Es geht nicht in erster Linie um versteckte Mängel, sondern um falsche Versprechung.
Welche waren das, und sind die Nachweisbar?
und dann bei der Übergabe erst gesehen dass nichts gemacht wurde
Das wäre dann spätestens der Zeitpunkt gewesen im Übergabeprotokoll zu vermerken was, entgegen der vertraglichen Vereinbarung, noch nicht gemacht oder erfüllt wurde.
Ich meine mit den 200 Euro mehr, dass ich seine Wohnung aufgewertet habe!
Nein, du hast dein Wohnung aufgewertet, denn du bist ja der der Sie nutzt. Wenn du Sie dann nicht mehr nutzt bzw. zurück gibst bist du sogar erst mal verpflichtet, wie schon gesagt, die Einbauten wieder zu entfernen, sofern nichts anderes vereinbarrt wurde.
Und er ja dankbar sein könnte und mich da etwas unterstützen könnte.
Nun ja, Dankbarkeit ist in diesem Zusammenhang aber uninteressant und auch nicht einklagbar.
Naja 750 Eur für eine 2-Zimmer Wohnung ist jetzt auch nicht überbillig, dasist keine 300 Eur Bude...
Kann ich nicht beurteilen, ich richte mich nach dem was du geschrieben hast? Du sagtest doch das im Vergleich zu den anderen Wohnungen in diesem Stadtteil die Miete noch bezahlbar wäre?