Nebenkostenabrechnung nicht korrekt

  • Hallo ihr Lieben,

    unser Vermieter hat uns im April eine Nebenkostenabrechnung für die Zeit vom 01.01.14 bis 27.03.15 geschickt, außerdem stimmt fast die ganze Abrechnung nicht wie z.B. hat er den Verteilerschlüssel einfach geändert ohne Absprache mit uns etc., die Gebäudeversicherung ist doppelt so teuer wie ein Jahr zuvor, die kompletten Kopien der Belege fehlen usw.
    Wir haben natürlich Widerspruch eingelegt und ihn um Korrektur und Zusendung aller Belege in Kopie, die wir zahlen werden, gebeten, ihm eine Frist von 2 Wochen gegeben, haben ihm aber gleich mitgeteilt das wir einen Anwalt einschalten werden wenn er bis zu diesem Datum nichts geschickt hat. Er hat dann erst nach dem Datum eine neue Abrechnung geschickt, einmal von 01.01.2014 - 01.01.2015 und noch eine Abrechnung vom 02.01.2015 bis 27.03.2015, er hat also aus der ersten falschen Abrechnung, zwei Abrechnungen gemacht.
    Aber auch in der neuen Abrechnung von Januar 2014 bis Januar 2015 sind wieder Fehler drinnen, die wir nicht überprüfen können, weil noch immer keine Belege dabei sind. Er meinte schriftlich wir können die Belege gerne einsehen bei ihm, aber da er 25 km entfernt wohnt, sind wir dazu nicht bereit, außerdem schikaniert er uns schon monatelang, da fahren wir garantiert nicht hin. Es soll ja auch von einer fachkompetenten Person überprüft werden.
    Er hat uns bis 2013 immer die Belege automatisch mitgeschickt und jetzt auf einmal nicht mehr. Schon seltsam? Man könnte meinen er hat etwas zu verbergen?
    Inzwischen läuft alles über den Anwalt, aber auch diesem hat er trotz mehrmaliger Aufforderung nichts geschickt, im Gegenteil, der Vermieter reagiert überhaupt nicht.

    Jetzt hat der Anwalt ihm mit Mietminderung von 10% gedroht wenn er nichts schickt bis Mitte Juni.

    Frage von mir: Gehen wir das Risiko einer Kündigung ein wenn wir die Miete in diesem Fall um 10% mindern?

    Vielen Dank an Euch vorab.

    Grüße
    engelchenmitB61

  • Auf Rechnungskopien habt Ihr keinen Anspruch. Ihr habt Recht auf Einsicht beim Vermieter und der Vermieter kann Euch Kopien anfertigen, wenn ihr diese bezahlt.

    Verteilerschlüssel können sich Ändern, bzw. die "Divisoren", wenn z. B. Wohnungen neu vermessen wurden. Dann ändert sich die Gesamtfläche. Dies muss nicht angekündigt werden, weil sich dies im laufenden Wirtschaftsjahr z. B. bei Neuvermietung ergibt.
    Nur wenn die Wahl des Verteilerschlüssels sich ändert, muss das im Jahr vorher angekündigt werden.

  • Zitat

    Er hat dann erst nach dem Datum eine neue Abrechnung geschickt, einmal von 01.01.2014 - 01.01.2015 und noch eine Abrechnung vom 02.01.2015 bis 27.03.2015, er hat also aus der ersten falschen Abrechnung, zwei Abrechnungen gemacht.

    Das ist immer noch falsch. Die erste Abrechnung müsste vom 01.01.14-31.12.2014 gehen.

    Zitat

    Aber auch in der neuen Abrechnung von Januar 2014 bis Januar 2015 sind wieder Fehler drinnen, die wir nicht überprüfen können, weil noch immer keine Belege dabei sind.

    Die Belege muss der Vermieter nicht beifügen. Hier habt Ihr das Recht auf Belegeinsicht beim Vermieter.

    Zitat

    aber da er 25 km entfernt wohnt, sind wir dazu nicht bereit

    Da bleibt Euch aber wenig übrig. Ich kenne ein Gerichtsurteil, wonach selbst eine Entfernung von 100 Km zur Belegeinsicht noch angemessen ist. 25 Km sind zumutbar. Wenn Ihr das aus persönlichen/fachlichen Gründen nicht wollt, dann schickt einen Anwalt hin.

    Zitat

    Frage von mir: Gehen wir das Risiko einer Kündigung ein wenn wir die Miete in diesem Fall um 10% mindern?

    Ja, wenn sich die Mietminderung auf eine Gesamtsumme von 2 Monatsmieten summiert hat.
    Lass mich raten: Es handelt sich nicht um einen Fachanwalt für Mietrecht?

    Der Vermieter ist verpflichtet, eine Belegeinsicht zu gewähren, was er wohl auch getan hat. Der Vermieter ist aber wiederum nicht verpflichtet, irgendwelche Belege an dich oder einen Anwalt zu schicken. Dahingehend finde ich die Art und Weise des Anwalts schon erschreckend.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Unser Vermieter bereitet uns seit 1,5 Jahren eine Schikane nach der anderen und ich habe Gott sei Dank alles schriftlich und es ist für uns nicht zumutbar zu ihm zu fahren um die Belege einzusehen. Außerdem sind in der Abrechnung so viele Fehler das man das nicht auf die Schnelle überprüfen kann. Wir haben inzwischen unter Vorbehalt die Nachzahlung überwiesen um da schon einer Eskalation aus dem Weg zu gehen. Aber wenn wir jetzt wieder alles durchgehen lassen dann macht der das doch dann immer so und das kann es doch auch nicht sein. Den Verteilerschlüssel hat er einfach geändert obwohl da keine Neuvermessung der Wohnung war, wir wohnen seit 15 Jahren in der Wohnung und von heute auf morgen wird der Schlüssel zu unseren Ungunsten geändert und das sollen wir einfach so akzeptieren, das sehe ich nicht ein.
    Notfalls gehen wir vor Gericht, weil ich habe echt die Nase voll von diesem Mann. Da wir im Rechtschutz sind mach ich mir da auch keine Gedanken!

  • Notfalls gehen wir vor Gericht, weil ich habe echt die Nase voll von diesem Mann. Da wir im Rechtschutz sind mach ich mir da auch keine Gedanken!


    Ihr solltet Euch vorher bei der RSV erkundigen ob sie auch die Kosten übernimmt.

  • Zitat

    und es ist für uns nicht zumutbar zu ihm zu fahren um die Belege einzusehen.

    Persönliche Befindlichkeiten interessieren leider keinen Richter. Hier wird nur geprüft, ob die Entfernung zu den Räumlichkeiten zumutbar ist.

    Zitat

    Notfalls gehen wir vor Gericht, weil ich habe echt die Nase voll von diesem Mann. Da wir im Rechtschutz sind mach ich mir da auch keine Gedanken!

    Weswegen vor Gericht? bevor Ihr eine Klage auf Neuerstellung einer Betriebskostenabrechnung einreicht, müsst ihr doch erst einmal nachweisen, dass die Abrechnung falsch ist. Einfach auf irgendwas klagen, geht nicht.

    Mein Tipp: Wenn ihr schon eine Rechtsschutzversicherung habt, dann beauftragt einen Fachanwalt mit der Prüfung der Abrechnung, einschließlich der Belegeinsicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • der vermieter bietet völlig gesetzeskonform die belegeinsicht an.
    der Mieter fordert etwas, was er nicht fordern kann.

    hm...
    wer schikaniert hier wen?

    ist der Mietspiegel eigentlich schon ausgereizt?:rolleyes:

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