Kaution einbehalten ohne Nebenkostenabrechnung

  • Hallo,

    Wir haben zum 31.12.2014 unsere Wohnung gekündigt und die Wohnung ist mängelfrei übergeben worden. Über den Wohnzeitraum von April 2011 - Dezember 2014 haben wir keine einzige Nebenkostenabrechnung erhalten. Bei der Wohnungsübergabe sprach unser Vermieter dann vom Einbehalt der Kaution (960 €), da wir wegen geringer Nebenkostenvorauszahlungen von 120 Euro monatlich (was angeblich nicht ausreichte bei 2 Personen) mit einer Nachzahlung rechnen müssten. Die Nebenkostenabrechnung der letzten Jahre würde er uns schicken. Dass er nur noch Forderungen von 2014 geltend machen könnte, verneinte er mit der Aussage, soetwas verjährt definitiv nicht so schnell.

    Nun verweigert er uns die Auszahlung der Kaution, die wir für unsere neue Wohnung benötigen. Darf er nun tatsächlich die 6 Monate lang warten, um uns für 2014 die Abrechnung zu schicken? Aus Vormietern der anderen Wohnungen wissen wir, dass er bisher an keinen keine einzige Abrechnung geschickt hat. Wir zweifeln daher auch daran, dass er überhaupt eine Abrechnung schicken wird.
    Ganz davon abgesehen möchte er uns ja Forderungen der gesamten Jahre schicken und dies einfach von der Kaution abziehen. Wie können wir da vorgehen?

    Wie sollen wir nun vorgehen?

  • Zitat

    Dass er nur noch Forderungen von 2014 geltend machen könnte, verneinte er mit der Aussage, soetwas verjährt definitiv nicht so schnell.

    Der Gute kennt den Unterschied zwischen Verjährung und Verfristung offensichtlich nicht.

    Zitat

    Darf er nun tatsächlich die 6 Monate lang warten, um uns für 2014 die Abrechnung zu schicken?

    Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist darf sogar 12 Monate, bis zum 31.12.2015, damit warten.

    Abrechnen über die Kaution muß er allerdings spätestens 6 Monate nach Mietende. Wäre 30. Juni 2015.

    So lange müßt Ihr schon warten.

    Aber, für die Abrechnungszeiträume, wenn gleich dem Kalenderjahr, 2011, und 2013 könnt Ihr jetzt schon die Abrechnungen einfordern.

    Und im E-Fall sogar die Vorauszahlungen für diese Zeiträume zurückfordern.

  • Aber, für die Abrechnungszeiträume, wenn gleich dem Kalenderjahr, 2011, und 2013 könnt Ihr jetzt schon die Abrechnungen einfordern.
    Und im E-Fall sogar die Vorauszahlungen für diese Zeiträume zurückfordern.


    Richtig - Ich stelle mir jetzt schon mal dessen dummen Gesichtsausdruck vor...

  • Hallo,

    ich möchte diesen Beitrag aus gegebenem Anlass bzw. zur Klärung weiterer Fragen nochmal hochholen. Das Jahr neigt sich dem Ende zu und seit meinem Auszug gab es kein Lebenszeichen des Vermieters. Ich würde nun gern auch die letzte Frist zum 31.12.2015 abwarten und von da an den Weg bestreiten, mein Geld zurückzufordern.

    Eine Rechtsschutzversicherung besteht blöderweise nicht mehr, obwohl ich diese fast nur wegen diesem Vermieter damals abgeschlossen habe. Die Beiträge waren mir auf Dauer aber zu hoch und ich dachte mir, man kriegt ja im Notfall auch alles irgendwie friedlich hin.

    Nun würde ich im Januar den Weg zu einem Anwalt wagen. Telefonischer Kontakt zu diesem Vermieter macht 0 Sinn, führte auch früher schon zu keinem Ergebnis.
    Wie würde dies mit den Kosten ablaufen? Ich müsste ja sicherlich in Vorleistung sämtlicher Anwaltskosten treten müssen. Sollte ich das überhaupt wagen, oder bleib ich wohl möglich noch auf den Kosten sitzen? (Oder ist dieser Fall gar so klar, dass ich da überhaupt garkein Risiko eingehe?) Oder würdet ihr lieber die kostengünstigere Variante der Verbraucherzentrale nutzen?

    Es würde mich sehr freuen, wenn jemand bezüglich des weiteren Prozedere helfen kann..

  • Hallo Ramona,

    ich würde zu einem Fachanwalt zwecks Erstberatung gehen und sämtliche Unterlagen mitnehmen. Der wird dann schon feststellen, welche Forderung/en erfolgversprechend sind.
    Die "kostengünstigere" Variante der Verbraucherzentrale würde ich nicht nutzen, denn über die "Qualität" der dortigen Anwälte herrschen (hier) meist geteilte Meinungen.

  • Es würde mich sehr freuen, wenn jemand bezüglich des weiteren Prozedere helfen kann..

    Ich schließe mich Bernys Rat an und ergänze auch nicht Mieterbund.

    Fachanwalt für Mietrecht!

  • ich würde bis zum 1.1 2016 warten.
    bis jegliche Ansprüche seitens des Vermieters erloschen sind.
    dann ganz einfach Anzeige wegen Diebstahls erstatten.
    es ist ja dein Geld, welches der Vermieter, treuhänderisch für dich hat anlegen müssen.
    da gibt es klare gesetzliche Regelungen.

    unsere Staatsdiener werden ihn dann informieren, daß eine Anzeige gegen ihn läuft.
    wenn er nicht reagiert, nimmt es seinen normalen lauf vor Gericht.

    da musst du garnicht viel tun.

  • ich würde bis zum 1.1 2016 warten.
    bis jegliche Ansprüche seitens des Vermieters erloschen sind.
    dann ganz einfach Anzeige wegen Diebstahls erstatten.

    Es geht ja nicht nur um die Kaution, sondern auch um die Nebenkostenabrechnungen bzw. -vorauszahlungen der Jahre 2011 bis 2014 (1080 € für 2011 und 4320 € für die Jahre 2012 - 2014).

    Besonders für 2011 ist Eile geboten. Forderungen (Abrechnung, Erstattung evtl. Guthabens oder gar der kompletten Vorauszahlungen) dieses Jahren verjähren nämlich am 31.12.2015.

    Darum der dringende Rat sich an einen Fachanwalt zu wenden.

  • Besonders für 2011 ist Eile geboten. Forderungen (Abrechnung, Erstattung evtl. Guthabens oder gar der kompletten Vorauszahlungen) dieses Jahres verjähren nämlich am 31.12.2015.
    Darum der dringende Rat sich an einen Fachanwalt zu wenden.


    So isses. Schliesse mich bedenkenlos an. :) (Smiley statt Like)

  • Vielen Dank für eure zahlreichen und informativen Antworten.

    Insbesondere die Tatsache, dass meine Rechte bzgl. des Jahres 2011 noch in diesem Jahr futsch wären hatte ich noch garnicht so im Blick, ich hatte tatsächlich erst vor, mich im Januar an einen Anwalt zu wenden, damit er mir nicht für 2014 Jahr durch einen Hinweis vom Anwalt ne dicke Nachzahlung schickt.

    Der Tipp mit der Anzeige erscheint mir auch nicht als ausreichend, denn mit den Forderungen der Nebenkostenabrechnungen stehe ich dann ja dennoch alleine da. Was die Kaution angeht liegt diese zudem auf einem mit meinem Namen hinterlegten Kautionssparbuch, auf das ich ohne Vermieter keinen Zugriff habe. Die Frage ist dann ja auch, ob dann überhaupt von Diebstahl die Rede ist oder ob ich im Notfall sogar darauf zugreifen kann? Da bräuchte ich sicherlich noch Infos von der Bank..

    Nun werde ich ja vermutlich mit allem im Recht sein, stellt sich mir aber noch die Frage, selbst wenn bei einer Klage der Vermieter die Gerichtskosten trägt - zahle ich trotzdem die Erstberatung und hat auch die im Nachhinein dann der Vermieter zu tragen?

    Kann mir der Vermieter ansonsten noch mit irgendwas quer kommen? z.B. dass wir garkeine Bestätigung unserer Kündigung bekommen haben? Mängelprotokoll besteht natürlich. (Mängelfrei) Habe wirklich gehörigen Respekt vor einem solchen Weg und bisher mit Anwälten nichts am Hut gehabt.. Würdet ihr empfehlen zuvor nochmal Kontakt zum Vermieter aufzunehmen? (würde ich gern drauf verzichten..)

  • Zitat

    Nun werde ich ja vermutlich mit allem im Recht sein, stellt sich mir aber noch die Frage, selbst wenn bei einer Klage der Vermieter die Gerichtskosten trägt - zahle ich trotzdem die Erstberatung und hat auch die im Nachhinein dann der Vermieter zu tragen?

    Ganz ohne Kosten für Dich wird das nicht abgehen.

    Kommt es zu Prozess und einem Urteil trägt der "Verlierer" die Kosten. Kommt es zu einem Prozess der mit einem Vergleich endet trägt jeder anteilig die Kosten.

    Wegen was bitte sollte die Vermieterin klagen?

    Zitat

    Kann mir der Vermieter ansonsten noch mit irgendwas quer kommen? z.B. dass wir garkeine Bestätigung unserer Kündigung bekommen haben?

    Nein. Die Kündigung bedarf keiner Bestätigung.

    Zitat

    Habe wirklich gehörigen Respekt vor einem solchen Weg und bisher mit Anwälten nichts am Hut gehabt..

    Das mußt Du jetzt selbst entscheiden. Entweder Mut für diesen Weg aufbringen oder mehrere Tausend in den Wind schreiben.

  • Ja das stimmt schon. Habe den Schritt mal gewagt und mir direkt für Freitag nen Termin bei nem Fachanwalt organisiert. Wenn, dann krieg ich ja voraussichtlich zumindest die Kaution wieder und eigentlich kann es ja nur gut ausgehen. Wäre äußerst dumm von mir nun die Hände in den Schoß zu lege und dem Vermieter das Geld zu schenken - das wäre aber so oder so nicht mein Plan.
    Bin mal gespannt was mir der Anwalt so rät, werde Freitag berichten.

  • Ramona1987:

    "Insbesondere die Tatsache, dass meine Rechte bzgl. des Jahres 2011 noch in diesem Jahr futsch wären ..."
    - Aha...

    "Der Tipp mit der Anzeige erscheint mir auch nicht als ausreichend, ...Die Frage ist dann ja auch, ob dann überhaupt von Diebstahl die Rede ist "
    - Richtig. Die Staatsanwaltschaft befasst sich nicht mit Zivilrecht.

    "Was die Kaution angeht liegt diese zudem auf einem mit meinem Namen hinterlegten Kautionssparbuch, auf das ich ohne Vermieter keinen Zugriff habe. oder ob ich im Notfall sogar darauf zugreifen kann? Da bräuchte ich sicherlich noch Infos von der Bank."
    - Richtig, die brauchst Du...

    "selbst wenn bei einer Klage der Vermieter die Gerichtskosten trägt - zahle ich trotzdem die Erstberatung und hat auch die im Nachhinein dann der Vermieter zu tragen?"
    - The loser pays it all (ABBA-Titel-Abwandlung).

    "Habe wirklich gehörigen Respekt vor einem solchen Weg und bisher mit Anwälten nichts am Hut gehabt.. Würdet ihr empfehlen zuvor nochmal Kontakt zum Vermieter aufzunehmen?"
    - Wenn er bereits von Dir eine schriftliche Aufforderung bekommen hat, erfolglos, sollteste sofort Nägel mit Köpfen machen (lassen).

    "Bin mal gespannt was mir der Anwalt so rät, werde Freitag berichten."
    - Tu' das!

  • So, war ein kurzer knapper Termin, da die Sachlage erstmal recht klar ist.

    Der Vermieter hat bis zum 15.11. Zeit, sämtliche Nebenkostenabrechnungen nachzuliefern und die Kaution zurückzuzahlen. Falls dies nicht erfolgt, könnte man die Vorauszahlungen zurückfordern. Eine Klage versucht man erstmal zu vermeiden, was aber nicht immer gelingt. Mich selbst kostet es bei dem Streitwert um die 200 Euro. Da der Anwalt aber auch sämtlichen Schriftverkehr übernimmt ist es mir die Sache sogar wert. Der Vermieter wird aufgefordert, alles über den Anwalt zu erledigen. Die Fragen, die ich an den Anwalt gerichtet habe, deckten sich schon zum Großteil mit meinen Infos, die ich bereits hatte. Nun heißt es abwarten.

  • So, war ein kurzer knapper Termin, da die Sachlage erstmal recht klar ist.

    Der Vermieter hat bis zum 15.11. Zeit, sämtliche Nebenkostenabrechnungen nachzuliefern und die Kaution zurückzuzahlen. Falls dies nicht erfolgt, könnte man die Vorauszahlungen zurückfordern. Eine Klage versucht man erstmal zu vermeiden, was aber nicht immer gelingt. Mich selbst kostet es bei dem Streitwert um die 200 Euro. Da der Anwalt aber auch sämtlichen Schriftverkehr übernimmt ist es mir die Sache sogar wert. Der Vermieter wird aufgefordert, alles über den Anwalt zu erledigen. Die Fragen, die ich an den Anwalt gerichtet habe, deckten sich schon zum Großteil mit meinen Infos, die ich bereits hatte. Nun heißt es abwarten.


    Na prima. Hat sich doch gelohnt den inneren Schweinehund zu überwinden

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