Beiträge von AJ1900

    Muss trotzdem der Sohn für einen Verschluss der Dübellöcher sorgen und die vom Mieter durch den lfd händischen Gebrauch eingetretenen Defekt der Gurtwickler einstehen?

    Das dürfte vor allem eine Frage der Nachweisbarkeit sein. Wenn es nichts schriftliches wie eine Übergabeprotokoll o.ä. gibt würde ich da allerdings nicht zu viel Zeit investieren. Ansonsten sind Dübellöcher aber auch ein normaler Gebrauch der Wohnung.

    Du tust eben so, dass eine feuchte Wand ein Problem ist, womit der Mieter leben müsste.

    Ja, es ist auch gut möglich das das faktisch der Fall sein könnte, wenn er die Garage weiterhin mieten will. Das weißt du doch auch.

    Naja, deine Antworten sind schon ziemlich grob. Es ist doch logisch das ein Mieter keine Wand haben möchte die ständig feucht ist und entsprechend renoviert werden muss.

    Wiso grob? Es ist doch wichtig zu wissen was für Schäden überhaupt existieren. Und wenn es eine feuchte Wand gibt ist es ja auch gar nicht Aufgabe des Mieter ständig zu streichen?

    Nicht bezüglich der Mängelrechte.

    Ja, klar, das habe ich ja auch nicht behauptet?

    Ich bezahle dafür und es ist Mietsache. Das gleich ist doch wenn im Haus etwas kaputt ist wird es auch repariert ,laut meinem Mietvertrag..

    Ein Garage ist aber kein Wohnraum. Da gelten schon mal grundsätzlich andere juristische Gesetzmäßigkeiten.

    Bei einem separaten Vertrag über die Garage können normalerweise beide Seiten innerhalb der Kündigungsfrist kündigen. Bei einem MV. wo die Garage inkludiert ist, ist das separate kündigen nur mit gegenseitigem Einverständnis möglich.

    Warum gehst du denn hier gleich ab wie in Zäpfchen?

    Um was für einen MV handelt es sich überhaupt? Ist die Garage separat angemietet oder Bestandteile des MV. einer Wohnung?

    Reicht es nicht wie es in der Garage aussieht (siehe Bild) oder würdest du dafür gerne Miete bezahlen.

    Nun ja, wenn ich das nicht mehr wollen würde, würde ich halt kündigen. Es ist nun einmal nicht so einfach einen Eigentümer zu Baumaßnahmen zu bewegen die er nicht machen will, zumal dann wenn es auch noch um den Nachbarn geht. Das sollte doch einleuchten, oder?

    Also praktisch "besenrein", was ja auch in meinem Vertrag steht.

    Dann würde ich erst mal davon ausgehene das sich alle Beteiligten an den Vertrag halten müssen.


    Ich glaube ich sollte es einfach dabei belassen und es als eine Lehre sehen.. Oder?

    Kann man schwer beurteilen, wobei ich grundsätzlich erst mal dazu tendieren würde, das wenn die Miete (im Vergleich) halbwegs preiswert ist, man schon erst mal Abstriche machen könnte.

    Sagen wir mal so, eine größere Putzaktion und ein paar Dinge zum Sperrmüll bringen dürfte wahrscheinlich in ein paar Monaten schon vergessen sein. Ein Gerichtsprozesse wegen so einem Kleinkram dürfte da noch nicht mal begonnen haben.

    Unterlass es bitte, mir das Wort im Mund herum zu drehen, denn so ist eine sachliche Diskussion nicht möglich. Ich habe das in meinem Beitrag völlig anders dargestellt, als du es jetzt wiedergibst.

    Das ist nicht mein Absicht, aber um etwas anderes als versteckte Mängel kann es ja gar nicht gehen, oder? Die Wohnung wurde ja von dem Fragesteller besichtigt. Ich meine das nicht gesehen oder nicht wahrgenommen wurde, das das Bad dreckig und die Türen vergilbt sind und das noch Badschränke hängen usw. kann ja nun wohl nicht die reale Argumentation sein?

    Von daher frage ich ich ja immer nach dem Vertrag und nach den Versprechen die gegeben wurden, und was da überhaupt inhaltlich an Substanz drin steckt. Leider bisher ohne Erfolg.

    Es geht nicht in erster Linie um versteckte Mängel, sondern um falsche Versprechung.

    Welche waren das, und sind die Nachweisbar?


    und dann bei der Übergabe erst gesehen dass nichts gemacht wurde

    Das wäre dann spätestens der Zeitpunkt gewesen im Übergabeprotokoll zu vermerken was, entgegen der vertraglichen Vereinbarung, noch nicht gemacht oder erfüllt wurde.

    Ich meine mit den 200 Euro mehr, dass ich seine Wohnung aufgewertet habe!

    Nein, du hast dein Wohnung aufgewertet, denn du bist ja der der Sie nutzt. Wenn du Sie dann nicht mehr nutzt bzw. zurück gibst bist du sogar erst mal verpflichtet, wie schon gesagt, die Einbauten wieder zu entfernen, sofern nichts anderes vereinbarrt wurde.

    Und er ja dankbar sein könnte und mich da etwas unterstützen könnte.

    Nun ja, Dankbarkeit ist in diesem Zusammenhang aber uninteressant und auch nicht einklagbar.

    Naja 750 Eur für eine 2-Zimmer Wohnung ist jetzt auch nicht überbillig, dasist keine 300 Eur Bude...

    Kann ich nicht beurteilen, ich richte mich nach dem was du geschrieben hast? Du sagtest doch das im Vergleich zu den anderen Wohnungen in diesem Stadtteil die Miete noch bezahlbar wäre?

    Und diese nachträglich entdeckten Mängel, die die Nutzbarkeit der Wohnung einschränken, können sehr wohl noch beanstandet werden.

    Nun ja, das Türen vergilbt, und Toilette alt ist, und ansonsten alles dreckig usw. sind aber nun nicht gerade versteckte Mängel, oder? Zwischen nicht sehen/wissen können und übersehen/nicht wissen wollen, besteht halt ein Unterschied. Was evtl. einbauten oder Möbel, oder was auch immer, dürfte eben von Interesse sein, was im Vertrag und oder im Übergabeprotokoll steht.

    Das könnte ich dann ja machen oder..

    Ja, natürlich. Wer hat denn was anderes von dir verlangt?

    wo ich es wollte und die Miete noch bezahlbar ist.

    Ich möchte dir nicht zu nahe treten aber das dürfte wohl evtl. mit eine Grund sein für den Zustand der Wohnung?

    Die Wohnung könnte man locker nun für 200 euro mehr vermieten...

    Ich bitte zu bedenken das du dann ja eingentlich froh sein solltest das der Vermieter das vorher nicht gemacht hat, oder wie?

    Verzeihung, wenn du mit dem Zustand der Wohnung nicht zufrieden bist, warum hast du Sie dann gemietet? Evtl. sehe ich den Vermieter für wirklich kaputte sachen wie das Waschbecken schon in der Pflicht das zu ersetzen, aber so grundsätzlich ist es schon richtig das man eine Wohnung wie gesehen gemietet hat, zumindest wenn nicht anderes im MV. verinbarrt wurde.

    Was haben wir für Möglichkeiten?

    Euch über die in eurem Fall gesetzlichen Ruhezeiten informieren, und darüber hinaus gehende unzumutbare Lärmbelästigung ggfl. auch juristisch klären lassen.

    Evtl. würde auch eine Mietminderung in Betracht kommen, dazu sollte man aber klären ob diese Lämbelästigung im eurem konkreten tatschlich einen Mangel darstellt.

    Ergo Lärmprotokoll führen, und euch dann einen Anwalt suchen.

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