Beiträge von AJ1900

    also mit den Nachbarn wurde besprochen, dass sie nur mit meiner Erlaubnis in die Wohnung dürfen,

    Dann solltest du mit deinen Nachbarn ein ernstes Wort reden. Evtl. auch den Schlüssel wieder einziehen. Unterm Strich würde ich denken das sie deine Vollmacht wohl etwas "überinterpretiert" haben.

    Das das aber ein fristlose Kündigung rechtfertigt, sehe ich persönlich nicht kommen. Ist aber nur meine Meinung.

    Woher sie den schlüssel hat ist egal.

    Also das kann ich echt nicht ganz nachvollziehen. Wenn jemand den Schlüssel zu einer Wohnung hat, gehe ich davon aus, das derjenige auch bevollmächtigt ist mich rein zu lassen, es sei denn er sagt was anderes.

    Es liegt doch in der obhutspflicht desjenigen der die Schlüsselgewalt hat zu entscheiden wie er damit umgeht. Woher soll ein dritter darüber bescheid wissen? Was zwischen Mieter und Nachbarn bzzgl. des Schlüssel besprochen wurde, dürfte evtl. auch interessant sein.

    Ist natürlich Theorie, aber es mag ja auch so sein das sich der Nachbar durchaus im rahmen dessen bewegt hat, was ihm vom Schlüsselgeber gestattet wurde.

    Heimlich bezog sich jetzt darauf, das die Vermieterin keine Erlaubnis hatte und der Mieterin nichts gesagt hat. Wenn ich jemanden ein Schlüssel gebe, dann soll auch nur die Person rein und diese Person nicht andere rein lassen. Ich würde sogar sagen es wäre heimlich, wenn die Vermieterin ein Schlüssel hätte von der Mieterin, aber halt ohne Ankündigung/wichtigen Grund rein geht.


    Man könnte jetzt sogar noch anführen, das die Kündigung erst nach 4 Wochen danach ausgesprochen ist, anstatt sofort, Im Arbeitsrecht muss eine fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Arbeitgeber Kenntnis vom Umstand hatte. Könnte man jetzt auch eine gewisse parallele ziehen.

    Und wenn die Nachbarn nicht die Vermieterin reingelassen hätten sondern sich selbst, oder noch schlimmer, irgend einen anderen wildfremden? Bestünde dann auch ein Grund zu fristlosen Kündigung?

    Ich meine klar, vor Gericht und auf hoher See, aber hier hätte ich schon starke Zweifel. Ich meine was bedeute "heimlich" in dem zusammenhang? Der Mieter hat die Nachbarn offenkundig bevollmächtigt die Wohnung zu öffnen. Das die mit dieser Vollmacht nicht sehr sorgsam umgehen, ist doch das eigentlich Thema.

    Wenn ein Vermieter heimlich die Wohnung betritt ohne triftigen Grund (wie bei dir) kann das sehr wohl zur fristlosen Kündigung berechtigten.

    Na ja, wenn heimlich dann vieleicht, aber in dem Fall wurde ja von jemand anderem den der Fragesteller hier einen Schlüssel ausghändigt hat, aufgeschlossen. Ich meine die hätten ja auch nein sagen können.

    Ob das für eine fristlose Kündigung reicht, wenn der Mieter selber Schlüssel im Haus verteilt?

    Am Ende geht es aber schlicht darum ob der Zustand der Wohnung eine fristlose Kündigung eurerseits ermöglicht hätte, und ob wie ihr das nachweisen könnt.

    Und was soll der Satz: Wieso man eine Wohnung so anmietet?

    Und in dem Zusammenhang spielt auch der Zustand der Wohnung bei Anmietung natürlich eine wesentliche Rolle.

    Wenn Aussage gegen Aussage steht, weiß doch wohl jeder wie es aussieht/weitergeht. Entweder man einigt sich oder zieht vor Gericht. Und Mieterrechtstreitereien ziehen sich hin.

    Meiner Erfahrung nach zählt vor Gericht bei Aussage gegen Aussage, wer nachprüfbare Fakten auf seiner Seite hat. In dem Zusammenhang wäre wichtig sich zu überlegen, wie man die unbewohnbarkeit, bzw. evtl. auch eben die Gründe für eine Mietminderung belegen kann.

    Die reine Aussage "Tochter hat Asthma und Wohnung war dreckig und teils schimmlig" allein dürfte evtl. nicht ausreichen.

    Ich merke aber shcon, ich finde hier keine passende Antwort.

    Nicht passend, ja das mag sein;).

    Wir selbst haben einen ISO_TEC Schimmel Experten rufen lassen, erst hatte der sich die Fotos angeshen, war entsetzt, danach die Wphnung. Auch sind zwei unabhängige Rechtsanwälte informiert worden: Beide sind der Meinung, eine Mietminderun von 90% ist in so einem Fall zulässig, wenn nicht sogar die volle Mietminderung. Allerding müsste dann ein Rechtsstreit beginnen.

    Wenn ihr euch sicher seid, dann kann man einen Rechtstreit auch mal riskieren.

    Es geht mir nur darum, dass ein Wohnen überhaupt nicht möglich gewesen ist.

    Ein Nachmieter ist gefunden ab dem 01.09.2018.

    Wiederspricht sich das nicht irgendwie?


    Grundsätzlich würde ich mal die Frage in den Raum stellen, warum man so eine Wohnung dann überhaupt anmietet? Ich meine Schimmel in der beschriebenen Dimension ensteht ja eigentlich nicht über nacht? Ebenso dürfte der Zustand der Fensterscheiben ja wohl schwer zu verheimlichen sein?

    So ganz werde ich jedenfalls aus deinen Beschreibungen nicht schlau, sorry?

    Gehört der Garten dann zum Mietgegenstand?

    Das kommt darauf an ob das im MV. so vereinbart ist.


    Ist er eigentlich berechtigt unangemeldet in den Garten zu kommen?

    Puuh, man kann natürlich auch nur noch über Anwälte kommunizieren. Davon würde ich aber abraten, daran verdienen nur andere.

    Grundsätzlich müsst ihr euch natürlich keine Beschimpfungen usw. gefallen lassen, jedoch wird man ja irgendwie mit ihm klar kommen müssen.

    Zur Instandhaltung der Rolläden ist der Vermieter schon verpflichtet, solange es sich denn um ein Schaden durch Alterung oder Abnutzung und nicht um eine Beschädigung durch euch handelt.

    Ebenso verhält es sich mit den Wespen. Wobei dieses Umsetzen eigentlich nur nötig wäre, wenn dadurch real irgendeine Beeinträchtigung erfolgt. Ansonsten wartet man halt bist die "Gäste" ausgezogen sind.

    Da wir uns aber weigern einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben (für uns schlechtere Konditionen), wird die Erbengemeinschaft jetzt böse.

    Mögliche weise ist denen ja aufgefallen das es unterm Strich extrem defizitär ist so eine Immobilie zu vermieten.

    1. Der Schuppen und auch das Carport (Schuppen) sollen wir leerräumen (nicht alles unsers, war zu dreiviertel alles schon da, auf unsere Kosten) bis zum 15. September und dürfen diese ab sofort nicht mehr nutzen.


    Hat die Erbengemeinschaft das Recht dazu, nach 3 Jahren zu sagen wir dürfen die Schuppen nicht mehr nutzen????

    Würde mal denken das das was verabredet wurde auch heute noch gilt. Natürlich stellt sich da dann irgendwann die Beweisefrage.


    2. Wir sollen auf der Ecke wo wir die Äste bei den Tannen unten abgeschnitten haben, auf unsere Kosten einen 2 Meter hohen Sichtschutz bauen, weil wir angeblich das Mikroklima kaputt gemacht haben. Unsere Gemeinde hat keine Baumschutzverordnung.

    Das halte ich für ziemlichen Blödsinn.


    3. Der Seerosenteich hat viele Goldfische sowie sehr viele Frösche, die sich hier auch vermehren, wollen Sie nun zu machen.

    Ein bauliche Veränderung die nichts mit Modernisierung o.ä. zu tun hat dürfte ohne eure Einwilligung schwierig werden.

    ist das rechtlich okay, einem Mieter das Inserieren zu verbieten, wenn er einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen will?

    Ob einem das inserieren verboten werden kann steht eigentlich nicht zur Debatte, denn klar ist, der Vermieter ist nicht verpflichtet an jemanden zu vermieten den du ihm bringst, und schon gar nicht zu einer Auflösung des Vertrages vor der gesetzlichen Kündigungsfrist.

    Zwei Mieten im September KANN und WERDE ich nicht bezahlen. :-/

    Ist nicht so ungewöhnlich das es da überschneidungen geben kann.

    Nochmal, ich habe nicht nach Eurer persönlichen Meinung gefragt, sondern nach rechtlichen Fakten.

    Nun ja, was anderes als Meinungen wirst du hier nicht bekommen, wäre auch nicht zulässig. Über rechtliche Fakten gibt gerne Kostenpflichtig ein Anwalt auskunft.

    Na ihr seid ja vielleicht Moralapostel.

    Das hat wenig mit Moral zu tun eher mit Lebenserfahrung in einem bestimmten Segment. Ich kann dir nur empfehlen den Vermieter nicht von vornherein als Gegner zu sehen.


    Schon ganz und gar nicht für eine 18-Jährige, die aus familiären Gründen von zuhause weg musste! Aber die Klappe aufreißen können sie immer alle, ohne auch nur im Ansatz die Hintergründe zu kennen!

    Ok, der jammernde Unterton stimmt schon. Jetzt nur noch das mit der "Klappe aufreissen" weglassen, und der Vermieter schmilzt sicher dahin.;)

    Es geht hier zum einen ums Prinzip, da man auch als Mieter Rechte und als Vermieter Pflichten hat.

    Na ja, bleibt zu hoffen das der Vermieter nicht ebenso "Prinzipientreu" ist wie du.


    Und vor allen Dingen geht es in dem Fall darum, dass meine Freundin noch in der Ausbildung ist und ihr Gehalt erst pünktlich am letzten Tag des Monats bekommt, somit ist für Samstag ausgeschlossen, dass sie das Geld parat hat.

    Kann man ja um vorhinein mit dem Vermieter ofen ansprechen und klären. Nur das würde ich dann auch machen, und nicht Samstag erscheinen und sich dumm stellen, oder Paragraphen zitieren. Das dürfte evtl. nicht so toll ankommen.

    Ehrlich gesagt wäre ich da nicht so boxbeinig. Es ist ebenso wenig üblich die Miete einmalig im Vorraus zu bezahlen, wie es unüblich ist, den Mieter 4 Tage umsonst wohnen zu lassen. Insofern braucht man sich darüber kaum streiten, denke ich mal. Zumal der Vermieter dann auch evtl. auf die Idee kommen würde die Wohnung doch erst zum 1.08. zu übergeben.

    Nebenbei, kann es sein, das der Vermieter keine Kaution gefordert hat?

    Schwer was sinvolles dazu zu sagen, denn wie du schon richtig erkannt hast, ist das immer eine Einzelfallentscheidung. Allgemein trifft wohl nur zu das eine Mietminderung nichts am Baulärm des Nachbarn ändert und das ein Lärmprotokoll sicher keine schlechte Idee ist.

    wenn Ihr die Wohnung fuer den Vermieter erkennbar als WG gemietet habt, muss der Vermieter dem Austausch einzelner WG-Mitglieder zustimmen, es sei denn, in der Person des Mieters liegt ein wichtiger Grund zum Widerspruch. Hat zumindest das Landgericht Berlin so entschieden (Az.: 65 S 314/15).

    Vorsicht, es geht hier wohl vor allem eher um einen beidseitigen Kündigungsverzicht für einen gewissen Zeitraum. Ob das was mit dem Austausch einzelner WG. Mitglieder zu tun hat, halte ich in dem Fall evtl. für fraglich.

    Dein Exvermieter müsste deine Kaution Insolvenzsicher angelegt haben, will heißen, die Insolvenz des Vermieters dürfte deine Kaution gar nicht berühren. Falls das anders ist dürfte das für ein Gericht/Staatsanwalt schon von Interesse sein.

    Wichtig wäre das du einen Zahlungsbeleg für die geleistet Kaution hast.

    Unabhängig davon kann die neu Vermieterin, meiner Meinung, aber keine Nachzahlung oder Neuzahlung der Kaution verlangen. Das sind, soweit mir bekannt, dinge die normalerweise zwischen Verkäufer und Käufer vorher zu klären sind, denn auch nur der Verkäufer hätte ja überhaupt Zugriff auf die Kaution.

    Zur sicherheit aber vieleicht noch mal einen Anwalt befragen. Das dürfte schnell und preiswert zu klären sein.

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