Hallo ![]()
unser Vermieter war gerade hier und ich habe ihm unser kaputtes Rollo gezeigt. Es lässt sich nicht mehr ganz hinunterfahren (wird durch ein Seil per Hand heruntergelassen und hochgezogen). Es ist sichtbar, dass aus einer Lamelle am Rand, Plastik herausgebrochen ist und daran hängt das Rollo fest, wir haben schon vorsichtig versucht das zu richten, ohne Erfolg. Unser Vermieter sagt nun, das sei unsere Schuld, da es noch funktioniert hätte, als wie eingezogen sind. Wir hatten es nur dreimal genutzt, es hakte schon sehr und ging dann direkt nicht mehr. Ich schätze das Rollo ist Mitte der 60er Jahre hier eingebaut worden, als das komplette Haus saniert wurde. Es ist also schon ca. 53 Jahre alt. Falls er es uns anlastet, was könnte er denn da noch berechnen? Sicher nur einen geringen Anteil aufgrund des Zeitwertes, oder? Kennt sich jemand damit aus?
In einem anderen Rolladenkasten haben sich Wespen niedergelassen. Der Vermieter erwartet von uns, dass wir es selbst entfernen und mit Insektizid besprühen. Ich habe mich erkundigt und das ist strafbar, es müsste umgesetzt werden. Das können wir natürlich nicht und die professionelle Umsetzung würde mehr als 100 € kosten, liegt also über der Pauschale für Schonheitsreparaturen. Sind wir dazu verpflichtet oder muss er das machen?
Dazu noch eine Info: Die Rolladenkästen sind alle in die Wände eingelassen. Es müsste die Tapete an der Stelle abgezogen werden, darunter liegen die Schrauben. Ich habe auch gehört, dass in diesen alten Rollädenkästen Asbestplatten verbaut sein können - will da also auch aus diesem Grund nicht rangehen.
Vielen Dank und herzliche Grüße
Melony