Beiträge von Azze

    danke für den Link

    mal nachgefragt, kann man eventuell rückwirkend Ansprüche an den Vermieter stellen, wenn man eine komplett unrenovierte Wohnung angemietet hat (nackte Wände) und alles in Eigenarbeit renovieren musste ? Also Tapezieren aller Räume, Streichen aller Räume, lackieren der Türzargen weil diese dunkelbraun lackiert waren . Zustand der Wohnung bei Übergabe wurde nicht im MV festgehalten. Gab auch keine Regelung was die Erstrenovierung angeht.
    Haette ne Firma all das erledigt , wären sicherlich 5000 Euro fällig gewesen. Für mich waren es gute 7 Tage Arbeit und Materialkosten.

    Nach allerneuester Rechtsprechung muß der Mieter überhaupt nicht renovieren wenn die Wohnung unrenoviert übergeben und er für die Anfangsrenovierung nicht angemessen entschädigt wurde.

    .

    Hast du dazu eventuell ein BGH Urteil ? Wäre sehr interessant

    nanana :) wer wird denn da gleich so böse ...

    wenn du mich angehen willst darfste das gerne mithilfe der PN Funktion , andernfalls einfach mal Ruhe bewahren und ein Kommentar als "Fußnote" ansehen und nicht als Antwort auf ne Fragestellung.

    Aufs ganze Haus gesehen habt ihr sogar mehr Heizfläche als Wohnfläche. Ist nur kleiner Unterschied , wäre mir aber genug um deswegen die Berechnung anzuzweifeln

    kannst du mir das bitte genauer erklären?

    steht auf Seite 4 . Ganz weit unten.... sind aber nur 1,5m² mehr an Heizfläche als es überhaupt Wohnfläche gibt. Bei gut 3000m² Fläche wohl eine kleine Nachkommastelle irgendwo falsch gewesen.

    Unter uns :) da kannste nix reissen .....

    Wasserverbrauch ist übel ja. Entweder läuft ständig das Wasser bei euch , oder ihr wohnt Erdgeschoss und der Gartenschlauch hängt mit auf eurem Zähler. DReh mal alles ab was Wasser verbraucht in der Wohnung und schau mal auf den Wasserzähler von euch, wenn der dann noch dreht ist was faul :)

    da die Arge jedes Jahr nachzahlen musste , wird dies auch korekt sein. Denn es ist ne Anpassung der Vorrauszahlung an die von dir verursachten Nebenkosten. Vermutlich hat dein Vermiter einfach kein Bock mehr darauf ein halbes Jahr auf die fällige Nachzahlung zu warten. ER will lieber was Guthaben auszahlen als seinem Geld hinterher zu rennen.

    Verständlich....

    und was willst du beim Anwalt wegen so nem Killefitz ? Sry aber ich krieg gleich ne Kravatte hier

    Die Nebenkostenerhöhung haste doch schriftlich bekommen, damit gehste zum Amt und die überweisen dir dann die 35 Euro mehr jeden MOnat. Das hast du dann auch entsprechend an deinen Vermieter zu zahlen. Solltest du das nicht tun, erfüllst du deinen Vertrag nicht und kannst sogar fristlos gekündigt werden.

    Wenn du nichts Schriftliches bekommen hast, musste auch nicht mehr zahlen. Sollte dann am Jahresende oder besser gesagt bei der nächsten Nebenkostenabrechnung ein Guthaben stehen, wird dir dies von der Arge auch abgezogen.

    Aber was auch sein könnte, das die Wohnung aufgrund der erhöhten Nebenkosten nicht mehr angemessen ist und du dann ausziehen darfst oder den Mehrteil selbst finanzieren musst :)

    fahr lieber zur Arge mit dem Wisch , bekomme die 35 Euro vom Amt und zahls an deinen Vermieter anstatt auf Staatskosten ( ne Steuerzahlerkosten) unnötig Geld in nen Rechtsverdreher zu stecken. Oder tu dir den ganzen "Stress" doch gar nicht erst an, ruf die ARGE an und sage denen die möchjten bitte direkt an den Vermieter überweisen. Bitte die Leute der Arge deinen Vermieter anzurufen um das zu klären.

    Da liegt eben das Problem. Zum einen wird klar per Textform geregelt , das die Mieter die Treppenhausreinigung sowie Winterdienst selbst erledigen MÜSSEN. Zum anderen steht bei Umlagefähige Nebenkosten der dort übliche Punkt Hausreinigung.

    und nun kommt das was es ausmacht.

    Soweit der Vermieter die Punkte 1-3 ausführt oder beauftragt und auf die Mieter umgelegt werden, entfallen die Pflichten des Mieters. Der Vermieter ist berechtigt durch schriftliche Erklärung zu bestimmen das die Arbeiten durch eine z.b. Firma erledigt wird und die Kosten auf die MIeter umgelegbt werden. Soweit dies nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Belange der Gesamtheit der Mieter zweckmäßig erscheint. Was ich nun mal grundlegend bei Sozialbau anzweifeln möchte (Kostenfaktor). NIcht alle im Haus leben von Hartz 4 und bekommen die Nebenkosten gesponsort!

    Soweit so gut. Aber nur weil 1-2 gleichgültige Mieter dort leben isses nicht gleich sinnig für die Allgemeinheit.

    nun kommt es " Die ERklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraumes zulässig" Hab nie was schriftliches in der Form bekommen. weder 2013 noch 2014

    och mit den kompletten Betrag an Nebenkostennachzahlung fordern, konnte mein Ex Vermieter auch gut. Die Zahlungsaufforderung ging da ebenso an mich , wie auch an meine EX in gleicher Höhe (an unsere jeweilige neue Anschrift, die hat er wohl beim Bürgerbüro angefragt) . Meine EX hat das natürlich gleich vom Amt begleichen lassen. Ich hab aber gottseidank bei der holden Maid angerufen und gefragt ob sie auch die Nachzahlungsforderung erhalten hatte. Sonst hätte der Sack doppelt kassiert. Besonders interessant war auch der Betrag, der Entsprach genau der Höhe der MIetminderung die ich dem vorher reingedrückt hatte. Wegen der Schimmelbude. Naja da es bezahlt wurde wars mir egal, sonst hätte da einer wieder Spaß bekommen :)

    BIs auf hohen Verbrauch ist alles vollkommen in Ordnung. Sooo hoch ist der Verbrauch nun auch nicht, aber sparsam kann man das nunj wirklich nicht nennen. Das bei den Heizkosten nachgezahlt werden muss ist klar. Ihr hundst mit dem Wasser rum.

    so ein zwei unklarhheiten gibt es schon. z.b. Muss normal die Gebühr für NUtzerwechsel der Vermieter tragen

    dann ist die beiheizte Fläche gleich groß zur Wohnfläche. Das ist eher ungewöhnlich. Kein Balkon ?

    Aufs ganze Haus gesehen habt ihr sogar mehr Heizfläche als Wohnfläche. Ist nur kleiner Unterschied , wäre mir aber genug um deswegen die Berechnung anzuzweifeln :)

    sodele hab dazu einen Widerspruch verfasst und stell den mal hier rein. Verbesserungen nehme ich gerne an .....

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    Wegen Strom, wer ist der Vertragsnehmer beim Energieversorger ? Wenn Sie das selber sind wirds schwer mit abstellen. Allerdings können Sie den Versorgungsvertag auch kündigen. Dann hat sich das auch erledigt.

    Läuft die Satanlage über eine Zentrale Verteilung ? Wenn ja , sowas muss natürlich auch mal gewartet werden, bzw überholt , sowas kann dauern und in der Zeit ist kein Empfang gewährleistet :)

    aber Grundlegend wirds wohl mal Zeit für ne Räumungsklage. Die Mietschulden werden nicht weniger und wenn eine Kaution hinterlegt wurde ist diese vermutlich bereits verbraucht wenn man die Mietschulden gegenrechnet

    Wenn die Fristlose Kündigung rechtsgültigf ist und auch keinerlei Zahlungen mehr vom Mieter eingehen. Köntt ich mir schon vorstellen das man dann den Hahn zudrehen darf. Das sollte aber ein Anwalt klären

    Im Mietvertrag ist klar geregelt das die Treppenhausreinigung von den Mietern erledigt werden muss. Darf die Hausverwaltung dann weil sie der Meinung ist das die Regelung mit den Mietern nicht klappt , ohne Zustimmung einen Reinigungsdiest damit beauftragen und die Kosten dann den Mietern anlasten ?

    Das Treppenhaus war nie eingesaut oder so, wir hätten unseren Part dann auch immer erledigt. Mir stellt sich eben die Frage wenn so vorgegangen wird, die Hausreinigung überhaupt auf die Mieter umgelegt werden darf ? Weil im MV ja anders geregelt

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