Tür kaputt, was soll ich machen?

  • Hallo zusammen,

    wir wohnen seid über 4 Jahren in einer Mietwohnung welche wir ordnungsgemäß gekündigt haben, weil wir nun in 2 Monaten umziehen werden.
    Beim Möbelrücken bin ich ausversehen in die geschlossene Badezimmertür gerammt, sodass nun ein kleines Stück aus dem Rahmen gebrochen ist. Habe dies versucht zu leimen etc. aber man sieht es leider deutlich und die Zarge muss neu.

    Habe dies meiner Versicherung und Vermieter gemeldet und von der Versicherung eine Freigabe von 300 € zur Reparatur erhalten. Ich muss also nur eine Rechnung einreichen und der Schaden wird dann bezahlt. Mein Vermieter will dies aber erst reparieren wenn wir ausgezogen sind.
    Ich möchte den Schaden gerne selber reparieren lassen von einer Zimmerei oder ähnliches, damit wir zumindest die nächsten Wochen noch die Tür verschließen können und natürlich am Ende die Wohnung ordnungsgemäß übergeben, ohne Schäden natürlich.

    Habe dies meinem Vermieter vorgeschlagen aber er stimmt dem nicht zu und will nach Auszug selbst eine Firma beauftragen.
    Hierbei ist anzumerken, das diese Firma gar keine Firma ist, sondern ein Allround-Handwerker-Kollege vom Vermieter.
    Vor 2 Jahren hat diese Person nämlich zusammen mit dem Vermieter ein neues Kinderzimmerfenster eingebaut und über meine Versicherung extrem abgerechnet...naja...öffnen konnten wir das Fenster danach trotzdem nicht komplett, es ging nur auf Kipp.

    Darf ich selbst eine Firma beauftragen ?
    Meine Versicherung fragte nämlich schon das zweite mal an, was nun mit dem Schaden ist und teilte mit, das die Freigabe sonst erlischt.

    Freuen uns über jede hilfreiche Antwort.

  • Mietrechtlich gesehen müssen Sie für den verursachten Schaden aufkommen. Ob Sie das selbst tun oder der Vermieter ist gesetzlich nicht festgelegt. Wenn die Vernunft auf der Strecke bleibt, hilft im Notfall nur eine gerichtliche Entscheidung

  • OK...das heißt ich könnte auch selbst den Schaden reparieren lassen ?

    Ja, das kannst du! Du hast die Mietsache ohne Beschädigung zu übergeben. Wie du das machst ist deine Sache. Ich denke der Vermieter will hier die 300 Euro kassieren und es dann günstiger machen lassen. Wie er es mit der Rechnung gegenüber der Versicherung macht, weiss ich nicht.

    Du musst dir jetzt natürlich genau überlegen, was du machst. Selbst reparieren und evtl. Ärger mit dem Vermieter riskieren, oder den Vermieter reparieren lassen. Da die Versicherung die grundsätzliche Haftung bereits bestätigt hat, sehe ich von der Seite wenige Schwierigkeiten, auch wenn es noch ein wenig dauert. Falls du es dem Vermieter überläßt stelle aber sicher, dass er nicht denkt, die 300 Euro kann er dir von der Kaution abziehen und du setzt dich dann mit der Versicherung auseinander (ohne Rechnung).

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • TobiasB,
    ich vermute dasselbe wie der Hamburger. Solange Du noch Mieter bist, bestimmst ausschliesslich DU, wie ein Schaden an der Mietsache (latuernich fachgerecht!) behoben wird.

  • warum sooooooooo viel ärger um nichts?
    wenn du Pech hast, ist der vermieter unzufrieden und behält Kaution ein.
    also noch mehr ärger.
    lass ihm doch seinen willen und du hast deine ruhe.

  • Hallo zusammen,

    die Fronten verhärten sich nun leider doch.
    Ich möchte kurz erläutern wieso...

    Wie bereits erwähnt wurde die Freigabe durch die Versicherung erteilt. Habe vorgestern dann nochmals mit der Versicherung telefoniert und mir wurde dann mitgeteilt, ich solle eine Rechnung oder Kostenvoranschlag einreichen und Kontodaten wohin das Geld dann überwiesen werden soll.

    Dies habe ich direkt nach dem Telefonat per Mail erledigt und auch meine eigene Kontonummer angegeben, da ich dies selbst reparieren lassen werde durch einen Zimmermann.

    Nun ist es aber so, das die Ehefrau von meinem Vermieter (die hat mit der ganzen Vermietungssache nichts zu tun !!) direkt bei meiner Versicherung angerufen hat und ihre Kontodaten durchgeben. Meine Versicherung hat dann den Betrag direkt an Sie überwiesen und ich kann den Schaden jetzt doch nicht mehr fachgerecht reparieren lassen und mir hängt der Zimmermann im Nacken.

    Habe meinen Vermieter darauf angesprochen und durfte mir nur anhören,....brauchst du nicht reparieren, wir machen das wenn du ausgezogen bist, das Geld haben wir ja erhalten. HALLO ???
    Jetzt kann ich die nächsten Woche nicht mehr ungestört auf Toilette gehen, weil die Tür nicht heil gemacht wird !!

    Das ist doch nicht ok oder ???

  • TobiasB:

    "Habe vorgestern dann nochmals mit der Versicherung telefoniert und mir wurde dann mitgeteilt, ich solle eine Rechnung oder Kostenvoranschlag einreichen und Kontodaten wohin das Geld dann überwiesen werden soll."
    - Sicherlich hast Du Dir notiert, wann Du mit wem unter welcher TelNr. gesprochen hattestß

    "Dies habe ich direkt nach dem Telefonat per Mail erledigt und auch meine eigene Kontonummer angegeben, da ich dies selbst reparieren lassen werde durch einen Zimmermann."
    - OK.

    "Nun ist es aber so, das die Ehefrau von meinem Vermieter (die hat mit der ganzen Vermietungssache nichts zu tun !!) direkt bei meiner Versicherung angerufen hat und ihre Kontodaten durchgeben."
    - Ich möchte auch mal...:o

    "Meine Versicherung hat dann den Betrag direkt an Sie überwiesen"
    - Meinst wohl "sie", also die Frau des VM, welche damit ÜBERHAUPT nichts zu tun hat.
    Deshalb würde ich mich nun schriftlich auf das Telefonat mit dem Sachbearbeiter beziehend die Versicherung bitten, nun endlich die Erstattung an mich vorzunehmen, damit ich die Reparatur beauftragen kann...
    Mal seh'n, wie die dann reagieren...

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