Guten Tag,
meine Freundin und ich ziehen zusammen und wir geben beide unsere jeweilige Wohnung auf.
Meinen Mietvertrag habe ich beim Mieterverein prüfen lassen, mit der Auskunft, dass meine Schönheitsreparaturklausel unwirksam sei (Grund: fehlende Eingrenzung der Streichpflicht auf die Innenseite der Türen/Fenster, und Vorgabe Wände in weiß zurückzugeben).
Frage 1 Wie kann ich die unwirksame Klausel durchsetzen? Wird der Vermieter möglicherweise klagen?
Bei der Wohnung meiner Freundin ist die Schönheitsreparaturklausel wohl wirksam. Allerdings verweist die Quotenabgeltungsklausel auf den Kostenvoranschlag, den der Vermieter einholt.
Frage 2 Somit wäre diese wohl unwirksam, oder? Was hat das zur Folge? Meine Freundin hat bei Einzug tip-top gemalert, die Wände sind farbig in gutem Zustand. Da es aber eine scheuerfeste Farbe ist, ist sie kaum abgenutzt und sie hat deshalb auch nicht in den allgemeinen vorgesehenen Fristen renoviert. Was passiert, wenn sie auszieht ohne zu renovieren? Hat der Vermieter Ansprüche, obwohl die Quotenklausel unwirksam ist?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Christian:)