Wieviel Lärm muss man ertragen?

  • Hallo!

    Ich wohne zur Miete in einem Haus mit Hanglage. Der Mieter im EG hat eine Terrasee und ich ein Stockwerk darüber ebenfalls. Der Mieter im EG hört oft tagsüber Musik auf seiner Terrasse, was mich nervt, da ich gezwungenermaßen mithören muss und zwar auch dann, wenn ich mich nicht auf der Terrasse aufhalte! Des weiteren grillt er häufig und lädt dazu Gäste ein. Ich muss mir auch hier jedes Wort mit anhören. Oftmals gehen die lauten Unterhaltungen sogar bis nach Mitternacht. Wenn ich im Bett liege, höre ich das Gequassel immer noch. Es nervt! (Ein Gespräch darüber war fruchtlos.)

    Was muss ich in diesen Fällen ertragen und wo sind die Grenzen überschritten? Gibt es hierzu rechtliche Vorgaben/Urteile?

    Gruß Nirco

    Einmal editiert, zuletzt von Nirco (24. August 2019 um 15:31)

  • Hallo,

    ja es gibt Grenzen die eingehalten werden müssen. Diese sind aber immer von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich und stark vom Wohngebiet und dem zuständigen Amtsgericht abhängig, da gibt es Urteile von einmal Grillen im Monat bis hin zu 2-3 die Woche ist schon in Ordnung.

    Eine Linie gibt es, die 22 Uhr Nachtruhe, aber auch inwiefern die betroffen ist, ist auch vom Einzelfall abhängig, wie deutlich sind die Gespräche zu hören, sind die Fenster geschlossen/offen, wie oft kommt das vor etc.

    Daher sollte ein Rechtsanwalt mit der Sache betraut werden, der die konkreten Umstände begutachten kann und auch die Rechtssprechung vor Ort kennt, denn das ist in solchen Fällen unerlässlich. Vllt reicht es aber auch schon aus, wenn man nochmal freundlich mit den Mieter spricht und versucht ein Kompromiss zu finden und eventuell auch den Vermieter einschalten.

    Vorteilhaft wird es sein, wenn bereits jetzt ein Lärmprotokoll geführt wird und auch Zeugen organisiert werden, die dem Lärm bestätigen können.

    Gruß.

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