Nun zum Hauptproblem mit der Wohnung, die meine Freundin 2018 angemietet hat. Ich versuche nächste Woche noch einen Termin bei einem Fachanwalt zubekommen, wollte vorher aber schon mal einige Dinge in Erfahrung bringen, damit ich jetzt schon vorab beim Vermieter Druck machen kann und Fristen setzen.
Sie hatte zum 1.6. eine Wohnung angemietet, die 2017/18 auf ein bestehendes ehemaliges Bürogebäude (Bj 1964, Flachdach, auf alten Fotos erkennt man eine Metall-Grundkonstruktion) aufgestockt wurde.
Bauweise der Aufstockung Holzständer mit doppelt Gipskarton und Isoflock Befüllung. Außen wurde das gesamte Gebäude neu verputzt, im alten Gebäude auch neue Fenster.
Tage nach Anmietung rumpelte es plötzlich ständig, da es von unten nach oben zum Neubau keine oder keine funktionierende Entkopplung gibt.
Kleine Kinder bollern laut den Gang entlang, hüpfen in der Bude unten herum, bei uns kann man jeden Schritt als dumpfen Schlag hören UND SPRÜREN, im Wasserglas auf dem Tisch bilden sich sichtbare Ringe durch die Erschütterungen. Weingläser auf dem Tisch klirren.
Es wurde im Sommer 2018 mehrfach reklamiert, die Mieter unten vom Vermieter ermahnt. Ich hatte diese dann informiert, was bei uns hier oben abgeht, falls die Kinder toben. Seither war es vertretbar ruhig, bis auf die täglichen 10 Minuten.
Seit Herbst 2019 rumpelt und bollert es täglich. Immer wieder klappern Weingläser im Schrank, eine Metall-Glas Laterne auf dem Boden klappert, in Küchenschränken klappert immer wieder Geschirr, falls die Kinder ODER auch die Frau oder der Dauergast von den letzten zwei Monten etwas flotter durch den Gang oder Zimmer rumpelt.
In Gang unten konnte ich sehen, dass Fließen auf einem schwingenden Boden (vermutlich Spanplatten) verlegt sind, an der Wand ist eine Fliesenreihe als "Sockenleiste" verlegt und mit dem Bodenfließen verfugt = direkte Übertragung der Trittschallenergie auf die Wände.
Bei uns vibriert der Boden (OSB-Platten auf Holzkonstruktion), die Wände, innen wie außen, vibrieren auch spürbar.
Wird im vordersten Zimmer der unteren Wohnung (unter unserer Dachterrasse) gespielt, dann bollert es 15m weiter hinten in unseren Schlafzimmer vom Boden her und von den Wänden, obwohl dazwischen alle Türen geschlossen sind. Nach der letzten Reklamation vor 3-4 Wochen wird im Zimmer unter unserer Dachterrasse (vor dem Wohnzimmer) gespielt, im Wohn-/Esszimmer, Kochbereich,, Arbeitszimmer bis hinten zum Schlafzimmer Rumpelt und Bollert es trotzdem laut und spürbar.
An den vergangen drei Wochenende _ganztägig_ mit kurzen Pausen Dauergerumpel, gestern Abend ca 1,5 Stunden lang EXTREMES Geboller, als ob jemand gegen die Zimmerwand rennt oder eine Bowlingkugel bei uns hier oben durch den Gang rollt, Lampe und Geschirr klapperten auch ab und zu (es war wohl ein Babysitter da).
Nach Informationen die ich bisher bekommen hatte, gilt die Einheit der Aufstockung als Neubau. Ein Mieter darf hier grundsätzlich erwarten, dass die Wohnung Standards einer Neubauwohnung entspricht und Problem wie massive Trittschallübertragung nicht vorkommen. Ebenso muss sich ein Mieter nicht mit Bauphysik oder Baustatik auskennen und selbst erkennen, dass durch die Bauweise des ursprünglichen Gebäudes oder die Kombination mit der Bauweise des Neubaus massive Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Im Mietvertrag ist der Zusatz zum Thema Hellhörigkeit oder wegen Altbau zu erwartende Beeinträchtigung nicht angekreuzt. Makler "Das ist alles nach den neuesten Standards erstellt, hier oben bleibt es ruhig"
Hellhörig ist es nicht, die Kinder brüllen teilweise extrem herum, davon hört man hier oben so gut wie überhaupt nichts. Lediglich das laute dumpfe Geboller beim Laufen.
Das Problem kann nur durch massive bauliche Veränderungen beseitigt werden, wie eine komplette Entkopplung der Böden und der Wände der unteren Wohnung.
Ich möchte dem Eigentümer bis morgen diesen Sachverhalt nochmals schriftlich melden, dazu auch eine Frist zur Beseitigung des Mangels setzen oder deutlche Mietminderung androhen.
14 Tage dürften wohl nicht ausreichend sein, da massive Bauarbeiten notwendig wären.
Kann ein Vermieter dazu gezwungen werden dies umgehend auszuführen?
Kann ein Mieter ein Gutachten in Auftrag geben und die Kosten einfordern, falls die massiven baulichen Mängel nachweisbar sind oder geht dies nur über eine gerichtliche Verfügung?