Beiträge von christianb77

    Guten Tag,

    aufgrund der neuerlichen BGH Urteile beschäftigt mich die Frage, ob ich einen Formularvertrag oder Individualvertrag habe.

    Ich bekam den Mietvertrag vorab per Mail von der beauftragten Hausverwaltung, mit dem Hinweis diesen zu lesen und dass ich hierzu Fragen stellen darf.

    Kann ich also davon ausgehen, dass kein Individualvertrag vorliegt?

    Der Vermieter vermietet ein ganzes Haus mit 7 Parteien, natürlich kenne ich deren Mietverträge nicht.

    Vielen Dank!

    Guten Tag
    wir haben vor zwei Wochen in eine neue Wohnung übernommen.

    Mit dem Vormieter (er hat uns als Nachmieter vorgeschlagen) haben wir vereinbart (war seine Bedingung), selbst zu malern, so dass er gegenüber dem Vermieter von Malerarbeiten freigestellt wurde. Das habe ich ihm (dem Vormieter) in einer Email erklärt, die er an den Vermieter weiterleitete.

    Die Wohnungsübergabe erfolgte insofern also unrenoviert. Bei der Übergabe vorhandene Farbkleckse, die ich monierte wurden bereits mir hypothetisch angelastet, da ich ja die Malerarbeiten übernehmen würde und diese dann unfachmännisch ausgeführt hätte. Soweit so gut, die Wohnung habe ich jetzt schön renoviert.

    Nach den neuerlichen BGH Urteilen stellt sich für mich die Frage, ob ich vom Vormieter eine Verpflichtung übernommen habe, die eigentlich unwirksam ist.

    Es geht mir nicht darum, jetzt eine Entschädigung zu fordern, sondern um die Feststellung, ob ich jetzt rechtlich eine renovierte oder unrenovierte Wohnung übernommen habe - mit den Folgen, die das bei einem späteren Auszug für mich hätte.

    PS. Den Vertrag des Vormieters kenne ich nicht, kann ihn aber sicher einsehen.


    Vielen Dank!

    Guten Tag,
    meine Freundin und ich ziehen zusammen und wir geben beide unsere jeweilige Wohnung auf.

    Meinen Mietvertrag habe ich beim Mieterverein prüfen lassen, mit der Auskunft, dass meine Schönheitsreparaturklausel unwirksam sei (Grund: fehlende Eingrenzung der Streichpflicht auf die Innenseite der Türen/Fenster, und Vorgabe Wände in weiß zurückzugeben).

    Frage 1 Wie kann ich die unwirksame Klausel durchsetzen? Wird der Vermieter möglicherweise klagen?


    Bei der Wohnung meiner Freundin ist die Schönheitsreparaturklausel wohl wirksam. Allerdings verweist die Quotenabgeltungsklausel auf den Kostenvoranschlag, den der Vermieter einholt.

    Frage 2 Somit wäre diese wohl unwirksam, oder? Was hat das zur Folge? Meine Freundin hat bei Einzug tip-top gemalert, die Wände sind farbig in gutem Zustand. Da es aber eine scheuerfeste Farbe ist, ist sie kaum abgenutzt und sie hat deshalb auch nicht in den allgemeinen vorgesehenen Fristen renoviert. Was passiert, wenn sie auszieht ohne zu renovieren? Hat der Vermieter Ansprüche, obwohl die Quotenklausel unwirksam ist?


    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Christian:)

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