Beiträge von AJ1900

    - Aufgrund der Situation empfehlen wir die Wände mit Infrarotplatten zu trocknen und dieAufnahme des Wassers mit einem Bautrockner über einen Zeitraum von ca. 7 Tagen. Danach sollte eine professionelle Schimmeldesinfektion einer Fachfirma erfolgen (Fläche ca. 30m2)

    Wie viel Schimmel ist denn da konkret? Ist da nun schon wirklich der Putz befallen, oder nur oberflächliche schwarze Stellen auf der Tapet z.bsp.... Ich meine eine halbwegs trockene Wand, wie das ja bei euch der Fall ist, mit Infrarotplatten zu bearbeiten kann zwar nichts schaden, hört sich für mich aber erst mal irgendwie übertrieben an.

    Und wo sind die, mitten auf der Wand, oder in der Ecke oder irgendwo im Sockelbereich?

    welche seiner Meinung (und der des Gutachters), ein Grund für die mangelnde Erwärmung sei.

    Die Temperaturen waren währen der Heizperiode zwischen 19-20,5 Grad.


    Einen gewissen Widerspruch zwischen diesen beiden Aussagen merkst du selber... Aber da ja nun eine der angenommenen Ursachen entfernt ist, kann man ja auch erst mal abwarten ob sich der Zustand nicht verbessert. Letztendlich ist die Raumtemperatur ja auch nur ein Anhaltspunkt.

    Letztlich kann man eigentlich nur erst mal raten eher mehr als zu wenig zu heizen, zu lüften und Feuchtigkeit möglichst zu vermeiden. Ich weiß schon das will niemand gerne hören...

    Die neuen Heizkörper haben exakt die gleiche Größe wie die alten.

    Da geht es weniger um die Größe, sondern um die Anzahl der beheizbaren Lagen. Wenn man einfach nur die gleichen Heizkörper wie vorher verbaut hätte, würde das eigentlich keinen Sinn ergeben...

    Ähm, meine erste Frage wäre, wo trocknet Ihr eure Wäsche im Winter. Ansonsten hast du geschrieben das neue Heizkörper verbaut wurden, wegen einer zukünftigen WP. Ich vermute mal die sind eher größer und nicht kleiner als die alten, geben demnach also doch eher mehr als weniger Wärm ab, oder?

    Sind es nun bauliche Mängel oder unsere Schuld?


    Das kann man so natürlich nicht beantworten. Ich persönlich vermute eine Mischung aus beidem. Bauliche Mängel wie Falsche Isolierung, aufsteigende Feuchtigkeit, Undichtes Dach o.ä... hat der Gutachter jedenfalls nicht festgestellt? Gibt es vielleicht große Schränke o.ä. die an de Wand stehen und wo sich der Schimmel da hinter bildet?

    Meine Waschmaschine wurde durch den Wasserschaden stark beschädigt, sodass ein Teil ausgetauscht werden musste. Sie wurde von einem Reparaturdienst übernommen, und ich habe sie erst heute zurückbekommen.

    Das wäre eigentlich eine Fall für deine Versicherung.

    Nun stellt sich mir die Frage: Wie kann ich eine Mietminderung beantragen und wie berechne ich diese?

    Grundsätzlich wird eine Mietminderung nicht beantragt, Sie wird getätigt.... Das wesentliche Kriterium ist die Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Mietsache. Bei einem Wasserschaden dürfte dieser Fall durchaus vorliegen, meine Vermutung.

    Insofern ist dann nun die Frage, wie lange war die Nutzbarkeit eingeschränkt, und wie stark. Den Zeitraum könnte man vermutlich taggenau abgrenzen, die stärke der Einschränkung ist ein Frage die nur du beantworten kannst... Wenn die Wohnung faktisch nicht mehr nutzbar war, kann das auch bis zu 100% Mietminderung gehen...

    Wichtig wäre vielleicht noch das rückwirkend getätigte Mietminderungen immer problematisch sind, insofern wäre der zeitliche Zusammenhang zwischen Ursache und Kürzung durchaus sinnvoll...

    Ihr heizt so falsch wie man nur falsch heizen kann...

    Ihr spart auch kein Energie, den das aufheizen ausgekühlter Räume erfordert gewöhnlich mehr Energie als durchheizen auf moderater Temperatur...

    Übrigens auch mit Gas oder Ölheizung....nicht nur mit WP...

    Wenn es dann auch noch eine Nachtabsenkung gibt heizt ihr dann von 24 Std vielleicht ja noch 6 oder 7 Stunden....

    Heizungsausfälle protokollieren und dann eine angemessene Mietminderung machen...

    Ist halt die Frage nach Art und Umfang und Dauer des Defektes, wenn sich allerdings die Hausverwaltung und Firmen drum kümmern, ist das ja positiv und eine Defekte Heizung repariert man leider oft nicht so schnell wie das vielleicht wünschenswert wäre.

    Da meine Vorschläge alle abgelehnt wurden, bleiben mir da mittlerweile halt leider nicht mehr sonderlich viele Optionen.

    Es gibt keine Rechtspflicht überhaupt eine Abnahme zu machen... Letztendlich ist deine Aufgabe des Schlüssel, am besten rechtssicher, zuzustellen, z.bsp. durch Einwurf in den Briefkasten der Hausverwaltung mit Zeugen.

    Nicht mehr nicht weniger. Die Debatte darüber ob eine Hausverwaltung nach 16:00 Uhr arbeitet kann man sich eigentlich schenken, das ist nicht deine Sache...

    Davon unberührt bleiben evtl. nachfolgende Streitpunkte über den Zustand der Wohnung, weshalb ein Protokoll, Bilder und Zeugen eigentlich immer sinnvoll sind.

    Soweit wie ich das dem Zitat schlau werde hört sich das für mich so an als "kann" das Kündigungsrecht des Mieters für höchsten 4 Jahre seid Abschluss des MV ausgeschlossen werden.... ( was ja wohl auch stimmt)

    Insofern stellt sich für mich die frage "ist" das Kündigungsrecht ausgeschlossen.... Aus der obigen Formulierung geht das, meiner Meinung, so nicht hervor....?

    und zwar sind seid knapp 4 Jahren die Fenster undicht und verzogen (Holzfenster).

    Was da möglich ist, und was nicht, hängt vom tatsächlichen Zustand der Fenster ab. Das alte Holzfenster nicht ganz dicht sind und das, wenn z.Bsp. Wind und Regen auf dem Fenster steht es evtl. durchregnen kann ist eigentlich normal bzw. nicht auszuschließen.... Eine Verbesserung diese Zustandes würden da ganz normale Klebdichtungen bringen.

    Wenn die Fenster aber natürlich wirklich defekt sein sollten, kann durchaus auch eine entsprechende Mietminderung in Betracht kommen...

    Kann ich die Wohnung auch fristlos Kündigen ?

    Eher nicht...

    Muss der Vermieter mir ein teil der Nebenkosten zurückbezahlen, da der Defekt schon seit Jahren besteht?

    Worum es gehen kann ist eine Mietminderung. Die ist allerdings rückwirkend nur sehr eingeschränkt möglich. Voraussetzung dafür wäre mindestens eine nachweisbare Mängelanzeige zu einem eben früheren Zeitpunkt....

    Ich bezahle jedes Jahr knapp 1000Euro nach für Nebenkosten als einzelne Person.

    Nebenkostenabrechnungen umfassen gewöhnlich mehr als nur die Heizkosten...

    Wie kann ich mit PV Anlage den Mieterstrom berechnen?

    Die simple Antwort, nur dann wenn der Mieter dich als Stromlieferant akzeptiert, ansonsten gar nicht und du darfst ihn für mickrige Centbeträge ins Netz einspeisen...., oder eben am besten selber verbrauchen.... Kurz gesagt bei eine PV Anlage auf eine Mitfinanzierung durch den Mieter zu setzen, sollte man bleiben lassen, das lohnt sich entweder für einen selber, oder gar nicht.....

    Müssen wir außer dem Heizungsmonteuer noch jemand in die Wohnung lassen, wie die Eigentümerin oder ihren Handlanger?

    Also grundsätzlich "müsst" ihr erst mal gar keinen in die Wohnung lassen, nur kann das dann dann evtl. zu juristisch unangenehmen Konsequenzen führen. Ansonsten würde ich demjenigen zutritt gewähren der im Rahmen der Montage des Zählers ein berechtigtes Interesse hat die Wohnung zu betreten, als da wären der Monteur und der Auftraggeber und/oder der Vertreter des Auftraggebers.....

    Dieses könnte aber vielleicht für die Deckung von Kosten gegeben sein.

    Ja, das würde ich auch denken.

    Grundsätzlich halte ich diese Konstellation aber für den ausziehenden Hauptmieter auf Dauer für ziemlich unglücklich, denn der bleibt ja nach wie vor mit allem voll in der Haftung, auch für jeden Mietausfalle oder Schaden den ein Untermieter evtl. anrichtet usw. Ich persönliche würde das jedenfalls nicht machen wollen.

    Und auch der Hauptmieter der nun noch drin wohnen bleibt, ist im grunde bei jeder größeren Entscheidung vom Wohlwollen des zweiten Hauptmieters abhängig der gar nicht mehr in der Wohnung lebt...

    Für mich wäre das alles kein dauerhafter Zustand.

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