Beiträge von indi

    [quote='1']Was echt?? Ich mußte auf die Kostenlose schon über 3 Wochen warten... Jetzt bezahle ich 25 Euro und muß nochmal 4 Wochen warten?! Ich hätte die Auskunft eingentlich spätestens diese Woche einreichen müssen. Mist :


    hättest du bei der Schufa angerufen, hätte man dir sagen können, wo du diese Auskunft nach 10 Minuten haben kannst.
    bei mir war es eine Bank in Stuttgart.

    ich würde bis zum 1.1 2016 warten.
    bis jegliche Ansprüche seitens des Vermieters erloschen sind.
    dann ganz einfach Anzeige wegen Diebstahls erstatten.
    es ist ja dein Geld, welches der Vermieter, treuhänderisch für dich hat anlegen müssen.
    da gibt es klare gesetzliche Regelungen.

    unsere Staatsdiener werden ihn dann informieren, daß eine Anzeige gegen ihn läuft.
    wenn er nicht reagiert, nimmt es seinen normalen lauf vor Gericht.

    da musst du garnicht viel tun.

    den 60er kannst du innerhalb einer Minute abhängen.
    oben schrauben etwas lösen. links und rechts ist er mit max 2 schrauben an seine Nachbarn verschraubt.
    dann kommst du auf den aufkleber.
    gute Monteure plazieren einen aufkleber seitlich im spülenschrank.
    will nur wissen, ob es eine auslauf front ist, wo du keine Ersatzteile mehr bekommst.

    ansonsten würde ich 500 - max 1000 euro zahlen.

    eine marke sagt nix über die Qualität einer küche aus.
    ein preis sagt nix über die grösse aus.
    bei 3000 kann es keine grosse küche sein.
    ich vermute mal, daß es sich um preisgruppe 1 handelt.

    wenn du sicher sein willst, dann folgendes:
    an jeden schrank ist ein aufkleber auf der Rückseite.
    da steht der front Name drauf.
    dann sollte ich art des schränke haben. (Türen oder auszüge)

    hat der herd umluft oder nur ober/Unterhitze?

    oberschränke höhe 1 (65 cm mit nur einem fachboden oder 71 cm mit 2 fachböden)
    90er werden es wohl kaum sein.

    Achse du meinst wegen den 200l :D
    Ich Doofi....

    Das war eher ein
    Scherz, aber was meinst du , ist der Verbrauch normal? Oder muss ich mit einer Nachzahlung rechnen ?

    welchen verbrauch meinst du jetzt?
    deine 200 Liter oder meine 51 Liter?

    51 ist ok
    sogar etwas wenig.
    ich verbrauch mehr.

    zählerstände werden üblicher weise im übergabe Protokoll notiert.
    so mach ich es.

    du hast das "hinter den fenstern" immer noch nicht verstanden.

    wärst du mein Mieter, hättest du eine Kündigung.
    wenn du die warme luft deiner Klimaanlage gegen den rolladen blasen läßt, wird kondenswasser entstehen.
    die warme luft kann nicht so schnell nach aussen dringen und trifft auf kühleren rolladen.

    über Schimmelbildung dann nicht wundern.
    aber dann kannst ja mietminderung machen.:mad:

    Hallo,

    ich wohne seit drei Jahren in einem Zweifamilienhaus. Meine Nachbarin bewohnt eine 70 m2 Wohnung und ich mit meiner Familie eine 110 m2 Wohnung.
    Meine Vermieterin hat die letzten Jahre die Mietnebenkosten einfach zwischen den Parteien aufgeteilt. Gem. Mietvertrag müsste Sie das nicht, über den hätte sie das Recht gehabt nach Wohnfläche abzurechnen.

    Da unsere Vermieterin sehr alt ist, hat sie die Berechnung der Mietnebenkosten an eine Verwalterfirma abgegeben. Die haben nun nach Wohnungsfläche abgerechnet.

    Vermutlich mache ich mich jetzt zum Affen, aber ist das rechtens? Mal hü, mal hott.

    Zwei Fragen hätte ich noch.

    Wir bekommen am Anfang des Jahres die Mietnebenkostenabrechnung und ca. ein halbes Jahr später die Heizkostenabrechnung. Im Mietvertrag steht nichts von gesonderter Heizungsabrechnung. Ist das Zulässig? Ich bin selbst Vermieter in einer Wohngemeinschaft. Ich rechne immer komplett ab, da ich es so gelernt habe.

    Und zu guter Letzt.

    Als wir die Wohnung bezogen haben, haben wir erst im nachhinein erfahren, dass der komplette Heizungsstrom und Gemeinschaftsstrom über unseren Zähler läuft. Für die Heizung gibt es einen Zwischenzähler, so dass diese Kosten zumindest sauber abgerechnet werden. Für den Gemeinschaftsstrom gibt es von unserer Vermieterin, eingeholt von der Nachbarin, 18 € pauschal. Wir haben diesen Zustand schriftlich gerügt und darauf hingewiesen, dass der Zustand zähneknirschend von uns geduldet wird. Gelesen habe ich jetzt jedoch, dass eine Duldung kein Freifahrtsschein für ein Vermieter sei. Sobald wir nicht mehr damit einverstanden sind, muss sich der Vermieter etwas einfallen lassen.

    Ich hoffe auf ein paar Informationen bzw. Tipps, ich danke im Voraus.

    Beste Grüße

    kraekers


    du stellst eine frage, die du zuvor selbst beantwortest?

    Hallo,

    super das hilft mir echt weiter! Noch eine letzte Frage:
    wir sind zum 31.12.2014 ausgezogen und haben beim Übergabeprotokoll geschrieben, daß alle Ansprüche gegenseitig abgegolten sind. (Wir hatten noch was mit der Kaution verrechnet - da hat er uns schon übers Ohr gehauen.).

    - welche ansprüche? kleinreperaturen?
    Nebenkosten sind unwarscheinlich, da er diese noch nicht abrechnen konnte.


    Die NK-Abrechnung 2014 wurde von ihm in 2015 an uns geschrieben. Gilt diese Abrechnung dann noch überhaupt für uns ?

    - wer hat 2014 in der Wohnung gelebt?
    wen soll die Abrechnung sonst betreffen?
    Abrechnung für 2014 können erst in 2015 abgerechnet werden, nachdem die Kostenrechnungen "eintrudeln"

    Nochmals ganz herzlichen Dank an Alle, die hier so tatkräftig unterstützen

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