Angenommen, der Mieter zieht am letzten Miet-tag um 20 Uhr aus, der Vermieter betritt mit den Zeugen um 20.05 Uhr die Wohnung zwecks Besichtigung. Nun werden einige Schäden festgestellt, fotografiert und in einem Protokoll notiert, mit Unterschrift der 2 neutralen Zeugen. Nun ist es 21.00 Uhr, und der VM wird um diese Zeit den M nicht vom Ergebnis der Besichtigung unterrichten. Die nächsten Tage ist der M telefonisch, noch sonst- erreichbar. Nach 5 Tagen wird der Mieter dann vom VM über das
Besichtigungsergebnis informiert.
Für eine Schadensbehebung ist ohnehin der VM zuständig und dieser kann -ohne Fristsetzung- damit beginnen, und dem Mieter die Rechnung zustellen, sollte er den Schaden verursacht haben. Sofern der Schaden nicht auf das Konto des Mieters ginge müsste dieser beweisen, dass er unschuldig ist. Hier gäbe es die Beweisumkehr, sofern die Wohnung bei Einzug ohne diese Schäden übergeben wurde.
Schäden nicht zu verwechseln mit Schönheitsreparaturen. Für letztere gilt die Fristsetzung.
Gesetz diesem Fall, müsste er trotzdem beweisen, dass es meine Schuld war. Nur dann kann er mir das in Rechnung stellen.
"Grds. trifft bei einem Streit über den Zeitpunkt der Entstehung eines Mangels den Vermieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er die Mietsache frei von Mängeln übergeben hat, und damit auch dafür, dass der Mangel zu einem Zeitpunkt aufgetreten ist, als sich die Wohnung in der Obhut des Mieters befand (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2003 – 110 U 46/03)."
Aber Danke für die konstruktive Unterhaltung. Ich werde jetzt mal eine Woche abwarten, ihn dann anrufen und um die Teilauszahlung der Kaution bitten. Alles Weitere muss ich dann wohl abwarten und es (zur Not) drauf ankommen lassen.