• Hallo.

    Habe das Forum hier gefunden und muss gleich mal eine für mich wichtige Frage stellen.

    In meiner Garage kommt wasser an der Rückwand und unten auf dem Boden. Habe es der Verwaltung gemeldet und die behauptet in einem Brief das sie nichts machen kann , da es von der gegenüberliegenden Garage die einem Nachbar gehört kommt und die könne ihn nicht da zu zwingen das zubeseitigen . Wenn mir das nicht passt kann ich ja die Garage kündigen . Was kann man da machen , kennt jemand so einen ähnlichen Fall ?

    Bedanke mich schon vorab für Antworten

    gerne auch per mail

    [E-Mail Adresse entfernt]

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (20. Februar 2020 um 14:32)

  • Also, die Frage finde ich ehrlich gesagt ein wenig blöde. Wass für ein Schaden ensteht denn wenn Wasserschaden ist.An der Kopfwand wo das Wasser austritt da bröckelt die Farbe ab. Das wasser tritt am Boden aus dem Boden. Die Garage habe ich schon 2 mal neu gestrichen. Wenn es warm draussen ist riecht es beim abtrocknen muffilig

    Hab mal ein Bild hochgeladen.

    Trotzdem Danke für die Hilfe

  • Na Klasse , mir entsteht dadurch einen Schaden das ich schon 2mal alles streichen musste an der Kopfseite. Dann das es anfängt zu riechen in der Garage und man riecht es auch im Auto danach. Aber es war wohl falsch sich hier anzumelden , wenn nur Leute hier antworten die sich so anhören als wenn sie Vermieter sind.

    Mieter sind wohl nur Bezahler die keine Rechte haben. Hast mir aber trotzdem geholfen , nu weiss ich was ich von den Antworten halten kann.

    Reicht es nicht wie es in der Garage aussieht (siehe Bild) oder würdest du dafür gerne Miete bezahlen. Aber was solls.

    Danke!!!

  • Warum gehst du denn hier gleich ab wie in Zäpfchen?

    Um was für einen MV handelt es sich überhaupt? Ist die Garage separat angemietet oder Bestandteile des MV. einer Wohnung?

    Reicht es nicht wie es in der Garage aussieht (siehe Bild) oder würdest du dafür gerne Miete bezahlen.

    Nun ja, wenn ich das nicht mehr wollen würde, würde ich halt kündigen. Es ist nun einmal nicht so einfach einen Eigentümer zu Baumaßnahmen zu bewegen die er nicht machen will, zumal dann wenn es auch noch um den Nachbarn geht. Das sollte doch einleuchten, oder?

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (20. Februar 2020 um 13:55)

  • Nein, erklärt sich mir nicht. Ich bezahle dafür und es ist Mietsache. Das gleich ist doch wenn im Haus etwas kaputt ist wird es auch repariert ,laut meinem Mietvertrag..

    Vergiss es aber lohnt nicht so wie ich das sehe , da kann ich auch zum Mieterbund gehen , die sind nicht viel anders.

    Tschau !!! Bitte nicht mehr antworten.

  • Ich bezahle dafür und es ist Mietsache. Das gleich ist doch wenn im Haus etwas kaputt ist wird es auch repariert ,laut meinem Mietvertrag..

    Ein Garage ist aber kein Wohnraum. Da gelten schon mal grundsätzlich andere juristische Gesetzmäßigkeiten.

    Bei einem separaten Vertrag über die Garage können normalerweise beide Seiten innerhalb der Kündigungsfrist kündigen. Bei einem MV. wo die Garage inkludiert ist, ist das separate kündigen nur mit gegenseitigem Einverständnis möglich.

  • Hallo,

    du hast natürlich die Mieterrechte bei einem Mangel und das die Garage feucht wird ist ein Mangel. Du kannst dann natürlich auch die Miete mindern soweit Brauchbarkeit eingeschränkt ist. Die wird aber nicht sehr hoch ausfallen.

    Warum gehst du denn hier gleich ab wie in Zäpfchen?

    Naja, deine Antworten sind schon ziemlich grob. Es ist doch logisch das ein Mieter keine Wand haben möchte die ständig feucht ist und entsprechend renoviert werden muss.

    Ein Garage ist aber kein Wohnraum. Da gelten schon mal grundsätzlich andere juristische Gesetzmäßigkeiten.

    Nicht bezüglich der Mängelrechte. Daher kann grundsätzlich darauf bestanden werden, das ein Mangel behoben wird. Jedoch gibt es weniger Schutz bei Kündigungen.

    Daher wäre es wirklich gut zu wissen, ob die Garage und der Wohnraum eine Einheit bilden oder ob die Garage eigenständig vermietet wird. Denn da ist die Kündigung in §580a BGB geregelt.

  • Naja, deine Antworten sind schon ziemlich grob. Es ist doch logisch das ein Mieter keine Wand haben möchte die ständig feucht ist und entsprechend renoviert werden muss.

    Wiso grob? Es ist doch wichtig zu wissen was für Schäden überhaupt existieren. Und wenn es eine feuchte Wand gibt ist es ja auch gar nicht Aufgabe des Mieter ständig zu streichen?

    Nicht bezüglich der Mängelrechte.

    Ja, klar, das habe ich ja auch nicht behauptet?

  • Es ist doch wichtig zu wissen was für Schäden überhaupt existieren.

    Es muss nur ein Mangel vorliegen und kein Schaden. Du tust eben so, dass eine feuchte Wand ein Problem ist, womit der Mieter leben müsste.

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