Hallo Zusammen,
ich habe vor zwei Wochen einen Mietvertrag für eine gebrauchte Zwei-Zimmer-Wohnung unterschrieben. Im Vorfeld hatte die handelnde Mitarbeiterin der Hausverwaltung darauf bestanden, dass eine 15-monatige Mindestmietzeit eingearbeitet wird. Allerdings ist der Passus nun so gestaltet, dass ich erst nach den 15 Monaten mit 3monatiger Kündigungsfrist kündigen kann. Also ist die Mindestmietzeit ja 18 Monate. Dieser Passus steht so auch nochmal in den Zusatzvereinbarungen. Dort tatsächlich mit den 18 Monaten. Bei den Angaben zum Datum ist hier auch noch die Jahreszahl falsch. Es müsste 2022 heißen. Ist dieser Abschnitt damit unwirksam?
Ich habe die Abschnitte hier als Datei angehangen und würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen, wie ich hier vorgehen sollte. Grundsätzlich will ich die Wohnung gern beziehen. Deshalb habe ich den Mietvertrag auch unterschrieben.
Weiteres Problem ist, dass ich immer wieder darauf hingewiesen werde, dass ich ja eine gebrauchte Wohnung miete. Zum Beispiel ist der Türöffner an einem langen Kabel im Wohnzimmer platziert. Das wollten wohl die Vormieter so. Ich habe nun darum gebeten, dass der Türöffner in den Flur montiert wird. Das wurde angeblich vom Vermieter mit dieser Begründung abgelehnt. Kann ich darauf bestehen?
Es gibt in der Wohnung zwei eingeschlagene Türen. Diese sollen ausgetauscht werden. Nun hat man mir gesagt, dass das 12 Wochen dauert!! Das heisst, ich miete die Wohnung 3 Monate mit diesen defekten Türen. Kann ich hier die Miete kürzen?
Außerdem sind die Fensterrahmen sehr verschmutzt und können wohl nicht gesäubert werden. Auch hier war die Begründung, dass ich ja nichts Neues miete. Entweder Sie nehmen die Wohnung so oder eben nicht. Was kann ich tun?
Am Montag soll die Übergabe sein. Die Vermieter hätten die Wohnung nochmal gestrichen und gereinigt. Dennoch bin ich unsicher, wie ich mich mit den genannten Voraussetzungen verhalten soll.
Ich bin für jeden Hinweis sehr dankbar.
Herzliche Grüße
Susan