Im Mietvertrag ist klar geregelt das die Treppenhausreinigung von den Mietern erledigt werden muss. Darf die Hausverwaltung dann weil sie der Meinung ist das die Regelung mit den Mietern nicht klappt , ohne Zustimmung einen Reinigungsdiest damit beauftragen und die Kosten dann den Mietern anlasten ?
Das Treppenhaus war nie eingesaut oder so, wir hätten unseren Part dann auch immer erledigt. Mir stellt sich eben die Frage wenn so vorgegangen wird, die Hausreinigung überhaupt auf die Mieter umgelegt werden darf ? Weil im MV ja anders geregelt