Beiträge von AJ1900

    Heizung steht je nach Raum knapp unter 1 bis knapp über 2. Wohnzimmer ist immer so leicht über 20 Grad,

    Halte ich bei den aktuellen Temperaturen für eher zu niedrig. Das 20° erreicht werden ist eigentlich erstaunlich. Damit das klappt müsste das Gebäude eigentlich recht gut gedämmt sein?

    Gib doch mal an der Heizung etwas Power, dann kann es durchaus sein das sich das mit dem Kondenswasser zum teil erledigt.

    An den Fenstern kann das nicht liegen?

    Aus der Ferne schwer zu beurteilen. Höchstens mal nach defekten Dichtungen schauen. Ansonsten ist Kondenswasser, gerade bei Altbaufenstern normal. Teilweise haben die sogar im Holz auf der Fensterbank extra eine Rinne eingefräst wo sich das Wasser sammeln und abtrocknen kann.

    Bei Neubaufenstern ist da oftmals eher in Hinweis auf zu hohe Luftfeuchtigkeit bei zu geringer Heizleistung.

    die jedoch nie über 60% ist.

    Das wäre für Wohnraum auch die Obergrenze. Wenn das kurz unter 60% ist würde ich das schon als relativ hoch bezeichnen.

    Woran könnte das liegen bzw. was kann ich noch tun?

    Mehr heizen. Und das was Feuchtigkeitseintrag begünstigt vermeiden. Z.Bsp. Wäsche in der Wohnung trocknen oder viele Pflanzen im Zimmer usw. usw., evtl. zusätzlich kurzfristiges stoßlüften.

    Ich gehe einfach mal davon aus, dass auch eine gebrauchte Immobilie in Ordnung sein sollte.

    Ein gebrauchte Immobilie muß in dem Zustand sein der dir im Mietvertrag zugesichert wurde. Nicht mehr, nicht weniger.

    Z.B. ein Türöffner am losen Kabel im Wohnzimmer ist für mich nicht okay, ebenso wie verdreckte Fensterrahmen

    Wie gesagt, wenn dadurch eine Gefahr ausgeht wäre das, meiner Meinung, die Verpflichtung des Vermieters das zu reparieren. Das dürfte aber wahrscheinlich nicht den Standort des Türöffners betreffen.

    Mir ist dabei immer sehr wichtig, dass sich meine Mieter wohlfühlen, erfülle jeden Sonderwunsch.

    Das bleibt ja dir überlassen.

    Ich habe sehr lange keine Immobilie mehr gemietet und bin ziemlich enttäuscht, wie unterdessen mit Mietern umgegangen wird.

    Ich würde denken das es da schon immer Unterschiede gab? Am Ende kann man halt nur das fordern, worauf man Anspruch hat.

    Wenn du höhere Ansprüche hast, hättest du wohl entweder eine andere Wohnung mieten müssen, oder dir diese Ansprüch vertraglich zusichern lassen sollen.


    Herzliche Grüße

    Ebenso.

    Also ist die Mindestmietzeit ja 18 Monate.

    Laut dem Passus den du da angehängt hast handelt es sich um eine gegenseitigen Kündigungsverzicht. Das ist auch durchaus nicht unüblich.

    Weiteres Problem ist, dass ich immer wieder darauf hingewiesen werde, dass ich ja eine gebrauchte Wohnung miete.

    Wieso ist das ein Problem? Ich dachte das wäre eine Tatsache?


    Das wollten wohl die Vormieter so. Ich habe nun darum gebeten, dass der Türöffner in den Flur montiert wird. Das wurde angeblich vom Vermieter mit dieser Begründung abgelehnt. Kann ich darauf bestehen?

    Eher nein. Es sei denn dadurch bestünde irgend eine Gefahr.


    Es gibt in der Wohnung zwei eingeschlagene Türen. Diese sollen ausgetauscht werden. Nun hat man mir gesagt, dass das 12 Wochen dauert!! Das heisst, ich miete die Wohnung 3 Monate mit diesen defekten Türen. Kann ich hier die Miete kürzen?

    Du hast die Wohnung mir diesem Defekt gemietet und der Schaden wird behoben. Wegen was willst du die Miete kürzen?


    Außerdem sind die Fensterrahmen sehr verschmutzt und können wohl nicht gesäubert werden. Auch hier war die Begründung, dass ich ja nichts Neues miete. Entweder Sie nehmen die Wohnung so oder eben nicht. Was kann ich tun?

    Dir bewußt machen das du eine gebrauchte Wohnung mietest, und dich daher auch nur auf den Zustand bei Vertragsschluß bzw. dem vertragliche zugesicherten Zustand berufen kannst.


    Am Montag soll die Übergabe sein. Die Vermieter hätten die Wohnung nochmal gestrichen und gereinigt. Dennoch bin ich unsicher, wie ich mich mit den genannten Voraussetzungen verhalten soll.

    Am besten der Zustand der Wohnung dokumentieren.

    Leider ist es nicht möglich etwas zu reparieren da es an manchen Stellen so ca. 30x30 cm Flächen die lose sind.

    Für einen ordentlichen Parkettleger dürfte das kein Problem sein das zu reparieren.

    Hätte die Vermieterin mich darum gebeten ob ich helfen könnte, wäre es kein Problem. Aber Sie meint ich muss es entfernen.

    Ich weiß zwar nicht was da genau gesagt wurde, aber ich gehe mal davon aus das vor allem um das wegrücken der Möbel ging. Das würde ich schon im Eigeninteresse selber machen, aber sicher nicht anfangen dort Handwerkstätigkeiten zu übernehmen.

    Wer kommt dann für diese Schäden auf?

    Der Verursacher. Zu unterscheiden ist hier zwischen "Schäden" und "normalem Verschleiß"

    Wenn diese Wohnung genau 17 Jahre alt ist, also bei Einzug neu war.

    Das dürfte bei eine 17 jahre geltenden Mietvertrag tatsächlich keine besondere Rolle mehr spielen. Nach 17 Jahren darf eine Wohnung eben so aussehen wie eine Wohnung die 17 Jahre lang benutzt wurde.

    Bleibt die Frage nach der Klausel der Schönheitsreparaturen. Ob das in diesem Fall was bringt kann ich nicht beurteilen.

    Arendator

    aber nach einem Monat wohnen dürfte die Schuldfrage sich ohnehin nicht stellen.

    Na ja, die stellt sich immer.....


    . In der Bude ist es ohnehin kalt wegen der teilweise völlig porösen Dichtungen in den Fenstern,

    Meine erste Vermutung ins blaue wäre das evtl. zu wenig geheizt würde. Schimmel entsteht halt gerne da wo es kühl und feucht ist.

    Kann natürlich auch andere bauliche Ursachen haben, aber mal zu überprüfen ob und warum dort evtl. eine feucht Ecke ist oder ähnliches würde ich schon mal machen.

    Trocknet ihr vieleicht eure Kleidung in dem Zimmer o.ä.?

    Soweit ich weiß, kann man die Miete in einem solchen Fall innerhalb eines gewissen Zeitraums rückwirkend mindern, korrekt?

    Bevor ihr losminderte sollte ihr eucht rat bei einem Fachanwalt, vor allem über den Umfang der Minderung holen, und vorab wenigstens etwas konkreter ausschließen das der Schimmel nicht evtl. doch durch euch verursacht wurde......

    3. Gilt bei einer Wohnungsübergabe "wie gesehen", oder kann man dem Herrn arglistige Täuschung nachweisen?

    Das nachzuweisen ist sicher nicht ganz einfach. Fragt doch mal die Nachbarn aus, vieleicht wissen die was. Trotzdem bleibt meiner Meinung nach der wichtigste Punkt auszuschließen das man selber für den Schimmel verantwortlich ist.

    Vormieter hat mehrmals Wasserschaden verursacht durch übergießen der Pflanzen.

    Demnach war also der Zustand bekannt?

    Sie ist einfach **** und sonst nichts, das Parkett wurde min. 18 Jahre nicht saniert,

    Das allein wäre wohl noch keine ausreichender Grund, meiner Meinung, zumal wen sich der Zustand seid eurem Einzug durch Verschleiß nicht wesentlich verschlechtert hat.

    es ist aber so schlimm dass die Parkettsigmente komplett lose sind

    Wenn sich daraus z.Bsp. ein mögliche Unfallursache ergeben könnte, sehe ich den Vermieter dann durchaus formal in der Pflicht die Schadhaften Stellen zu reparieren.

    Kurz und gut würde ich persönlich meinen Umfang der Mitwirkung wohl davon abhängig machen, ob der Vermieter tatsächlich mehr macht als wozu er formal verpflichtet wäre.

    Folgendes Thema ist Mitwirken während einer Instandhaltung.

    Meine Vermieterin will dass ich den kaputten Parkettboden entfernen und entsorgen helfe.

    Tatsächlich würde ich erst mal klären wollen wer für diese Instandhaltung dann zuständig ist? Im Prinzip erst mal der Vermieter natürlich, aber Parkettboden geht meiner Erfahrung nach selten nicht von alleine kaputt.

    Wenn es sich um übliche Abnutzung des Parketts handelt muß diese Abnutzung jedenfalls schon extrem stark damit dir daraus ein Anspruch auf Erneuerung zusteht.

    Wäre ja immerhin möglich das dein Vermieter das eher als ein Gefallen dir gegenüber Wahrnimmt und nicht als Verpflichtung. Daher vieleicht auch die Reaktion?

    die Heizung läuft auf Stufe 2 den ganzen Tag..

    Also in meinem Altbau wäre das bei den aktuellen Temperaturen wesentlich zu wenig. Unterm Strich muß man ich dann halt die Frage stellen wo der Schimmel denn ansonsten herkommt.

    Das es zu kalt ist

    Vieleicht nicht zu kalt für euch aber eben kalt genug das Schimmel entsteht.

    Aber die Debatte ist immer die gleiche. Das das jeder sofort von sich weist ist klar, aber unterm Strich, und wenn es keine wirklicher Baumangel ist, dann ist die Ursache eben in irgend einer Form unangepasstes Verhalten.

    Das kann ich von hieraus natürlich nicht abschließend beurteilen, aber es ist halt auch eine Stelle (Fensterlaibung) wo das nicht ganz unüblich ist weil eben Kondenswasser entstehen kann und es dort normalerweise kälter ist al im Rest des Raumes, daher meine Vermutung.

    Und eine lauwarme Stellung 2 auf der Heizung ist ein weiteres Indiz.

    Nicht ganz unwahrscheinlich das du Hauptverursacher für den Schimmel bist.

    Wenn ich lese:

    (zumindest ist es ohne Heizung sehr kalt)

    leuten bei mir sofort die Alarmglocken. Bei nicht oder zu schwach geheizten Räumen schlägt sich Feuchtigkeit und Schimmel gern an der den kältesten Stellen der Wand nieder, z.Bsp. an Fensterleibungen/ Außenecken, hinter Möbeln usw. zumal dann wenn eine wenig gelüftet wird.

    Normalerweise ist das aber nur oberflächlich und kann tatsächlich mit entsprechenden Mitteln gut beseitigt werden, zumal dann wenn der Schimmel schnell gefunden wurde.

    Ich sehe dich jedenfalls nicht in der Pflicht das jedem mitzuteilen.

    Dieser Satz macht keinen Sinn :/

    Habe das "mal" verschluckt

    Zu"mal" Unterputzdosen und Wandverlegung der Kabel sich nun nicht wirklich nach Vormieter- Heimwerkerpfusch anhört.

    Es muss sich also etwas verändert haben.

    Nicht wirklich. Soweit ich mich erinnere gab war die Wand doch lediglich feuchter als normal aber Schimmelbildung gab es keine. Korrigier mich wenn ich da falsch liege.

    Es ist nun auch nicht so unüblich das Mieter nichts von feuchten Wänden merken, oder eben die Wohnverhältnisse so sind das erst gar keine entstehen, oder es nicht so wichtig genommen wird usw. usw..........

    Da kommen natürlich viele Ursachen infrage.

    Sicher. Aber das eine Steckdosenverlegung in einer Aussenwand zu feuchten Wänden führen soll, davon habe ich noch nie was gehört. Zumindest dann nicht wen man nicht irgendwelche Wasserrohre beschädigt.

    Ich wüste jedenfalls keinen plausiblen Grund wie ein nachträglich Steckdose Feuchtigkeit in der Wand verursachen sollte.

    Für die Unterputzdosen musste Material aus der Wand entfernt werden; das beeinflusst unausweichlich die Integrität der Wand. Das steht außer Frage oder? Dass daduch ist die Ecke kälter geworden ist woraufhin sich nun Kondenswasser absetzt,

    Hast du diese Erklärung selber erfunden? Wenn eine neue Steckdose in einer Wand dazu führt das diese feucht wird, liegen die Probleme mit Sicherheit an allem möglichen aber nicht an der Steckdose.

    Es ist nun mal das Prinzip eine Wand das man daran Steckdosen montieren kann.

    Gegen "Lebensäuserungen " von Kindern kann man im Prinzip Juristisch wenig machen. Wegen "Lärmbelästigung" kann man übrigens auch die Polizei rufen, nur müsste da in der Tat zu den normalen Tages- und Abendzeiten der Lärm schon erheblich über das normal Maß hinaus gehen.

    Ich würde erst mal vermuten das ihr auf Besserung hoffen solltet, wenn die Kinder wieder in die Kita oder Schule gehen.

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