ca. 10% weniger Wohnraum als im Mietvertrag angegeben. Miete?

  • In meinen Verträgen steht meist nur eine ca. Angabe, bzw. gar nichts von der Wohnungsgröße.
    Je nach Änderung der DIN, bzw. Verordnung ist eine genaue Angabe der Wohnfläche eigentlich gar nicht möglich.


    Und deshalb (Tipp aus dem Westen;)) steht bspw. in meinen MVn: "Als Mietfläche werden ....... m² vereinbart."

  • Zitat

    in der heizungsnische:
    ist da etwas verbaut, was vom boden 150cm hoch ist.

    Über der Heizung ist eine sehr tiefe Fensterbank auf ca. 78cm Höhe. Heißt das, dass sie mitgemessen wird, oder, dass sie nicht berücksichtigt wird?

  • Zitat

    Über der Heizung ist eine sehr tiefe Fensterbank auf ca. 78cm Höhe. Heißt das, dass sie mitgemessen wird, oder, dass sie nicht berücksichtigt wird?

    Nein. Nochmal der Verweis auf die Wohnflächenverordnung (hast Du dir die schon mal angeschaut?):

    § 3 (3) Pkt. 4 WoFlV:

    " Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von [...] Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind."

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Nische ist sehr groß. Aber hat eine Fensterbank. Nischen, die mehr als 13cm tief sind, werden normalerweise berücksichtigt. Diese hat eine Fensterbank (0,55m x 1,18m). Das sind 0,6qm.

    Eine ähnliche Situation gibt es im Schlafzimmer. Eine ebenfalls große Nische, die eine Fensterbank auf 79cm Höhe aufweist.

    Ich sagte ja, ich habe bis jetzt zu meinen Ungunsten gemessen. Ich habe alle Nischen miteinbezogen usw..

    Das macht mich so sicher, dass der Wohnraum mindestens die 10% Marke knackt.

  • Zitat

    Die Nische ist sehr groß. Aber hat eine Fensterbank. Nischen, die mehr als 13cm tief sind, werden normalerweise berücksichtigt. Diese hat eine Fensterbank (0,55m x 1,18m). Das sind 0,6qm.

    Wenn diese Nische bis zum Boden geht und > 13cm tief ist, wird diese natürlich auch berücksichtigt. Eine - nachträglich - eingebaute Fensterbank spielt da keine Rolle.

    Sonst könntest Du ja diverse Einbauten in die Wohnung einbringen und damit die Fläche verringern.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Außerdem gibt es im Bad noch etwas. Die Toilette steht in einer eigens dafür angelegten Nische. Hinter der Toilette sind treppenartig, wie eine Art kleiner Podest die Rohre eingekachelt. Was ich da nun messen muss und was nicht, keine Ahnung...

  • Zitat

    Die Toilette steht in einer eigens dafür angelegten Nische.

    Dann zählt diese mit.

    Zitat

    Hinter der Toilette sind treppenartig, wie eine Art kleiner Podest die Rohre eingekachelt. Was ich da nun messen muss und was nicht, keine Ahnung...

    ich zitiere nochmal und markiere sogar mal fett:

    " Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von [...] Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind."

    Ergo bleiben Nischen, die eben nicht bis zum Boden reichen, unberücksichtigt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich weiß zwar nicht, was die Bemerkung soll. Aber es gab eine ähnliche Diskussion offensichtlich schon und da ergab sich Folgendes:


    Zitat

    Hi !
    nochmal abschließend.
    Das Fensterbrett ist nach prüfung ca. 80 cm hoch und erfüllt somit nicht die 1 Meter Grenze um nach WoFlV auch nur 1/2 der Fläche zu zählen.
    Somit wird natürlich, die kleine Fläche überhaupt nicht angerechnet.

  • seid net so gemein.
    ich will wissen wie es ausgeht.

    3% putz?

    in den Architekten plänen sind die Rohbau maße angegeben.
    3% werden für den putz abgezogen.

    betrifft ich net, da Wohnung verputzt ist.

  • In meinem Fall sind es "nur" 460,-. Dadurch ergibt sich eine so hohe Abschlaszahlung, dass ich 125,- monatlich für Heizung zahle. Das Doppelte, was ein Single bei (offiziellen) 57qm zahlt.


    Für mich zum Verständnis des Themas mit den Heizkosten. Eine Nachzahlung von 460€ für ein Jahr bedeutet ca. 40€ pro Monat.

    Demnach müßten die Heizkosten vorher etwa 85€ betragen haben. Wie können horrende 85€ Heizkosten für eine 57qm kleine Wohnung entstehen? Was kostet bei Ihnen eine MWh? Ich habe hier ~43qm und ~380€ Heizkosten pro Jahr (2013, weil die Abrechnung von 2014 dauert noch, müßte aber niedriger sein, weil Ölpreis gesunken). Das finde ich gerade so passend.

    Ansonsten, warum wurden die Heizkosten höher? Eigentlich sollten die durch Fernwärme niedriger werden.

  • Ansonsten, warum wurden die Heizkosten höher? Eigentlich sollten die durch Fernwärme niedriger werden.


    Das Gegenteil habe ich hier bzw. im VM-Forum schon gelesen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!