Beiträge von AJ1900

    Ohne dieses Lüftungskonzept hat der Mieter keine Chance die Feuchtigkeit aus der Wohnung zu bekommen.

    Ja, ist schon seltsam. Unsere Vorfahren haben es aber auch irgendwie geschafft, ganz ohne bezahlte Teilnahme an einem "Lüftungsseminar". Vieleicht haben die einfach weniger auf die DIN und mehr auf ihren gesunden Menschenverstand gehört ;).

    Die Aussage des Vermieters lautet: Ist nur oberflächlicher Schimmel, muss ich selbst entfernen.

    Die Aussage sollte man vieleicht dahingehend präzisieren das du für Schimmelschäden die du verursacht hast eben grundsätzlich haftest.

    Muss ich Schimmelflecken, für die Besichtigung der Nachmieter, entfernen? Oder reicht es wenn diese zum Auszug entfernt werden?

    Du schuldest nicht mehr und nicht weniger als den vertragsgemäßen Zustand bei Wohnungsrückgabe. Zum Thema Schimmel wurde hier ja aber schon allumfassend refferiert, und nein, es ist nicht immer der Mieter Schuld.

    Nur wenn ander Faktoren wie Bauschäden o,ä. eben nicht vorliegen, wir die Auswahl eben eng.

    Unsere Firma hat nicht nur Türen und Fenster gemacht, auch Möbelbau ,Innenausbau, Wintergärten usw.....

    Tja, und wenn man das über 20 Jahre lang selber jeden Tag gemacht hat, dann weis man sowas einfach.

    Nein, das weiss man nicht. Aus 2 Nebensätzen eines Fragestellers auf Ursache und Kosten einer Reparatur zu schließen ist nicht seriös.

    Und wem 70€ für die Reparatur eine Türklinke durch einen Handwerksbetrieb als zu teuer erscheint, der hat offenbar schlicht keine Ahnung von der Kostenstruktur eines Handwerksbetriebes.


    Du nennst das atemberaubend.... Ich nenne das Erfahrung !

    Nein, ich nenne das Selbstüberschätzung.

    Es hat keiner behauptet, dass Minuten genau abgerechnet werden soll. Aber wenn ein Handwerker 10 Min. vor Ort war, dann aber eine ganze Stunde + an/abfahrt berechnen will, hört bei mir der Spaß auf

    Erzähl mir doch keine Märchen. Wenn du so einen Auftrag annimmst mag es durchaus sein das du mehr mit dem suchen der Adresse, dem hinlaufen weil es vor Ort nur Mieterparkplätze gibt, dem besorgen von mögl. Ersatzteilen usw. beschäftigt bist als mit der eigentliche Arbeit.

    Aber deshalb kann ein Handwerker nicht nur die Zeit abrechnen der evtl. braucht um 2 schrauben zu drehen. Mal eine Frage, bezahlt dich dein Chef eigentlich auch nur für diese Zeit in der du die Schraube drehst, oder willst du nicht die Zeit die du für die An- und Abfahrt brauchst auch als Arbeitszeit auf dem Lohnzettel bezahlt haben?

    Selbst ein Handwerker würde keine Stunde brauchen um ein neunes Türschloss/Drückergarnitur zu tauschen....

    Sorry, aber wenn der Kunde ernsthaft der Meinung ist das er keine An- Abfahrt bezahlt und bei solchen Mickeraufträgen mit der Stopuhr hinter mir steht dann wird das wohl keine längere Geschäftsbeziehung werden. Ich persönlich rechne jedenfalls nicht Minutenweise ab, und ich verkauf das Arbeitsmaterial auch nicht grammweise.

    Ansonsten besteht aber alternativ auch nocht die Möglichkeit sich einen Kostenvoranschlag machen zu lassen, übrigens auch vom Mieter, wenn der Angst hat das sich jemand an 70€ eine goldene Nase verdient.

    Ansonsten Melde dich doch mal bei "Mietikus". Er will nichts bezahlen, und du willst nichts haben, scheint doch eine Win-Win Situation zu werden.;)

    Ok eine neue Jalousie kostet etwas (geht aber auch billiger) . Aber dazu werden ganz sicherlich keine 2 Stunden benötigt um die am Fenster anzubringen, das ist Humbug

    Ja, es geht immer billiger. Nimmst du die alte Tischdecke von Oma noch und nagelst du die einfach mit alten Dachpapnägeln vor das Fenster.

    Aber generell ist es schon atemberaubend das du ja auf die Minute genau zu wissen scheinst wie lange so etwas in diesem konkreten Fall, dauert.

    Mal davon abgesehen das auch eine Handwerker sein Wissen und Können nicht verramschen sollte.

    An einem Türschloss/Drückergarnitur ist nämlich nicht viel dran was Kaputt gehen kann ....Und was soll der VM bitte verhindern ? Das bekommt der nicht mal mit .

    Sorry, es geht hier nicht um Heimwerkertips, sondern um die Frage wer die Kosten zu tragen hat. Wenn das alles der Mieter selber machen kann und will, umso besser, und eben das kann und will der Vermeiter wohl auch sicher nicht verhindern, warum auch?

    Tja , wenn Du gelesen hättest was ich geschrieben habe, entstehen überhaupt keine Kosten, außer 5-10 Min. Arbeit

    Wenn ein Handwerker zu dir nach Hause kommt und vieleicht nur eine Schraube dreht, denkst du das wäre umsonst?

    Wenn du selbst im Handwerk arbeitest solltest du dir vieleicht mal die Frage stellen warum du die Stunde vieleicht 20€/Brutto verdienst, deine Firma aber dem Kunden 60-100€ die Arbeitsstunde abnimmt.


    Und selbst wenn der Mieter das Türschloss/Drückergarnitur selber tauschen möchte, sind das insgesamt nur VIER schrauben, und das kann nun wirklich jeder ! Und Baumärkte gibt es wie Sand am Meer . Kommt immer noch billiger als es vom VM machen zu lassen

    Ja, das mag stimmen. Natürlich ist es immer billiger alles selber zu machen. Es ging hier aber um die Annahme das sich der Vermieter an den 200-300€ Reparaturkosten bereichern wollen würde.

    Und das ist faktisch wohl eher ausgeschlossen, wenn die Arbeiten von Firmen erledigt werden. Und das ist halt immer Abrechnungsgrundlage, selbst wenn das der Onkel des Schwagers Neffen in Schwarzarbeit erledigt.

    Ich glaube, du hast aber teilweise an meiner Frage vorbei geantwortet.

    Eigentlich nicht. Es geht am ende darum was wer beweisen kann. Dazu reicht halt nicht nur deine Versicherung aus, sondern auch noch andere Tatsachen. Wenn zbs. die Innenscheibe der Doppelverglasung kaputt ist, wirst du halt nicht glaubhaft behaupten können das das der Nachbarsjunge von draussen mit dem Fußbal war.

    Ich kann die konkreten Schäden bei dir nicht einschätzen, aber wie schon gesagt, mann kann sich über so etwas immer richtig schön streiten. Ich persönlich würde vieleicht nach einer Einigung mit dem Vermieter suchen. Trifft man sich halt irgendwo in der Mitte und beide Seiten ersparen sich weiteren Stress.


    Moin , wenn ich das hier so lese bekomme ich einen dicken Hals ... Ich würde doch keine 70€*** für eine neue Drückergarnitur bezahlen, nur weil der Griff ein wenig locker ist ! Da nimmt man sich einen 4mm Imbus (manchmal auch ein Schlitzschraubendreher) und zieht die Schraube die den Griff hält wieder fest !

    Geile Ferndiagnose. Gibt es bei dir auch Fernreparatur?

    Dazu muss man dann nur das Türschild lösen, den Bolzen um 180° drehen, wieder montieren und dann den Griff wieder dran schrauben. Mit einem Akku Schrauber ist das keine 5 min Arbeit . Und Zack 70 oder mehr Euro gespart !

    Der Vermieter dürfte das kaum verhindern?

    *** 70€ ist aber schon ein stolzer Preis. Aber wie überall , ist nach oben keine Grenze. Man bekommt Drückergarnituren aber schon ab 20€ , oder aber auch für 1000€ ....

    Dennen dürfte aber allen gemein sein das Sie aus dem Laden nicht von alleine an die Tür fliegen, oder? Insofern muß das dann wohl jemand anbauen, wenn es der Mieter nicht selber will oder kann. Ergo ergeben sich dadurch Kosten.

    Grundsätzlich, gibt es ein Übergabeprotokoll bei Einzug, und sind diese Mängel da nicht aufgeführt sondern eben erst im Protokoll bei deinem Auszug scheinen Sie ja mindestens in der Zeit dort aufgetreten zu sein in der du da wohnst. Da liegt die Vermutung erst mal nahe, das du die Beschädigung verursacht hast, zumal wenn sie nicht gemeldet wurden.

    Jetzt kann man sich natürlich ganz doll darüber streiten ob eine Jalousie von alleine kaputt geht, eine Duschschlauch/Kopf von alleine reist, oder eine Türklinke von alleien lose wird.

    Hinsichtlich der Kosten kann ich dir aber sagen das ich das in keinem Fall für überzogen halte, im Gegenteil. Einen Handwerker dazu zu bekommen für 200-300€ abzgl. Material überhaupt so einen Mickerauftrag anzunehmen, der ja vor allem aus Rennerei- und Fahrerei besteht, dürft schon schwer genug werden. Das sich der Vermieter daran "bereichern" wird, halte ich für ausgeschlossen. Wahrscheinlich dürfte die genannte Summe eher kaum ausreichen um die Kosten zu decken.

    1. Warum das nicht vor 6 Monaten saniert wurde, als die Wohnung leer stand.

    Keine Ahnung. Vieleicht weil da der Wasserschaden noch nicht in er Form bekannt war?


    die Wand im Hausflur sei nass, wahrscheinlich von meinem Bad. Heute kam ein Gutachter und meinte, die Fugen seien undicht,

    Also undichte Fugen führen eigentlich nicht zu einem Wasserschaden, sondern eher eine fehlende oder falsche Isolierung. Und das ist tatsächlich eine größerer Umbau um so etwas zu beheben.

    2. Ob es dazu trotzdem eine Grundlage gibt. Ich könnte das ja vollkommen verstehen, wenn das Bad ansonsten in einem stärker beanspruchten Zustand wäre oder nicht mehr dem technischen Standard entspricht, aber wir sprechen hier von Installationen von 96.

    Die Grundlage dürfte die notwendige Reparatur der undichten Dusche sein. Es ist schon nicht ganz falsch, das wenn man anfängt die Dusche zu erneuern man auch gleich das ganze Bad machen kann. Jedenfalls wenn man es ordentlich machen will.

    Eine andere Frage ist ob und zu welchen Anteil das überhaupt auf dich umlegbar ist.

    Ich würde das mal beim Vermieter besprechen, was er sich da so vorstellt. Aber so wie ich das gelesen haben hat er ja noch nicht mal gesagt das er überhaupt was auf dich umlegen möchte, oder?

    Es gilt erst mal zischen einer wirklichen Modernisierung und einer Reparatur zu trennen. Modernisierungen können umgelegt werden, reparaturen/Instandhaltung nicht.


    Wenn du also nach der Modernisierung eine Wanne hast, die du vorher nicht hattest ist das z.Bsp. eine Modernisierung.

    mein Vermieter und meinte, die Wand im Hausflur sei nass, wahrscheinlich von meinem Bad.

    Das wäre dan z.bsp. eher eine Reparatur/Instandhaltung und nicht umlegbar und eben aus der evtl. sonstigen Modernisierung rauszurechnen . Natürlich ist immer der konkrete Einzelfall zu betrachten und was genau gemacht wird. Als Stichwort nenne ich hier mal "wohnwerterhöhende" Maßnahmen.

    Das ist ja immerhin sein Problem, da er für die Erstellung verantwortlich war.

    Nein, das ist offensichtlich aktuell euer Problem. Und euer Problem bleibt es auch dann wenn tatsächlich mal irgendwas größeres gemacht würde. Ihr seide nämlich diejenigen die mit dem Dreck leben müssen, oder eben in einer Ersatzwohnung ziehen müssen, selbst wenn das alles vom Vermieter übernommen würde, ändert das nichts an den Umständen.

    Eine Wohnung, in der es täglich über Stunden hinweg bollert weil Boden und Wände unten so mit der neuen Konstruktion verbunden sind, dass hier oben alles vibriert muss wohl niemand hinnehmen.

    Das wird dann wohl ein Richter zu eintscheiden habe. Aber natürlich baut auch ein Richter euch nicht die Wohnung um.

    Kurz gesagt, wenn es euch tatsächlich um die Sache geht, sucht euch eine Wohnung die euren Ansprüchen besser genügt. Wäre jedenfalls mein Ratschlag. Oder hast du nichts wichtigeres zu tun?

    Kann ein Vermieter dazu gezwungen werden dies umgehend auszuführen?

    Was auszuführen? Das halbe Haus abzureißen? Das dürfte schwer werden, jedenfalls "umgehend".

    Kann ein Mieter ein Gutachten in Auftrag geben und die Kosten einfordern, falls die massiven baulichen Mängel nachweisbar sind oder geht dies nur über eine gerichtliche Verfügung?

    Im Zweifel stellt das ein Richter nach der 2-3 Instanz fest. Du kannst natürlich alles mögliche wild von der Miete abziehen, nur das ist keine besonders schlaue Idee, denke ich.

    1. Müssen wir die Tapeten entfernen?

    Ich denke eher ja. Obwohl ja nicht klar ist was nun genau in der Anlage erwähnt wurde.


    Oder handelt es sich hier um eine verkappte Tapetenklausel im Übergabeprotokoll?

    Was ist eine verkappte Tapetenklausel?

    3. Woher sollen wir wissen, welcher der "vorherige Zustand" ist?

    Hat euch der Vermeieter doch mitgeteilt in dem er die Punkt im Protokoll vermerkt hat, oder wie? Im Zweifel wäre auch das Einzugsprotokoll des Vormieters eine Möglichkeit.

    Muss ich jetzt etwa die bisherige Wohnung noch bis Ende April weiter mieten, um auf der sicheren Seite zu sein, und zahle ich dann für zwei Wohnungen Miete ?

    Im Zweifel würde ich das so sehen. Oder man sucht sich halt gleich eine Wohnung die für seine Ansprüche besser passt.

    Kann man eine Frist verlangen von dem Vermieter, bis zu der er den sicheren Bezugstermin nennen muss?

    Klar, kann man das verlangen, nur der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet. Er ist übrigens auch nicht verpflichtet dir die Wohnung zu geben, nur mal nebenbei.

    Reicht dies aus um die Klausel zu erfüllen oder muss ich die Interessenten der Vermieterin direkt vorstellen?

    Im Prinzip würde ich davon ausgehen, das ein vorzeitiger Austritt aus dem Vertrag nur dann möglich ist, wenn der Nachmieter auch von der Vermieterin akzeptiert wird, und dann wahrscheinlich zu dem Termin wo der neue Mieter den Vertrag erhält, bzw. eben max. mit der üblichen 3 monatigen Kündigungsfrist.

    Ob die Klausel die da bei dir im MV. steht auf was anderes schließen lässt wäre ich mir jedenfalls unsicher, bzw. würde nicht davon ausgehen.

    Am Ende dürfte es wahrscheinlich darauf hinauslaufen das du dich eben dazu verpflichtet hast eine "fachgerecht gestrichene" Wand zu übergeben. Und mangels Protokolle die das Gegenteil besagen, dürfte es nicht ganz unwahrscheinlich sein das du das auch schuldest.

    Nun kann man sich über die Frage streiten, was ist "fachgerecht"? Eine scheckige Wand dürfte aber wohl nur schwer durchgehen.

    Also "scheckige" Wände braucht der Vermieter jedenfalls nicht zu akzeptieren wenn es um Schönheitsreparaturen oder das beseitigen von Beschädigungen geht. Letztedlich gilt wohl mittlere Qualität und Güte als standard.

    Waren die Wände schon scheckig als ihr in die Wohnung eingezogen seid, und/oder gibt es darüber Protokolle? Wie war der Zustand bei eurem Einzug? Ein Verbesserung der Mietsache ist jedenfalls nicht von euch zu verlangen.

    Ob solche Zusatzvereinbarung das aushebeln, bin ich jetzt überfragt.


    in der es heißt, dass wir fachgerecht streichen sollen, welches wir getan haben.

    Nun ja, was willst du hören? Ein scheckige Wand halt ich persönlich nicht für "fachgerecht".

    die frage ist ob man da als mieter überhaupt etwas zu melden hat.

    Der Vermieter schuldet den vertraglich zugesicherten Zustand der Wohnung. Wenn die Terrasse also tatsächlich bei deinem Einzug als solche nutzbar war, z.Bsp. duch eine eigene Terrassentür und einen Bodenbelag, würde ich schon davon ausgehen das du diesen Zustand auch weiterhin fordern kannst.

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