Beiträge von miwe

    Was haben die Nebenkosten mit dem Einzugsdatum zu tun? Dieses Datum hätte evtl. bei der Kündigung durch den Vermieter eine Bedeutung, weil es auf der Vermieterseite unterschiedliche Kündigungsfristen gibt.

    Naja ich sehe schon dass das Einzugsdatum eine Rolle spielt. Es ist ja schon erheblich, ob man im März eines Jahres einzieht oder eben erst im November.

    Zieht man erst im November ein ist das für die Nebenkostenabrechnung schon von Bedeutung :)

    Moin,

    "xxxxxxxxx" ist nicht mein Ziel, ich versuche eben nur das "Beste" herauszuholen, da der Vermieter auch nicht sehr fair agiert.

    Hintergrund: Paar ist verheiratet, Trennung folgt. Mann zieht aus. Der Vater der Frau vermietet die Wohnung. Nach Auszug des Mannes erhält dieser plötzlich eine gepfefferte Nebenkostenabrechnung. Mein Ziel ist es die Nebenkosten anzuzweifeln / zu drücken - ich habe hier ganz stark den Verdacht dass da was falsch läuft und man versucht dem Mann das Fell über die Ohren zu ziehen. Wenn es beispielsweise der fehlerhafte Mietvertrag zulässt, die Nebenkosten nicht zu zahlen, würde ich hier die Möglichkeit nutzen.

    Bei fairen Nebenkosten / Vermieter kann man freilich ganz anders agieren.

    Thema Zeugen: Wird sehr problematisch, sämtliche Mietparteien sind irgendwie miteinander verwandt.

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    Grace

    Moin,

    welche Konsequenzen sind zu erwarten wenn im Mietvertrag das Einzugsdatum, respektive der Vertragsbeginn vergessen wurde?

    Wohnungsübergabeprotokolle beim Einzug gab es nicht. Rechtlich gesehen existiert kein Nachweis wann die Wohnung genau bezogen wurde.

    Was kann man im Bezug auf die Nebenkosten unternehmen? (für die Mieterseite)?

    Michael

    Ok - ist ein Argument - nur wie ist das mit der Wohnfläche wenn der Mieter selbst vermessen hat? Ich erachte das ja schon als grenzwertig und letztlich sollte ja auch der Vermieter wissen was er vermietet? Die Konstellation bei dem Bekannten ist schon sehr seltsam :)

    Mein Ziel ist es nicht die NK auszuhebeln, da mir das ganze aber sehr chaotisch erscheint , möchte ich wenigstens etwas Ordnung reinbringen :)

    Moin,

    besten Dank. Jetzt kommt der Clou: Der Mieter hat nachgemessen - ob fehlerhaft mag ich nicht beurteilen - und diese Zahlen wurden im MV benannt. (steht auch direkt so drin). Inwieweit haben dann diese Zahlen rechtliche Relevanz?

    Dokumente sind als PDF über Dateianhänge des Forum einzustellen.

    Gelöscht

    Grace

    Hi,

    dürfen die Zeiträume für die Abrechnung der Heizkosten und der Abrechnung der reinen Betriebskosten unterschiedlich sein wenn diese sozusagen miteinander verknüpft sind, also die Heizkosten in der Betriebskostenabrechnung auftauchen?

    Abrechnung1:

    Heizkosten: 11.10.2017 bis 30.04.2017

    Betriebskosten: 01.01.2017 bis 30.06.17


    Abrechnung 2

    Heizkosten: 01.05.2017 bis 30.04.2018

    Betriebskosten: 01.07.2017 bis 30.06.2018

    Bei Abrechnung 2 ist das Abrechnungsdatum vor dem Ende der Abrechnungsperiode? Wie geht sowas?

    Abrechnungsdatum: 30.05.18 - Zeitraum geht bis 30.06.18

    Bitte um Info ob das alles so korrekt ist.

    Moin,

    angenommen bei der Wohnungsübergabe wurde vergessen die Zählerstände aufzunehmen (Heizung, Wasser)

    Wie kann dann eine korrekte Berechnung erfolgen?

    Wer haftet für den Fehler? Meines Erachtens haben ja beide Parteien eine Sorgfaltspflicht?!

    Moin,

    wie ermittle ich zuverlässig die Gesamtwohnfäche eines Gesamten Objektes (nicht der einzelnen Wohnung)?

    Muss ich mich hier auf die Angaben des Vermieters verlassen?

    Nachmessen ist ja eher unrealitstisch :) und für einen Laien sicher eher schwirig umzusetzen.

    Michael

    Folgende Konstellation:

    Ein Pärchen wohnt zusammen in einer Wohnung. Das Haus in dem sich die Wohnung befindet gehört dem Vater der Frau die auch im gleichen Haus Wohnen.

    Der Mann zieht aufgrund von Trennung aus. Wie schaut es hier mit der korrekten Legung der Nebenkostenabrechnung aus?

    In diesem Falle hat der Mann eine hohe Nebenkostenabrechnung nach Auszug erhalten. Die Frau behauptet bereits die hälfte bezahlt zu haben die auch noch in der Wohnung lebt.

    Wie geht man hier am zweckmäßigsten vor? Wie ist die rechtlich korrekte Vorgehensweise was die Legung der Nebenkostenabrechnung angeht?

    Wie sieht es aus mit der rechtsicheren Aufnahme von Messwerten? Der Mann war bei der Ablesung nicht dabei gewesen sondern nur die Exfrau.

    Eine Möglichkeit bei der Ablesung vor Ort zu sein wurde Ihm nicht gegeben.

    Es handelt sich hier um normale Wasseruhren / Verdampfer an Heizkörpern - also eine moderne "Fernablesung" ist ausgeschlossen.

    Ich habe hier den Eindruck dass versucht wird den ausgezogenen Mann übers Ohr zu hauen :)

    Ich freue mich auf Tipps und Ansätze wie man die Sache klären kann.

    Freue mich über zahlreiche Tipps.

    Hi,

    ich verstehe deine Argumentation durchaus. Aber: Bei dem Haus handelt es sich nicht um ein reines Wohnhaus sondern um ein Wohn und Geschäftshaus mit erhöhtem Publikumsverkehr durch die Arztpraxis. Dem Vermieter sind Einbrüche bekannt. (War bei mir beim Einzug nicht der Fall) Die Boxen zu verstärken halte ich für wenig sinnvoll - Holz bleibt nunmal Holz. Weiterhin ist dies ein baulicher Eingriff, der seitens des Mieters Genehmigungspflichtig ist.

    Der hier deutlich geringere und auch effektivere Aufwand wäre der Einbau des Schlosses in der eigentlich doch recht massiven Zwischentür. Klar - der Vermieter will Geld sparen - der Mieter aber auch. Warum sich der VM querstellt beim selbst finanzierten Schlosseinbau bleibt mir nachwievor ein absolutes Rätsel und ist für mich in kleinster Weise nachvollziehbar. Die Situation hat mich beim Einzug nicht gestört da ich keine Kenntnisse über Kellereinbrüche hatte.

    Moin moin,

    selbst wenn der Randalierer auf Einladung vom Mieter vor Ort war muss man abwägen. Hat der Mieter genug Sorgfalt walten lassen was die Wahl der Gäste betrifft? Ist der Mieter gegen störende Besucher vorgegangen oder hat er sie gewähren lassen? Die Kündgung ist meines Erachtens erst rechtens wenn dem Mieter zweifelsfrei ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Solche Fälle sind sehr verzwickt und bedürfen eines guten "Auslegungstalents" der jeweiligen Partei :)

    Beispiel: Randalierer hat eine offizielle Faschingseinladung vom Mieter für 18 Uhr erhalten. Beide kennen sich noch nicht so lange. Der Randalierer irrt sich in der Zeit und ist bereits 17 Uhr vor Ort. Derart in Rage keinen anzutreffen, demoliert der Gast die Wohnungstür. Hier stellen sich folgende Fragen: Hat der Mieter seine Sorgfaltspflicht erfüllt bei der Gästewahl? Konnte er die Eskalation voraussehen obwohl beide sich nicht lange kennen? Inwieweit spielen Zeitpunkte der Einladung eine Rolle? Was passiert wenn der Mieter tatsächlich mal einen Termin versäumt und ein "Ausrasten" quasi provoziert? Ich sehe bei dieser Thematik reichlich Auslegungsspielraum :)

    Michael

    Hi,

    die Haftung für den Besuch gilt nicht generell - dazu muss man die genauen Begleitumstände kennen.

    Ein Beispiel:

    Der Besucher A des Mieters B benimmt sich unangemessen - randaliert und pöpelt in der Wohnung.

    Aus diesem Grunde verweist Mieter B Besucher A der Wohnung und des Hauses und erteilt diesem Hausverbot.

    Aus dieser Tatsache heraus tritt Besucher A aus Wut gegen die Haustür und beschädigt diese erheblich.

    Ein weiteres Beispiel:

    Zwei Personen A und B haben persönliche Probleme miteinander. A ist Mieter, B der Besucher.

    A ist verreist, B will A unangekündigt besuchen um ein Problem zu klären.

    Da A nicht zu Hause ist und B den weiten Weg umsonst auf sich genommen hat gerät B in Rage und demoliert sämtliche Fenster des

    Mieters und die Haustür.

    In diesen beispielhaften Konstellationen sind allein die Schadensverursacher in Regress zu nehmen.

    Eine verschuldungsunabhängige Ausdehnung der Pflichten gegenüber dem Mieter ist meines Erachtens nicht rechtens.

    Der Beitrag ist nur meine Meinung - auf dieser Grundlage würde ich vor Gericht und dem Vermieter argumentieren.

    Hi,

    ein zusätzliches Hindernis ist sehr Wohl ein Hindernis - die Tür ist aus Metall - jedes Hindernis was die Einbruchsdauer verlängert dient der Vereitelung solcher Straftaten. Der Einbrecher sieht auch dadurch nicht was sich dahinter verbirgt und kann den weiteren Aufwand / Nutzen

    dadurch nicht einschätzen. Weiterhin hat nicht jeder Mieter die Lust und auch den Platz das teure Rad in die Wohnung zu schleppen und dort zu deponieren.

    Eine Brechstange ist zum Aufbruch der Kellerboxen nicht nötig - gute Muckis reichen da völlig aus.

    Letztlich ist ja der Vermieter derjenige, der für die "Unsicherheit" im Hause sorgt, in dem er an eine Arztpraxis vermietet die jedem Fremden Zugang ins Haus ermöglicht. Die Vermietung ist völlig legitim und ich habe kein Problem damit. Meiner Meinung nach hat der Vermieter dann aber Vorkehrungen gegen Gefahren zu treffen, die durch den zwangsläufig erhöhten Publikumsverkehr entstehen.

    Hi,

    ich habe die Nebenkostenabrechnung erhalten die ein dreistelliges Guthaben aufweisst.

    Hier schreibt der Vermieter:

    "Die Eigentümerin wird Ihnen das Guthaben nach Ablauf der Widerspruchsrist auf Ihr Konto überweisen."

    Das kann ich so nicht akzeptieren. Die Widerspruchsfrist beträgt ja meines Wissens 12 Monate.

    Weiterhin habe ich ja auch keine 12 Monate Zeit bei Forderungen seitens des Vermieters mit 12 Monate Zeit zu lassen.

    Ich soll jetzt ein Jahr auf mein Geld warten? Ich bin ja schon der Meinung dass der Vermieter das Geld innerhalb von 30 Tagen nach Legung der Nebenkostenrechnung zu überweisen hat.

    Im Mietvertrag gibt es darüber keine Vereinbarung.

    Meine Idee der Vorgehensweise:

    Schreiben mit Info dass das Vorgehen unzulässig ist.

    Fristsetzung 30 Tage ab Datum Betriebskostenabrechnung
    Nach Fristablauf Verrechnung des Guthabens mit künftig fälligen monatlichen Nebenkosten bis Guthaben aufgebraucht ist. (Kaltmiete bleibt unberührt.)

    Auszug aus dem Schreiben:

    Die Auszahlung des Guthabens in Höhe von "Betrag" € erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist (12 Monate) ist nicht zulässig, sondern hat umgehend zu erfolgen. (vgl. BGH, NZM 2005, 342)

    Die Vorlage der Nebenkostenabrechnung begründet die Fälligkeit des Guthabens.

    Gemäß § 286 III 1 BGB kommt der Vermieter 30 Tage nach Abrechnung in Verzug.

    Ich bitte Sie daher die Erstattung bis zum 16.07.2018 auf folgendes Konto zu veranlassen:

    Bankverbindung

    Erfolgt die Erstattung nicht fristgerecht, werde ich das Guthaben mit künftig fällig werdenden Nebenkostenforderungen ab dem 01.08.18 verrechnen bis das Guthaben aufgebraucht ist.


    Danke für Eure Meinungen / Tipps

    Hi,

    vielen Dank für eure Antworten.

    Zur Ergänzung: Laut Mietern gab es vor meinen Einzug bereits mehrere Einbrüche und Mieter wurden erheblich geschädigt.

    Diese Information hatte ich beim Einzug nicht.

    Den "Schließdienst" übernimmt unser Hausmeister hier im Objekt - externe Dienstleister benötigen folglich keine Schlüssel.

    Beste Grüsse

    Michael

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