Sitze auf Renovierungskosten - falsche Versprechungen!!

  • Hallo zusammen, seit Februar miete ich eine Wohnung, die noch komplett in Renovierung steht, weil die Wohnung doch viel mehr Mängel aufweist als gedacht. Bei der ersten Besichtigung, war mir klar, dass ich etwas renovieren werde und habe das dem Vermieter gesagt und er meinte -" ja, ich komme dir dann entgegen -du kannst mir alles weiterleiten und ich schaue es mir an " - natürlich, etwas naiv von mir das einfach zu glauben ( ist meine erste eigene Wohnung). So, dann zum Übergabeprotokoll ( Vertrag war bereits unterschrieben), hieß es er macht NIX mehr, lässt nur die Wasserleitungen kontrollieren. Nun zu den Mängel: Das Bad ist eine komplette Katastrophe - das Waschbecken hatte einen Sprung, der nach einfachen Putzarbeiten bereits durchgebrochen ist. Das Klo hat ebenfalls einen Sprung außen und innen ist die Keramik ab - total unhygienisch. Die Duscharmatur ist ebenfalls versifft und beschädigt. Hinzu kommt dass es nicht ansatzweise geputzt war - gelbe Fliesenfugen, Dreck an Sanitärtanlagen und Böden + Eklige Badschränke waren nicht abgebaut. In jedem Zimmer waren die Fensterrahmen fast schwarz vor Schmutz, es waren noch alte Rollos + Gardinenstangen angebracht die auch alle noch da waren. Ebenfalls eine sehr schwere Kommode auf dem Balkon. Ebenfalls sind Türen, sowie Heizungen GELB! Auf meine Beschwerde hin hieß es, ich hätte bei der ersten Besichtigung wohl nicht genau gesagt, dass ich nichts behalten wollte und das Bad hätte er kontrollieren lassen, wären nur Schönheitsfehler. "Gemietet wie gesehen" Ich habe die Wohnung nur genommen weil ich dachte, er würde noch etwas auswechseln/putzen/renovieren jedoch sitze ich nun auf all den Kosten weil ich alles machen lassen habe/werde. Was kann ich nun machen? Ich will wenigstens das Geld für die Sanitäranlagen! Ich will auch nicht einen kompletten Streit anzetteln obwohl ich mega sauer bin.. Danke!

  • Verzeihung, wenn du mit dem Zustand der Wohnung nicht zufrieden bist, warum hast du Sie dann gemietet? Evtl. sehe ich den Vermieter für wirklich kaputte sachen wie das Waschbecken schon in der Pflicht das zu ersetzen, aber so grundsätzlich ist es schon richtig das man eine Wohnung wie gesehen gemietet hat, zumindest wenn nicht anderes im MV. verinbarrt wurde.

  • Hallo,

    wären nur Schönheitsfehler. "Gemietet wie gesehen"

    Das stimmt schon, aber nur bezogen auf optische Beeinträchtigungen oder dass eben manche Sachen einfach alt sind, oder dass man noch Putzen muss. Bei funktionalen Dingen ist es aber etwas anderes. Man muss alles benutzen können wie es vorgesehen ist, eben dass ein Waschbecken vorhanden ist, das nicht gleich zerbricht durch einen Sprung. Diese Mängel, die einen in der Benutzung der Wohnung einschränken, kann man durchaus beanstanden.

    Auch kann man verlangen, dass verbliebene Einrichtungsgegenstände entfernt werden. "Vertragsgemäß" bedeutet auch leer, denn so wird es der Vermieter ja auch von dir beim Auszug verlangen.

  • Auch kann man verlangen, dass verbliebene Einrichtungsgegenstände entfernt werden. "Vertragsgemäß" bedeutet auch leer, denn so wird es der Vermieter ja auch von dir beim Auszug verlangen.

    Nicht unbedingt. Wenn man die Wohnung besichtigt und noch Gegenstände in der Wohnung sind, kann man mal fragen, ob diese in der Wohnung verbleiben. Wenn es heißt "so können sie die Wohnung haben" kann man nicht davon ausgehen, dass die Möbel noch entfernt werden. Es kommt also genau darauf an, wie was abgesprochen worden ist und wie viel Zeit verstrichen ist zwischen Einzug und Besichtigung.

    Bei funktionalen Dingen ist es aber etwas anderes.

    Auch nicht unbedingt. Wenn es beim Einzug heißt der Herd ist defekt, dann muss man sich die Mängelrechte vorbehalten, sonst wäre die gesamte Regelung des § 536b BGB überflüssig.

    Man muss aber dann differenzieren, ob bloß ein Sprung gesehen worden ist etwa oder direkt ein komplett defektes Waschbecken. Wenn sich ein Mangel also ausbreitet kann durchaus wieder ein Aufleben der Mängelrechte angenommen werden. Aber das ist auch wieder eine Sache des Einzelfalles.

    Insgesamt ist deine Situation also echt ungünstig. Man sollte sich hier rechtlich beraten lassen um zu schauen, was überhaupt realistisch gefordert werden kann und was nicht.

  • Ihr lieben,

    ich habe echt kein Problem mit Kritik an meiner Antwort. Doch beachtet ihr auch meine Signatur, in der nicht grundlos steht, dass meine Antworten sich auf die gegebenen Informationen beziehen. Und in der gegebenen Information steht, dass der Fragestellerin sehr viele Mängel nicht kannte, erst nach dem Einzug sah, das steht schon im ersten Satz. Und diese nachträglich entdeckten Mängel, die die Nutzbarkeit der Wohnung einschränken, können sehr wohl noch beanstandet werden.

  • Vielen Dank erstmal für eure Nachrichten. Ich habe die Wohnung genommen weil sie einen guten Schnitt hat, in dem Stadtdteil ist wo ich es wollte und die Miete noch bezahlbar ist. Jedoch wie schon erwähnt habe ich gedacht, dass der Vermieter noch einiges tut bevor ich einziehe. Wie gesagt, naiv von mir. Da habe ich natürlich neues Laminat verlegen lassen weil ich dachte der Vermieter zahlt da mindestens die Hälfte. Aber das ist ja sowieso Kulanz. Was mich stört ist einfach das Bad und dass der Vermieter mich mehr oder weniger verarscht hat und ich ihm eine super renovierte Wohnung gezaubert habe. Laminat, Fliesen in Küche Sanitäranlagen neu, gestrichen geputzt und sogar neue Stromleitungen verlegt. Die Wohnung könnte man locker nun für 200 euro mehr vermieten...Kann ich irgendwie festhalten, dass ich da alles wieder raus oder mitnehme wenn ich weg gehe wenn er es nicht abkaufen mag? Weil schenken werde ich ihm sicher nichts!

  • Weil schenken werde ich ihm sicher nichts!

    Du bist grundsätzlich sogar dazu verpflichtet deine Einbauten rückgängig zu machen und den alten Zustand wiederherzustellen, außer der Vermieter hat keinen plausiblen Grund das zu verlangen.

    Als Beispiel das neu verlegte Laminat, du müsstest es dann wieder durch das alte ersetzen und kannst dann keinen Boden ohne Laminat hinterlassen. Insofern entstehen da für dich eher zusätzliche Kosten.

  • Ja, es gibt keinen plausiblen Grund, da alles vorher alt und heruntergekommen war! Unterm Laminat liegt noch der Pwc, kann gerne dann das Laminat rausnehmen wenn er es unbeidingt will. Seine kaputte Toilette und Waschbecken tausche ich auch gerne wieder um. Wie ist es wenn man es dem Nachmieter verkaufen möchte? Das könnte ich dann ja machen oder..

  • Das könnte ich dann ja machen oder..

    Ja, natürlich. Wer hat denn was anderes von dir verlangt?

    wo ich es wollte und die Miete noch bezahlbar ist.

    Ich möchte dir nicht zu nahe treten aber das dürfte wohl evtl. mit eine Grund sein für den Zustand der Wohnung?

    Die Wohnung könnte man locker nun für 200 euro mehr vermieten...

    Ich bitte zu bedenken das du dann ja eingentlich froh sein solltest das der Vermieter das vorher nicht gemacht hat, oder wie?

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (19. Februar 2020 um 15:59)

  • Und diese nachträglich entdeckten Mängel, die die Nutzbarkeit der Wohnung einschränken, können sehr wohl noch beanstandet werden.

    Nun ja, das Türen vergilbt, und Toilette alt ist, und ansonsten alles dreckig usw. sind aber nun nicht gerade versteckte Mängel, oder? Zwischen nicht sehen/wissen können und übersehen/nicht wissen wollen, besteht halt ein Unterschied. Was evtl. einbauten oder Möbel, oder was auch immer, dürfte eben von Interesse sein, was im Vertrag und oder im Übergabeprotokoll steht.

  • Naja 750 Eur für eine 2-Zimmer Wohnung ist jetzt auch nicht überbillig, dasist keine 300 Eur Bude...

    Es geht nicht in erster Linie um versteckte Mängel, sondern um falsche Versprechung. Ich habe die Wohnung einmal gesehen bei der Besichtigung und dann bei der Übergabe erst gesehen dass nichts gemacht wurde( der Vertrag war aber da schon unterschrieben).

    Ich meine mit den 200 Euro mehr, dass ich seine Wohnung aufgewertet habe! Und er ja dankbar sein könnte und mich da etwas unterstützen könnte.

  • Nun ja, das Türen vergilbt, und Toilette alt ist, und ansonsten alles dreckig usw. sind aber nun nicht gerade versteckte Mängel,

    Unterlass es bitte, mir das Wort im Mund herum zu drehen, denn so ist eine sachliche Diskussion nicht möglich. Ich habe das in meinem Beitrag völlig anders dargestellt, als du es jetzt wiedergibst.

  • Es geht nicht in erster Linie um versteckte Mängel, sondern um falsche Versprechung.

    Welche waren das, und sind die Nachweisbar?


    und dann bei der Übergabe erst gesehen dass nichts gemacht wurde

    Das wäre dann spätestens der Zeitpunkt gewesen im Übergabeprotokoll zu vermerken was, entgegen der vertraglichen Vereinbarung, noch nicht gemacht oder erfüllt wurde.

    Ich meine mit den 200 Euro mehr, dass ich seine Wohnung aufgewertet habe!

    Nein, du hast dein Wohnung aufgewertet, denn du bist ja der der Sie nutzt. Wenn du Sie dann nicht mehr nutzt bzw. zurück gibst bist du sogar erst mal verpflichtet, wie schon gesagt, die Einbauten wieder zu entfernen, sofern nichts anderes vereinbarrt wurde.

    Und er ja dankbar sein könnte und mich da etwas unterstützen könnte.

    Nun ja, Dankbarkeit ist in diesem Zusammenhang aber uninteressant und auch nicht einklagbar.

    Naja 750 Eur für eine 2-Zimmer Wohnung ist jetzt auch nicht überbillig, dasist keine 300 Eur Bude...

    Kann ich nicht beurteilen, ich richte mich nach dem was du geschrieben hast? Du sagtest doch das im Vergleich zu den anderen Wohnungen in diesem Stadtteil die Miete noch bezahlbar wäre?

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (20. Februar 2020 um 07:40)

  • Unterlass es bitte, mir das Wort im Mund herum zu drehen, denn so ist eine sachliche Diskussion nicht möglich. Ich habe das in meinem Beitrag völlig anders dargestellt, als du es jetzt wiedergibst.

    Das ist nicht mein Absicht, aber um etwas anderes als versteckte Mängel kann es ja gar nicht gehen, oder? Die Wohnung wurde ja von dem Fragesteller besichtigt. Ich meine das nicht gesehen oder nicht wahrgenommen wurde, das das Bad dreckig und die Türen vergilbt sind und das noch Badschränke hängen usw. kann ja nun wohl nicht die reale Argumentation sein?

    Von daher frage ich ich ja immer nach dem Vertrag und nach den Versprechen die gegeben wurden, und was da überhaupt inhaltlich an Substanz drin steckt. Leider bisher ohne Erfolg.

  • und die Türen vergilbt sind und das noch Badschränke hängen usw. kann ja nun wohl nicht die reale Argumentation sein?

    Da sind wir und ja auch einig. Und hättest du meinen Beitrag oben nochmal gelesen, wäre dir aufgefallen, dass ich diese optischen Beeinträchtigungen wie Schmutz oder vergilbte Türen ausgenommen habe, sondern mich nur auf Dinge bezogen habe, die die Funktionalität einschränken und auch vorher nicht bekannt waren. Inwieweit hier 536b BGB (bekannter Mangel) von Relevanz ist, können wir hier gar nicht beurteilen, denn das ist Sache des Einzelfalls.

    Von daher frage ich ich ja immer nach dem Vertrag und nach den Versprechen die gegeben wurden

    Das musst du gar nicht fragen. Denn mit Fragen zu Detais des Sachverhalt gehst du auf die individuelle Situation des Fragestellers ein. Und genau an dieser Stelle fängt Rechtsberatung an, was wir im Forum nicht dürfen. Wir dürfen nur allgemeingültige Informationen zu den Rechtsnormen des Themas geben. Siehe hierzu weitergehende Informationen im Beitrag Was ist Rechtsberatung? Was ist erlaubt?

  • sondern mich nur auf Dinge bezogen habe, die die Funktionalität einschränken und auch vorher nicht bekannt waren.

    Ja, darauf bezog sich meine Antwort in #4 auch nicht aber deine Aussage das Vertragsgemäß "leer" bedeutet stimmt halt einfach nicht.

    Ansonsten aber würde ich dir zustimmen.

  • Guten Morgen zusammen, bitte nicht streiten :) Zu den Versprechungen: Ich meinte, dass hier ja noch einiges getan werden muss und habe auch gesagt dass ich einige Gegenstände die noch drin waren aufkeinenfall behalten möchte! Daraufhin meinte der Vermieter, ich solle ihm sagen was ich verändern will und er kommt mir dann entgegen, außerdem dachte ich es ist klar dass Wohnung leergeräumt werden und kaputte Sachen wie das Waschbecken und grober Schmutz beseitigt werden. Also praktisch "besenrein", was ja auch in meinem Vertrag steht. Und ja wie schon gesagt, erste Wohnung ohne Erfahrung habe ich dass ihm einfach geglaubt.

    Ich glaube ich sollte es einfach dabei belassen und es als eine Lehre sehen.. Oder?

  • Also praktisch "besenrein", was ja auch in meinem Vertrag steht.

    Dann würde ich erst mal davon ausgehene das sich alle Beteiligten an den Vertrag halten müssen.


    Ich glaube ich sollte es einfach dabei belassen und es als eine Lehre sehen.. Oder?

    Kann man schwer beurteilen, wobei ich grundsätzlich erst mal dazu tendieren würde, das wenn die Miete (im Vergleich) halbwegs preiswert ist, man schon erst mal Abstriche machen könnte.

    Sagen wir mal so, eine größere Putzaktion und ein paar Dinge zum Sperrmüll bringen dürfte wahrscheinlich in ein paar Monaten schon vergessen sein. Ein Gerichtsprozesse wegen so einem Kleinkram dürfte da noch nicht mal begonnen haben.

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