Kündigung ohne Frist

  • Hallo.

    Vor 4 Wochen war meine Vermieterin ohne meines Wissens in der Wohnung. Sie hat sich von den Nachbarn (die für Notfallsituationen einen Schlüssel haben) die Tür aufschließen lassen. Sie wollte eigentlich nur das neue Türschloss begutachten, doch mit der Begründung "es seien ja sehr viele Fliegen und es rieche verwesen", ging sie in die Wohnung. Abends bekam ich einen Anruf von ihr, wo mir dieses mitgeteilt wurde, und mir wurde vorgeworfen, die Wohnung sei ja unordentlich und dreckig! Ja, aufgeräumt war sie nicht, da ich auch niemanden erwartete, aber dreckig definitiv nicht.

    Als ich mir dann den Schlüssel von den Nachbarn wiedergeholt habe, bekam ich von denen noch zu hören, dass meine Wohnung ja ein Beginn einer Messi-Wohnung darstellt und die Nachbarin von oben ja auch in mein Schlafzimmer gucken kann und ich ja mein Bett nie machen würde...

    ich fühle mich jetzt sehr sehr unwohl in meiner Wohnung und möchte ausziehen. ich habe schon eine neue Wohnung in Aussicht, diese müsste aber relativ zeitnah bezogen werden. Wenn ich nun meine jetzige Wohnung fristgemäß kündige, hätte ich 3mal doppelte Miete. Gibt es eine Möglichkeit, mit dieser Vorgeschichte, schneller aus der Wohnung zu kommen? ich möchte einfach ausziehen, da dass Vertrauensverhältnis zur Vermieterin und zu den Nachbarn zerstört ist. Vielleicht hat ja jemand einen Tipp.

    Danke im Vorraus.

    liebe Grüße, Jackie

  • Wenn ein Vermieter heimlich die Wohnung betritt ohne triftigen Grund (wie bei dir) kann das sehr wohl zur fristlosen Kündigung berechtigten. Sowas ist aber immer eine Einzelfallentscheidung vom Richter, daher kann man dir hier kein sicheres ja geben für den Erfolg.

    Ich denke ein Beweis dafür dürfte nicht schwer sein, da die Nachbarin als Zeugin dient.

    Als Hinweis noch, die Kündigung sollte schriftlich sein und der Grund muss angegeben werden.

  • Wenn ein Vermieter heimlich die Wohnung betritt ohne triftigen Grund (wie bei dir) kann das sehr wohl zur fristlosen Kündigung berechtigten.

    Na ja, wenn heimlich dann vieleicht, aber in dem Fall wurde ja von jemand anderem den der Fragesteller hier einen Schlüssel ausghändigt hat, aufgeschlossen. Ich meine die hätten ja auch nein sagen können.

    Ob das für eine fristlose Kündigung reicht, wenn der Mieter selber Schlüssel im Haus verteilt?

  • Ob das für eine fristlose Kündigung reicht, wenn der Mieter selber Schlüssel im Haus verteilt?

    Heimlich bezog sich jetzt darauf, das die Vermieterin keine Erlaubnis hatte und der Mieterin nichts gesagt hat. Wenn ich jemanden ein Schlüssel gebe, dann soll auch nur die Person rein und diese Person nicht andere rein lassen. Ich würde sogar sagen es wäre heimlich, wenn die Vermieterin ein Schlüssel hätte von der Mieterin, aber halt ohne Ankündigung/wichtigen Grund rein geht.

    Man könnte jetzt sogar noch anführen, das die Kündigung erst nach 4 Wochen danach ausgesprochen ist, anstatt sofort, Im Arbeitsrecht muss eine fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Arbeitgeber Kenntnis vom Umstand hatte. Könnte man jetzt auch eine gewisse parallele ziehen.

    Aber wie gesagt, das ist eine Frage des Einzelfalles.

  • Heimlich bezog sich jetzt darauf, das die Vermieterin keine Erlaubnis hatte und der Mieterin nichts gesagt hat. Wenn ich jemanden ein Schlüssel gebe, dann soll auch nur die Person rein und diese Person nicht andere rein lassen. Ich würde sogar sagen es wäre heimlich, wenn die Vermieterin ein Schlüssel hätte von der Mieterin, aber halt ohne Ankündigung/wichtigen Grund rein geht.


    Man könnte jetzt sogar noch anführen, das die Kündigung erst nach 4 Wochen danach ausgesprochen ist, anstatt sofort, Im Arbeitsrecht muss eine fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Arbeitgeber Kenntnis vom Umstand hatte. Könnte man jetzt auch eine gewisse parallele ziehen.

    Und wenn die Nachbarn nicht die Vermieterin reingelassen hätten sondern sich selbst, oder noch schlimmer, irgend einen anderen wildfremden? Bestünde dann auch ein Grund zu fristlosen Kündigung?

    Ich meine klar, vor Gericht und auf hoher See, aber hier hätte ich schon starke Zweifel. Ich meine was bedeute "heimlich" in dem zusammenhang? Der Mieter hat die Nachbarn offenkundig bevollmächtigt die Wohnung zu öffnen. Das die mit dieser Vollmacht nicht sehr sorgsam umgehen, ist doch das eigentlich Thema.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (18. August 2018 um 10:08)

  • Bestünde dann auch ein Grund zu fristlosen Kündigung?

    Würde ich verneinen. Aber hier geht es nicht um das Verhalten von der Mieterin, sondern von der Vermieterin. Sie darf sich nicht (wie auch andere) einfach so Zugang verschaffen zur Wohnung ohne Wissen der Mieterin, abgesehen von Ausnahmen. Die Mieterin ist aus dem Vertrag schon verpflichtet,die Privatssphäre zu schützen. Wenn sie dann ohne das Wissen die Wohnung betritt und besichtigt, dann hat sie ihre vertragliche Pflicht ziemlich grob verletzt, was grundsätzlich zur fristlosen Kündigung berechtigt.

    Der Ansatzpunkt - in meinen Augen - ist einzig alleine das Verhalten der Vermieterin. Woher sie den schlüssel hat ist egal. Sie hätte die Wohnung nicht betreten dürfen, hat sie aber und aufgrund dieser Tatsache kann gekündigt werden.

    Aber hier sieht man, das ist alles Interpretationssache. Muss sich jetzt die Mieterin anrechnen lassen, das sie es der Vermieterin einfacher gemacht hat, unbefugt in die Wohnung zu gehen? Weil das ist ja am Ende die Frage. Das kann man jetzt so und so sehen.

  • Woher sie den schlüssel hat ist egal.

    Also das kann ich echt nicht ganz nachvollziehen. Wenn jemand den Schlüssel zu einer Wohnung hat, gehe ich davon aus, das derjenige auch bevollmächtigt ist mich rein zu lassen, es sei denn er sagt was anderes.

    Es liegt doch in der obhutspflicht desjenigen der die Schlüsselgewalt hat zu entscheiden wie er damit umgeht. Woher soll ein dritter darüber bescheid wissen? Was zwischen Mieter und Nachbarn bzzgl. des Schlüssel besprochen wurde, dürfte evtl. auch interessant sein.

    Ist natürlich Theorie, aber es mag ja auch so sein das sich der Nachbar durchaus im rahmen dessen bewegt hat, was ihm vom Schlüsselgeber gestattet wurde.

    3 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (18. August 2018 um 11:05)

  • Was zwischen Mieter und Nachbarn bzzgl. des Schlüssel besprochen wurde, dürfte evtl. auch interessant sein.

    Ist natürlich Theorie, aber es mag ja auch so sein das sich der Nachbar durchaus im rahmen dessen bewegt hat, was ihm vom Schlüsselgeber gestattet wurde.

    also mit den Nachbarn wurde besprochen, dass sie nur mit meiner Erlaubnis in die Wohnung dürfen, bzw diese aufschließen. zb wenn Handwerker kommen und ich arbeiten muss oder zum Blumen gießen im Urlaub. hat bis dato auch immer geklappt. ich habe ein paar Tage vorher bescheid gesagt und sie haben dann die Tür geöffnet. mir war es auch ganz lieb, dass jemand in der Nähe einen Schlüssel hat, falls ich diesen mal ausversehen in der Wohnung vergesse oder so.

  • also mit den Nachbarn wurde besprochen, dass sie nur mit meiner Erlaubnis in die Wohnung dürfen,

    Dann solltest du mit deinen Nachbarn ein ernstes Wort reden. Evtl. auch den Schlüssel wieder einziehen. Unterm Strich würde ich denken das sie deine Vollmacht wohl etwas "überinterpretiert" haben.

    Das das aber ein fristlose Kündigung rechtfertigt, sehe ich persönlich nicht kommen. Ist aber nur meine Meinung.

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