ca. 10% weniger Wohnraum als im Mietvertrag angegeben. Miete?

  • Hallo,

    ich befinde mich in einer kleinen Misere.
    In unserem Haus wurde modernisiert und Fernwärme eingerichtet. Die (erhebliche) Erhöhung durch Fernwärme haben wir Mieter Anfang des Jahres bekommen. Manche müssen 1200,- nachzahlen. In meinem Fall sind es "nur" 460,-. Dadurch ergibt sich eine so hohe Abschlaszahlung, dass ich 125,- monatlich für Heizung zahle. Das Doppelte, was ein Single bei (offiziellen) 57qm zahlt.


    Nun erwarten wir in diesem Jahr die Modernisierungsumlage. Eine Mieterhöhung (Angleichung an den Mietspiegel ist bereits erfolgt, bzw., ich habe vor ca. einer Woche das Erhöhungsbegehren erhalten, die Zustimmung aber noch nicht abgeschickt).

    Ich habe mir heute einmal die Mühe gemacht und meine Wohnung durchgemessen. Im Mietvertrag sind 57qm angegeben.

    Tatsächlich habe ich 51,8qm (großzügig) gemessen. Es sind eher knapp unter 51qm.

    Das sind knappe 10% weniger, als im Mietvertrag vereinbart wurde.

    Ich wohne allerdings seit 16 Jahren hier und bin erst jetzt auf die Idee gekommen, die qm Zahl zu messen.

    Weiß jemand, was ich für Möglichkeiten habe, was die Miete betrifft, oder würde mir jemand mittielen, wie er oder sie vorgehen würde?

    Das wäre wirklich sehr freundlich. Ich kenne mich in solchen Dingen leider überhaupt nicht aus und möchte eigentlich keinen Ärger.


    Vielen Dank für´s lesen und natürlich für´s Antworten!

  • Wenn du keinen Ärger möchtest dann lass es wie es ist. Du hast ca. 52 qm gemessen, davon 10 % ergeben 5,2 qm, von den angege-
    gebenen 57 qm lt.MV abgezogen, ist keinen Streit wert.

  • Modernisiertwohntnoch:

    "Ich habe mir heute einmal die Mühe gemacht und meine Wohnung durchgemessen. Im Mietvertrag sind 57qm angegeben."
    - Halte ich für ein Gerücht: Steht da nicht ca. 57qm?

    "Tatsächlich habe ich 51,8qm (großzügig) gemessen. Es sind eher knapp unter 51qm. Das sind knappe 10% weniger, als im Mietvertrag vereinbart wurde."
    - Bitte quadratcentimetergenau, das könnte im vorliegenden Fall entscheidend wichtig sein. Beachte auch bitte die Wohnflächenverordnung.

  • Ich habe wirklich sehr ungenau(zu meinen Ungunsten gemessen). Z.B. habe ich, wenn ich 2,88m gemessen habe, auf 3m aufgerundet.


    Und das war's? Dann können wir das Thema beenden...

  • Hast Du wirklich alles in der Bemessung berücksichtigt? Auch den Balkon, falls vorhanden?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Hast Du wirklich alles in der Bemessung berücksichtigt? Auch den Balkon, falls vorhanden?

    Ich habe lediglich einen kleinen Halbkreis als Balkon. Der würde vielleicht 0,5qm ausmachen. Wenn ich also akribisch genau messe und den Balkon mit einbeziehe, komme ich auf ca. 51qm oder knapp darunter.


    Kann mir irgendwer sagen, wie man in so einem Fall am besten verfährt?

  • Kann mir irgendwer sagen, wie man in so einem Fall am besten verfährt?

    Das hat Berny in Beitrag #4 schon getan: Zentimetergenau und unter Berücksichtigung der Wohnflächenverordnung nachmessen und das Ergebnis hier präsentieren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich habe lediglich einen kleinen Halbkreis als Balkon. Der würde vielleicht 0,5qm ausmachen. Wenn ich also akribisch genau messe und den Balkon mit einbeziehe, komme ich auf ca. 51qm oder knapp darunter.


    Kann mir irgendwer sagen, wie man in so einem Fall am besten verfährt?

    klingt sehr unwarscheinlich.
    bei dir geht es jetzt um 1 qm, um die grenze zu unterschreiten.

    welchen Durchmesser oder radius hat dieser Balkon?

  • Weiß vielleicht auch jemand, zu wieviel Prozent der balkon, als auch Heikörpernischen mitberechnet werden?
    Es gibt irrsinnig viele Sonderregelungen, wenn es um das berechnen von Wohnraum geht. Ich habe das soeben in Erfahrung gebracht.

    Es zählt nicht jeder cm der Wohnung als volle qm Fläche.

    Kennt sich hier zufällig jemand damit aus?

  • Zitat


    weiß jemand, wie man die Fläche dieses (nichtmal) Halbkreises berechnet?

    A=0,5*Pi*r²

    Ansonsten ist zu Beachten, dass laut Wohnflächenverordnung maximal die Hälfte der Balkonfläche auf die Wohnfläche angerechnet werden kann.

    Zitat

    Kennt sich hier zufällig jemand damit aus?

    Da musst Du schon die Wohnflächenverordnung zur Hand nehmen. Da steht alles drin.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank, Leipziger82!

    Das hilft auf jeden Fall schon weiter.

    Was ist denn mit Heizörpernischen? Ich habe in der Küche eine Nische mitgemessen, die mindestens 80cm breit und 40cm tief ist, weiß aber nicht, ob die miteinbezogen werden muss/soll.

  • Zitat

    Ich habe in der Küche eine Nische mitgemessen, die mindestens 80cm breit und 40cm tief ist, weiß aber nicht, ob die miteinbezogen werden muss/soll.

    Ja, muss einberechnet werden. Nur Nischen mit einer Tiefe von <13cm werden nicht berücksichtigt.

    Ansonsten verweise ich auf § 3 WoFlVO. Dort steht genau drin, welche Flächen einberechnet werden und welche nicht.

    Zitat


    Ich lese gerade, dass unbeheizbare Abstellräume z.B., nur zur Hälfte berechnet werden.

    Nochmal: Lies bitte die Wohnflächenverordnung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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