Mietvertrag - Mindestmietzeit - Falsche Angabe

  • Hallo Zusammen,

    ich habe vor zwei Wochen einen Mietvertrag für eine gebrauchte Zwei-Zimmer-Wohnung unterschrieben. Im Vorfeld hatte die handelnde Mitarbeiterin der Hausverwaltung darauf bestanden, dass eine 15-monatige Mindestmietzeit eingearbeitet wird. Allerdings ist der Passus nun so gestaltet, dass ich erst nach den 15 Monaten mit 3monatiger Kündigungsfrist kündigen kann. Also ist die Mindestmietzeit ja 18 Monate. Dieser Passus steht so auch nochmal in den Zusatzvereinbarungen. Dort tatsächlich mit den 18 Monaten. Bei den Angaben zum Datum ist hier auch noch die Jahreszahl falsch. Es müsste 2022 heißen. Ist dieser Abschnitt damit unwirksam?

    Ich habe die Abschnitte hier als Datei angehangen und würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen, wie ich hier vorgehen sollte. Grundsätzlich will ich die Wohnung gern beziehen. Deshalb habe ich den Mietvertrag auch unterschrieben.

    Weiteres Problem ist, dass ich immer wieder darauf hingewiesen werde, dass ich ja eine gebrauchte Wohnung miete. Zum Beispiel ist der Türöffner an einem langen Kabel im Wohnzimmer platziert. Das wollten wohl die Vormieter so. Ich habe nun darum gebeten, dass der Türöffner in den Flur montiert wird. Das wurde angeblich vom Vermieter mit dieser Begründung abgelehnt. Kann ich darauf bestehen?

    Es gibt in der Wohnung zwei eingeschlagene Türen. Diese sollen ausgetauscht werden. Nun hat man mir gesagt, dass das 12 Wochen dauert!! Das heisst, ich miete die Wohnung 3 Monate mit diesen defekten Türen. Kann ich hier die Miete kürzen?

    Außerdem sind die Fensterrahmen sehr verschmutzt und können wohl nicht gesäubert werden. Auch hier war die Begründung, dass ich ja nichts Neues miete. Entweder Sie nehmen die Wohnung so oder eben nicht. Was kann ich tun?

    Am Montag soll die Übergabe sein. Die Vermieter hätten die Wohnung nochmal gestrichen und gereinigt. Dennoch bin ich unsicher, wie ich mich mit den genannten Voraussetzungen verhalten soll.

    Ich bin für jeden Hinweis sehr dankbar.

    Herzliche Grüße

    Susan

  • Also ist die Mindestmietzeit ja 18 Monate.

    Laut dem Passus den du da angehängt hast handelt es sich um eine gegenseitigen Kündigungsverzicht. Das ist auch durchaus nicht unüblich.

    Weiteres Problem ist, dass ich immer wieder darauf hingewiesen werde, dass ich ja eine gebrauchte Wohnung miete.

    Wieso ist das ein Problem? Ich dachte das wäre eine Tatsache?


    Das wollten wohl die Vormieter so. Ich habe nun darum gebeten, dass der Türöffner in den Flur montiert wird. Das wurde angeblich vom Vermieter mit dieser Begründung abgelehnt. Kann ich darauf bestehen?

    Eher nein. Es sei denn dadurch bestünde irgend eine Gefahr.


    Es gibt in der Wohnung zwei eingeschlagene Türen. Diese sollen ausgetauscht werden. Nun hat man mir gesagt, dass das 12 Wochen dauert!! Das heisst, ich miete die Wohnung 3 Monate mit diesen defekten Türen. Kann ich hier die Miete kürzen?

    Du hast die Wohnung mir diesem Defekt gemietet und der Schaden wird behoben. Wegen was willst du die Miete kürzen?


    Außerdem sind die Fensterrahmen sehr verschmutzt und können wohl nicht gesäubert werden. Auch hier war die Begründung, dass ich ja nichts Neues miete. Entweder Sie nehmen die Wohnung so oder eben nicht. Was kann ich tun?

    Dir bewußt machen das du eine gebrauchte Wohnung mietest, und dich daher auch nur auf den Zustand bei Vertragsschluß bzw. dem vertragliche zugesicherten Zustand berufen kannst.


    Am Montag soll die Übergabe sein. Die Vermieter hätten die Wohnung nochmal gestrichen und gereinigt. Dennoch bin ich unsicher, wie ich mich mit den genannten Voraussetzungen verhalten soll.

    Am besten der Zustand der Wohnung dokumentieren.

  • Danke für deine schnelle Antwort. Bei der Mietzeit geht es mir um das falsche Datum...


    Ich gehe einfach mal davon aus, dass auch eine gebrauchte Immobilie in Ordnung sein sollte. Z.B. ein Türöffner am losen Kabel im Wohnzimmer ist für mich nicht okay, ebenso wie verdreckte Fensterrahmen. Ich habe selber Immobilien, die ich vermiete. Mir ist dabei immer sehr wichtig, dass sich meine Mieter wohlfühlen, erfülle jeden Sonderwunsch. Ich habe sehr lange keine Immobilie mehr gemietet und bin ziemlich enttäuscht, wie unterdessen mit Mietern umgegangen wird. Aber wie du auch schreibst, kann man da wohl nicht viel machen.

    Herzliche Grüße

    Susan

  • Ich gehe einfach mal davon aus, dass auch eine gebrauchte Immobilie in Ordnung sein sollte.

    Ein gebrauchte Immobilie muß in dem Zustand sein der dir im Mietvertrag zugesichert wurde. Nicht mehr, nicht weniger.

    Z.B. ein Türöffner am losen Kabel im Wohnzimmer ist für mich nicht okay, ebenso wie verdreckte Fensterrahmen

    Wie gesagt, wenn dadurch eine Gefahr ausgeht wäre das, meiner Meinung, die Verpflichtung des Vermieters das zu reparieren. Das dürfte aber wahrscheinlich nicht den Standort des Türöffners betreffen.

    Mir ist dabei immer sehr wichtig, dass sich meine Mieter wohlfühlen, erfülle jeden Sonderwunsch.

    Das bleibt ja dir überlassen.

    Ich habe sehr lange keine Immobilie mehr gemietet und bin ziemlich enttäuscht, wie unterdessen mit Mietern umgegangen wird.

    Ich würde denken das es da schon immer Unterschiede gab? Am Ende kann man halt nur das fordern, worauf man Anspruch hat.

    Wenn du höhere Ansprüche hast, hättest du wohl entweder eine andere Wohnung mieten müssen, oder dir diese Ansprüch vertraglich zusichern lassen sollen.


    Herzliche Grüße

    Ebenso.

  • Wenn erkennbar ist, dass die Jahreszahl "2023" ein Tippfehler ist, dann ist das unschädlich. Eine Falschbezeichnung schadet in diesem Moment nicht. Aber aus dem Vertrag muss sich ergeben, dass der 01.05.2022 das richtige Datum ist.

    Diese sollen ausgetauscht werden.

    Das solltest du unbedingt im Übergabeprotokoll schriftlich festhalten! Auch mit der Angabe von 12 Wochen.

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