Vielen Dank!
Beiträge von Nirco
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Hallo!
Ich wohne zur Miete in einem Haus mit Hanglage. Der Mieter im EG hat eine Terrasee und ich ein Stockwerk darüber ebenfalls. Der Mieter im EG hört oft tagsüber Musik auf seiner Terrasse, was mich nervt, da ich gezwungenermaßen mithören muss und zwar auch dann, wenn ich mich nicht auf der Terrasse aufhalte! Des weiteren grillt er häufig und lädt dazu Gäste ein. Ich muss mir auch hier jedes Wort mit anhören. Oftmals gehen die lauten Unterhaltungen sogar bis nach Mitternacht. Wenn ich im Bett liege, höre ich das Gequassel immer noch. Es nervt! (Ein Gespräch darüber war fruchtlos.)
Was muss ich in diesen Fällen ertragen und wo sind die Grenzen überschritten? Gibt es hierzu rechtliche Vorgaben/Urteile?
Gruß Nirco
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Hallo!
Aufgrund der Eigenbedarfskündigung bin ich auf der Suche nach einer neuen Mietwohnung. Eine meinen Vorstellungen entsprechende Wohnung zu finden, ist aktuell schwierig. Was passiert eigentlich, wenn ich bis zum Kündigungstermin keine Wohnung gefunden habe? Kann mich der Vermieter - vorausgesetzt seine Kündigung ist rechstswirksam - "auf die Straße setzen"? (Eine adäquate Wohnung kann er mir nicht anbieten. Das hat er mir in seinem Kündigungsschreiben bereits mitgeteilt.)
Viele Grüße
Nirco
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Hallo!
Ich erhielt eine Kündigung wegen Eigenbedarf und beabsichtige, einen Rechtsanwalt einzuschalten, da aus meiner Sicht die Kündigungsgründe nicht ausreichend sind.Nehmen wir einmal an, dass es zu einem Prozess kommt, den wir (Mieter) gewinnen.
Nun zu meinen Fragen:
Kann mir der Vermieter nach dem Rechtsentscheid erneut wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er andere Gründe anführt?
Falls das möglich ist, muss er dann eine bestimmte Frist einhalten?
Ich hoffe, dass mir jemand meine Fragen beantworten kann. - Danke im Voraus.
Viele Grüße
Nirco
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Hallo,
seit fünf Jahren bewohne ich meine Mietwohnung. Seit dieser Zeit wurde der Kachelofen noch nicht entrußt/gewartet. Nun ist es nach meiner Beobachtung jedoch erforderlich, eine Entrußung vorzunehmen. Kosten: ca. 150 €.
1. Trägt der Mieter oder der Vermieter die Kosten?
2. Wer erteilt den Auftrag, Vermieter oder Mieter?
3. Vielleicht weiß auch jemand, in welchen Abständen eine Entrußung vorgenommen werden muss.Danke im Voraus.
MfG
Nirco
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