Beiträge von AJ1900

    Keinen Kopf machen und den Anwalt machen lassen. Nichts von dem was der VM da will ist gerechtfertigt und mit AJ lohnt es sich nicht zu diskutieren.

    Er wird dir immer versuchen einzureden, dass du alles bezahlen sollst.

    Na ja, solange du den Anwalt und den evtl. Rechtsstreit nicht zu bezahlen hast, lässt es sich natürlich leicht reden. Die Frage nach dem ökonomisch sinnvollen scheinst du dir jedenfalls meistens nicht zu stellen.

    Ist es nicht auch deine Erfahrung das die Wahrheit (zumindest die für Recht gesprochene) meistens in der Mitte liegt? Was hilft es sich dann diese Mitte von RA und Richtern teuer erklären zu lassen.

    Das was Prozesse normalerweise zu der ein oder anderen Seite postiv oder negativ entscheidet, sind doch meistens nicht die Fakten, sonden wenn dann Formfehler der einen oder anderen Partei.

    Und unter diese Voraussetzungen sollte man schon echt von seiner Position in gänze überzeugt sein. Und wenn ich sinngemäß lese:

    "Klo war derart ungepflegt das es nur noch auszutauschen war." kommen mir halt zweifel in wieweit sich so etwas lohnen kann.

    Wenn sich das der Vermieter natürlich lediglich aus den Fingern gesaugt hat, klar, dann mag so ein Prozess sinnvoll sein.

    Bei der Wohnungsübergabe wurde KEIN Übergabeprotokoll gemacht.

    Dazu ist auch keine der Parteien verpflichtet. Wichtig wäre eher gewesen das dein Lebensgefährte den Zustand der Wohnung bei Auszug selber dokumentiert.

    Nun sagt der Vermieter das die Schäden in der Wohnung so hoch sind das die Kaution einbehalten wird.

    Dann muß ja eine Abrechnung der Forderungen mit der Kaution erfolgen. Dann kann man dazu mehr sagen.

    Möglichkeiten haben die Kaution zu retten

    Natürlich, abhängig davon wie realistisch die Verrechnung von evtl. Schäden mit der Kaution ist.

    da keine mängel vorhanden waren.

    Nimm es nicht übel, aber wenn ich für diese Aussage jedes mal einen Euro bekommen würde wäre ich schon..................

    ,was könnte ein vermieter in unseren fall entscheiden ?

    Darum geht es nicht, es geht darum wie ihr euch alle drei zusammenrauft. Alleine kann weder der Vermieter noch du noch deine Ex was am MV. ändern, und solange ihr euren vertraglichen Pflichten nachkommt, sprich Miete zahlt, warum sollte sich der Vermieter in euer Privatleben einmischen wollen?

    und der vermieter kann nur beiden gemeinsam kündigen,nicht nur mir oder nur meiner freundin.richtig ?

    Stimmt soweit, aber kündigen geht sowieso nur dann wenn ihr euren vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt.

    ich habe das so verstanden ohne anwaltliche hilfe kann man die sachen nicht mehr klären

    Zumindest wird das schwer wenn eine der Parteien auf stur schaltet.

    lange könnte sich so ein rechtstreit in die länge ziehen? wochen oder monate,jahre ???

    Wochen: unwahrscheinlich

    Monate: eher wahrscheinlich

    Jahre: möglich, nicht auszuschließen

    das wollte ich immer vermeiden bin kein streitsüchtiger mensch.nie gewesen.

    Na ja, cool bleiben und sich emotional einen sch.....ß drum kümmern kann ich nur raten. Trage die Fakten und deine Ziele bei einem Anwalt nüchtern vor, und lass die Emotionen da möglichst raus, und lass den Anwalt seine Arbeit machen.

    Betrachte solche Prozesse eher als Alltagsgeschäft eines Staatsbürgers. Was glaubst du wieviel Prozesse mancher parallel zu laufen hat, wenn er sich im normalen Geschäftsleben bewegt.

    Letztlich geht es bei dir doch, wenigstens finanziell, um fast nichts, und dein Fall ist ausserdem auch noch relativ eindeutig, denke ich. Im Grunde kann dir da nicht viel passieren, wenn du einen halbwegs ordentlichen Anwalt hast, und deine Anliegen klar formulierst.

    Meine Meinung.

    ... das hilft mir nur leider keinen Zentimeter weiter ...

    Der Punkt ist, das man sich über solche Sachen natürlich wunderbar streiten kann. Und letztendlich ist es nicht ganz unwahrscheinlich das es tatsächlich am Wohnverhalten liegt, wenn ansonsten die Bausubstanz in ordnung ist.

    Ich würde an deiner Stelle versuche eine Art "gentleman agrrement" auszuhandeln und mich nicht gänzlich auf den Standpunkt stellen das ihr schon mal grundsätzlich keine Schuld an der Situation habt.

    Ihr könntet z.Bsp. vorschlagen das an der Wand eine Heizung angebracht wird, das übernimmt der Vermieter, das tapezieren usw. übernehmt ihr.

    Das halte ich vor dem Hintergrund das solche Prozesse in der Regel nur alle anderen reich machen, für das schlaueste.

    Nun hat sich das ein befreundeter Bauingenieur angesehen, der sagt, dass die Wand viel zu kalt ist und ich gar nicht dagegen anheizen könnte, sich natürlich Schimmel bilden muss, da die Differenz zwischen Raum- und Innentemperatur einfach zu groß sei. Seiner Meinung nach handel ich mit meinem Lüft- und Heizverhalten völlig korrekt.

    Aber 5 Jahre vorher ging es ohne Schimmel? Hat er dafür auch eine Erklärung geliefert?

    Ich wohne in der Wohnung seit ca. 5 Jahren und habe bereits über 30.000 Euro Kaltmiete bezahlt!

    Was soll diese Aussage bringen? Du hast ja auch dort gewohnt, oder nicht?

    Ich lüfte täglich (Stoßlüften) und heize, die Luftfeuchtigkeit befindet sich immer zwischen 40 und 50 %. Alle Möbel stehen mindestens 8 cm von der Wand entfernt.

    Ich habe also alle Mieterpflichten erfüllt, um Schimmelbildung zu verhindern.


    Der Vermieter ist natürlich der Meinung, dass durch die Möbel keine Luftzirkulation möglich ist und ich die Schuld daran trage.

    Na ja, das ist eben nahe liegend, wenn die Feuchtigkeit nicht durch andere Faktoren als durch das Wohnverhalten eingebracht wird ( Rohrbruch, unddichte Isolierung, Dacht undicht usw. usw.).

    Ein von ihm betsellter Mensch einer Sanierungsfirma empfiehlt eine Innendämmung der Wand mit 2cm dicken Silikatplatten (o.ä.),

    Also von Innendämmung bin ich persönlich kein Fan. Wer weiß schon was sich dann hinter der Dämmung so alles abspielt, und wärmer wird die Wand davon auch nicht.

    es befindet sich an der Wand kein Fenster und keine Heizung.

    Wäre es meine Wohnung würde ich wahrscheinlich dazu tendieren einen Heizkörper an der Wand zu montieren. Das könnte schon die Lösung des Problems sein.

    also du meinst ich kann zurück in die wohnung gehen ohne das ich angst haben soll das meine freundin die polizei ruft?

    Die Polizei kann sie doch rufen, solang du im MV. stehst, warum sollte dir die Polizei untersagen können oder wollen dich in deiner Wohnung aufzuhalten?

    Da erfolgt normalerweise lediglich der Hinweis solche Streitigkeiten auf dem privatrechtlichen Wege zu klären, und damit nicht die Polzei zu belästigen.

    sind wir beide gleichberechtigte mieter ?

    Wenn ihr beide im MV. steht würde ich das so sehen.

    vermieter hatte mir ja bei der wohnungsübergabe gesagt ich bin der hauptmieter.aber meine freundin sollte auch unterschreiben den MV.


    in den wohnungsübergabeprotokoll ist ja nur meine unterschrift.

    Entscheident ist was im MV. steht. Das gesprochene Wort ist geduldig.

    darfs sie das Türschloss austauschen so das ich danach kein zugang mehr haben kann ?

    Nein, ebensowenig wie jeder andere der Vertragsbeteiligten. Da wäre dann eher eine Grund für dich die Polizei und den Schlüsseldienst zu rufen.

    Grundsätzlich kannst du dich aber eher freuen, wenn sie tatsächlich so unbesonnen handelt, denn auf solche Aktionen reagieren die meisten Richter echt empfindlich, und die sind es leider oft am Ende auf die es ankommt.

    Ich kann dir nur raten solche oder ähnliche Aktionen sorgsam zu protokolieren und Beweise dafür zu sammeln usw.

    Grundsätzlich, wenn ihr beide in MV. al Mieter steht, mietet ihr auch beiden diese Wohnung. Eine Änderung dieses Vertrages kann nur dann zustande kommen wenn alle Parteien (also auch der Vermieter und du) damit einverstanden sind.

    Insofern ist dir Drohung mit der Polzei schon mal einer leere. Zeig einfach den MV. vor falls die Polizei tatsächlich anrückt.

    wenn ich das nicht mache,hate sie mir gedroht sie werde zum vermieter gehen,das er das türschloss austauscht und sie werde auch zur not die kosten dafür tragen.

    Auch das ist meiner Meinung nach mindestens grober Unfug. Es ist nicht mal gesagt ob der Vermieter überhaupt interesse daran hat die Vertragsgestaltung zu ändern, und du bist dazu auch nicht verpflichtet.

    Ich vermute jetzt einfach mal ins blaue hinein, das die Gesamtmiete auch irgendwie den Zustand des Hauses/Wohnung wiederspiegelt, oder sollte ich mich da täuschen?

    Ansonsten scheint der Umgang des Vermieters mit der Situation nun auf den ersten Blick auch nicht gerade professionell zu sein.

    Das Haus ist Baujahr 1993 und ich glaube die Fenster haben noch nie neue Dichtungen gesehen.

    Na ja, neue Dichtungen sind nun wirklich auch Pfennigartikel die man selber einsetzen könnte, wenn es einen stört.

    Wie kann ich aber eine wenig mehr Druck auf den Vermieter aufbauen.

    Z.Bsp. ein Protokoll der Temperaturen im Raum führen. Am besten mit automatischem Thermometer das regelmässig selber misst und die Daten speichert. Handgeschrieben geht natürlich auch.

    Anstatt einen Fachmann mal zu Rate zu ziehen, wird immer nur "rumgedocktert".

    Was möglicher weise durchaus in eurem Interesse liegen könnte. Energetische Sanierungen sind nämlich auf die Miete umlegbar. OK, falls das eine Fenster kaputt ist ist das rein rechtlich ein anderer Fall. Jedenfalls in der Theorie.

    Mietminderung?

    Na ja, wird dadurch das Bad wärmer? Letztendlich liegt die zu erreichende Rauminnentemperatur mindestens bei 20°, und die wird, so wie du das schreibst, ja erreicht, es sei denn es wird extrem kalt. Du könntest also für diese Tage wohl tatsächlich eine Mietminderung erreichen, nur ob das sinnvoll ist?

    Die Summe wird dich nicht reicher und den Vermieter nicht ärmer machen, aber nicht ganz unwahrscheinlich für Ärger und miese Stimmung sorgen. Ergo würde ich Variante 2 Wählen:

    Nochmal mit dem Vermieter sprechen?

    Meine Meinung.

    a, aber auch ein simples "Er wars" von Seiten des Vermieters eben auch nicht reicht...

    Sicher nicht, aber ihr wart ja nun mal die Bewohner der Wohnung, oder wie? Die Endbewertung übernimmt dann eh der Richter, und da ist es auch wichtig, was plausibel erscheint.

    Für mich hört es sich eben so an als wärst du der Meinung irgendwie auf der sicheren Seite zu sein, weil es keine Auszugsprotokoll gibt. Und von dieser Annahme würde ich abraten.

    Falls es entscheidende Dinge in dem Schreiben gibt die nicht total aus der Luft gegriffen sind, würde ich jedenfalls eher dazu tendieren einer Einigung in irgend einer Form den Vorzug zu geben.

    Zumindest sollte man sich nicht um offensichtlich euch betreffende Dinge streiten.

    Bei "solchen" Mängeln (wie zB Toilette, Verschmutzungen, etc.): MUSS er mir erstmal Gelegenheit geben, dies selbst zu reinigen,

    Kommt drauf an. So wie ich das gelesen habe, soll ja durch die Verschmutzung die Toilette in der Art beschädigt worden sein, das ein Austausch nötig wird. Das hat dann mit einer Reinigung nichts zu tun.

    In wieweit das zutrifft kann ich dir natürlich auch nicht sagen.

    Aber auch hier muss er mir ja nachweisen, dass das allein durch mich entstand und keine normalen Gebrauchsspuren/Verschleiß ist...

    Manche dinge sind auch selbsterklärend. Daumendicker Urinstein dürfte z.Bsp. schwerlich innerhalb einer Woche vom Vermieter zu "immitieren" sein.

    Am Ende kommt es meistens auf die konkreten Gebenheiten an.

    Wir haben ein Protokoll, wo "Wohnungsabgabe", unser Name, Datum, Zählerstände und zurückgegebene Schlüssel drauf steht. Er alleine hat es unterschrieben.

    Steht denn gar nichts über den damaligen Zustand der Wohnung drin?

    Will der VM ernsthaft behaupten, dass ich eine braune Decke eingebaut habe, obwohl die komplette rechte Haushälfte eine solche hat? Hahaha, das ich nicht lache.

    Wir brauche nicht auf die Einzelfälle eingehen, ich wollte damit nur begreiflich machen das es auch noch andere Arten des Nachweises gibt, und ein simples, "ich war es nicht" eben manchmal nicht reicht.

    Sofern er die Wohnung abgenommen hat und in unserem "Protokoll" nichts von Mängeln aufführt, kann er doch nur noch "versteckte" Mängel geltend machen?!

    Nein, er kann alle Mängel geltend machen die nachweislich dir zuzuordenen sind., bzw. die du evtl. auch vom Vormieter übernommen hast.

    Er müsste mir einwandfrei nachweisen, dass Schäden durch mich entstanden sind.

    Klar, aber willst du ernsthaft behaupten der Vermieter hätte kurz nach eurem Auszug noch schnell eine braune Decke eingebaut, um Sie dann wieder rauszureissen um euch zu ärgern?

    Ist nur ein Beispiel, aber in der Praxis macht der Vemieter z.Bsp. Photos von verdrecken Toiletten mit Datum, und das ist dann der Beweis.


    Gibt es denn nun ein Protokoll zu euren Auszug, oder nicht. Das ist ein entschiedender Fakt. Gäbe es eines das von beiden Seiten unterschrieben wäre würde eigentlich nur das zählen was da drin steht, evtl. Ausnahme versteckte Mängel.

    Keines dieser "Mängel" ist ein versteckter Mangel,

    Das tut auch nichts zur Sache. Die Frage ist ja, ob ihr diese Mängel zu vertreten habt.

    Das halte ich, wenigstens in Teilen, übrigens für gar nicht so unwahrscheinlich. Im Prinzip habt ihr ja, da es bei eurem Einzug, so wie ich das verstanden habe, kein Protokoll gab evtl. die Beschädigungen des Vormieters übernommen.

    Wie ich schon geschrieben habe ist es nämlich durchaus möglich das es ein Einzugsprotokoll des Vormieters gibt.

    Wenn mein Unfallauto 10 Jahre alt ist und die halbe Innenaustattung erneuert wird ist es sogar mehr Wert.

    Also meine Erfahrung ist, das Autos mit reparierten Unfallschäden oder sonstigen repariete Beschädigungen grundsätzlich erst mal weniger wert sind als vorher, wo sie noch unbeschädigt waren? Wenn für dich ein teilweise reparierter Unfallschaden tatsächlich eine Wertsteigerung darstellt, kann ich dir gerne ein paar Angebote von geflickten Oldtimern zu Höchstpreisen zukommen lassen.:)

    Und das ein Gutachter einen in einer Ecke geflickten Holzfußboden ernsthaft als eine Wertsteigerung im Vergleich zu vorher einschätzen würde, sehe ich persönlich nicht kommen, und widerspricht eigentlich auch meiner bisherigen Erfahrung.

    Mich stört an dieser Sache, dass er ein Übergabeprotokoll machen möchte.

    Niemand kann dich verpflichten so ein Protokoll zu uneterschreiben, wenn was drin steht was dir nicht zusagt. Es ist auch niemand verpflichtet überhaupt eine Übergabe zu machen. Wichtig ist nur das du fristgercht und nachweislich die Wohnung zurückgegeben hast.

    Aber letztendlich soll so ein Protokoll vor allem den Ist-Zustand der Wohnung bei Auszug dokumentieren. Ob das gut oder schlecht für dich ist, hängt wohl auch vom Einzelfall ab.

    Wo auch der Abzug Alt für Neu vorgenommen werden muss. Das ist ja der Sinn daran.

    Wovon willst du was neues abziehen wenn nichts erneuert wird? Der alte Belag wird doch lediglich repariert? Normalerweise wird dazu der betroffene bereich abgeschliffen oder eben ausgetauscht. Wieso wird duch den Austausch einer Beschädigten Ecke des Bodens der Vermieter besser gestellt?

    Falls das, warum auch immer, nicht möglich ist, und der ganze Raume erneuert werden müsste, kommt dann die Sache mit dem Abzug ins Spiel.

    Würdet Ihr hier eher den Neuwert oder den Zeitwert alsSchaden ansetzen (Neu für Alt)?

    Also neu für alt würde wohl nur dann in betracht kommen, wenn da auch was neu für alt ausgetauscht würde, zBsp. der komplette Boden.

    So ist das ja lediglich die Reparatur eines Schadens, den ihr dann wohl zu vertreten habt. Ein Teilaustausch und überschleifen sollte übrigens auch möglich sein, wenn das nötig würde.

    Ist aus der Tatsache, dass es vom Vermieter als Heimwerker nicht komplettprofessionell verlegt wurde eine Minderung abzuleiten?

    Sehe ich nicht warum? 17 Jahre hat es ja gehalten. Oder hat der Schaden was mit der angebelich nicht professionellen verlegeart zu tun?

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