Schönheitsreparatur und Quotenabgeltungsklausel

  • Guten Tag,
    meine Freundin und ich ziehen zusammen und wir geben beide unsere jeweilige Wohnung auf.

    Meinen Mietvertrag habe ich beim Mieterverein prüfen lassen, mit der Auskunft, dass meine Schönheitsreparaturklausel unwirksam sei (Grund: fehlende Eingrenzung der Streichpflicht auf die Innenseite der Türen/Fenster, und Vorgabe Wände in weiß zurückzugeben).

    Frage 1 Wie kann ich die unwirksame Klausel durchsetzen? Wird der Vermieter möglicherweise klagen?


    Bei der Wohnung meiner Freundin ist die Schönheitsreparaturklausel wohl wirksam. Allerdings verweist die Quotenabgeltungsklausel auf den Kostenvoranschlag, den der Vermieter einholt.

    Frage 2 Somit wäre diese wohl unwirksam, oder? Was hat das zur Folge? Meine Freundin hat bei Einzug tip-top gemalert, die Wände sind farbig in gutem Zustand. Da es aber eine scheuerfeste Farbe ist, ist sie kaum abgenutzt und sie hat deshalb auch nicht in den allgemeinen vorgesehenen Fristen renoviert. Was passiert, wenn sie auszieht ohne zu renovieren? Hat der Vermieter Ansprüche, obwohl die Quotenklausel unwirksam ist?


    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Christian:)

  • Wird der Vermieter möglicherweise klagen?
    Was hat das zur Folge?
    Was passiert, wenn sie auszieht ohne zu renovieren?

    Benutzen Sie bitte die kostenpflichtigen Dienste ortsbekannter Wahrsagerinnen.

  • Guten Tag,
    meine Freundin und ich ziehen zusammen und wir geben beide unsere jeweilige Wohnung auf.

    Meinen Mietvertrag habe ich beim Mieterverein prüfen lassen, mit der Auskunft, dass meine Schönheitsreparaturklausel unwirksam sei (Grund: fehlende Eingrenzung der Streichpflicht auf die Innenseite der Türen/Fenster, und Vorgabe Wände in weiß zurückzugeben).

    Frage 1 Wie kann ich die unwirksame Klausel durchsetzen? Wird der Vermieter möglicherweise klagen?


    Bei der Wohnung meiner Freundin ist die Schönheitsreparaturklausel wohl wirksam. Allerdings verweist die Quotenabgeltungsklausel auf den Kostenvoranschlag, den der Vermieter einholt.

    Frage 2 Somit wäre diese wohl unwirksam, oder? Was hat das zur Folge? Meine Freundin hat bei Einzug tip-top gemalert, die Wände sind farbig in gutem Zustand. Da es aber eine scheuerfeste Farbe ist, ist sie kaum abgenutzt und sie hat deshalb auch nicht in den allgemeinen vorgesehenen Fristen renoviert. Was passiert, wenn sie auszieht ohne zu renovieren? Hat der Vermieter Ansprüche, obwohl die Quotenklausel unwirksam ist?


    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Christian:)

    Bei der ersten Frage hättest Du doch den Mieterverein gleich fragen können, was die Euch in dem Fall empfehlen... ?

    Was der Vermieter macht, weiß ich nicht. Der Kanal zur Gedankenübertragung ist heute leider defekt.
    Ich würde an Deiner stelle einen Vorabnahmetermin vereinbaren. Wenn der Vermieter meint, Du müsstest renovieren, auf die Ungültigkeit der Klausel hinweisen. Trotz ungültiger Klausel musst Du dennoch renovieren, wenn Du die Wohnung in einem unvermietbaren Zustand versetzt hast, z. B. wunte Wände hast, oder Muster auf den Wänden hast. Der Vermieter braucht nur einheitlich in neutralen Farben gestrichene Wände akzeptieren.

    Zur 2. Frage:
    wenn die Wände farbig sind (starke Farben, untypische Farben), sind diese nicht "tip-top" sondern es liegt eine sogenannte Sachbeschädigung vor und Ihr müsst die Wände in neutralen Farben streichen.

    Ungültige Klauseln hebeln nicht die Möglichkeit einer Sachbeschädigung aus.

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