Das ist alles recht unübersichtlich.
Es gibt eine Verordnung, die 2004 herauskam. Wenn der Mietvertrag jedoch vor 2004 abgeschlossen wurde, zählt die alte Verordnung, nach der (wenn ich das richtig gelesen habe) nicht beheizbare Abstellräume zur Hälfte berechnet werden. Ich habe den Reiter, wo ich das las, leider geschlossen und finde die Stelle nicht wieder.
Außerdem bleiben bei meinem winzgen Balkon ca. 0,3qm übrig (nach der neuen Verordnung).
Ich finde leider nirgends eine Aussage zur alten Verordnung.
Weiterhin habe ich jede Menge Nischen in meiner Wohnung, die ich noch überhaupt nicht berücksichtigt habe. Ich habe gestern zunächst sehr grob gemessen, um einen Überblick zu bekommen.
Jedenfalls drängt sich mir recht massiv der Eindruck auf, dass ich hier wahrscheinlich unter 50qm wohne. Das würde mich eigentlich nicht weiter stören. Da ich aber nicht ausziehen möchte, könnte mich das retten. Bis 10% weniger Wohnraum ist (gesetzlich) legitim. Alles was über 10% geht, ist nicht mehr in Ordnung und kann, wenn der Mieter das einfordert, zu einer geringeren Miete führen.
Um 17.00 werde ich eine Anwältin vom Mieterverein dazu interviewen. Mal sehen, was die sagt.
Ich vermute, dass ein unabhängiger Sachverständiger herangezogen werden muss, richtig?