Mietvertrag ohne Kaution - wie verfahren bei Auszug

  • Wenn ein 17 Jahre dauerndes Mietverhältnis endet (aufgrund eines Umzugs) und im Mietvertrag keine Kaution aufgeführt ist, da das Mietverhältnis ohne Kautionseinbehaltung abgeschlossen wurde: wie verhält sich das bei einem Auszug? Nach 17 Jahren kann die Wohnung ja renovierungsbedürftig sein (zB Erneuerung von Wandfarbe, Austauschen des Bodens, usw.). Wer kommt dann für diese Schäden auf? Was sagt in solch einem Fall die geltende Rechtssprechung? Wenn diese Wohnung genau 17 Jahre alt ist, also bei Einzug neu war. :/

  • Wer kommt dann für diese Schäden auf?

    Der Verursacher. Zu unterscheiden ist hier zwischen "Schäden" und "normalem Verschleiß"

    Wenn diese Wohnung genau 17 Jahre alt ist, also bei Einzug neu war.

    Das dürfte bei eine 17 jahre geltenden Mietvertrag tatsächlich keine besondere Rolle mehr spielen. Nach 17 Jahren darf eine Wohnung eben so aussehen wie eine Wohnung die 17 Jahre lang benutzt wurde.

    Bleibt die Frage nach der Klausel der Schönheitsreparaturen. Ob das in diesem Fall was bringt kann ich nicht beurteilen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!