Eigenbedarfskündigung: Darf nach verlorenem Prozess erneut gekündigt werden?

  • Hallo!

    Ich erhielt eine Kündigung wegen Eigenbedarf und beabsichtige, einen Rechtsanwalt einzuschalten, da aus meiner Sicht die Kündigungsgründe nicht ausreichend sind.Nehmen wir einmal an, dass es zu einem Prozess kommt, den wir (Mieter) gewinnen.

    Nun zu meinen Fragen:

    Kann mir der Vermieter nach dem Rechtsentscheid erneut wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er andere Gründe anführt?

    Falls das möglich ist, muss er dann eine bestimmte Frist einhalten?

    Ich hoffe, dass mir jemand meine Fragen beantworten kann. - Danke im Voraus.

    Viele Grüße

    Nirco

  • Vielen Dank!

    Ich wohne über neun Jahre in der Mietwohnung. Ich kann doch hoffentlich davon ausgehen, dass ich in diesem Fall erneut (so wie bei der aktuellen Eigenbedarfskündigung) neun Monate Kündigungsfrist haben werde?

    Gruß Nirco

  • Natürlich, sollte die erste Kündigung wirklich unwirksam gewesen sein, so muss eine wirksame neue ausgesprochen werden, die Fristen und Anforderungen sind die selben.

    Aber gut möglich das bei einem eventuell Prozess auch darüber ein vergleich geschlossen wird.

  • Hallo!

    Aufgrund der Eigenbedarfskündigung bin ich auf der Suche nach einer neuen Mietwohnung. Eine meinen Vorstellungen entsprechende Wohnung zu finden, ist aktuell schwierig. Was passiert eigentlich, wenn ich bis zum Kündigungstermin keine Wohnung gefunden habe? Kann mich der Vermieter - vorausgesetzt seine Kündigung ist rechstswirksam - "auf die Straße setzen"? (Eine adäquate Wohnung kann er mir nicht anbieten. Das hat er mir in seinem Kündigungsschreiben bereits mitgeteilt.)

    Viele Grüße

    Nirco

  • Der Vermieter wird auf Räumung klagen. Das dauert zwar einge Zeit, wenn die Kündigung gültig ist, wirst du zur Räumung verurteilt. Meist gibt es jedoch auch im Urteil nochmal eine Frist.

    Danach kann er den Gerichsvollzieher mit der Räumung beauftrage.

    Du musst dir jedoch bewusst sein, dass höchst wahrscheinlich die Kosten für den Spaß bezahlst ( Immer vorrausgesetzt die Kündigung ist gültig)

    Hast du mal versucht mit deinem Vermieter zu reden. Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit etwas länger wohnen zu bleiben.

  • D.h., dass mich letztlich der Gerichtsvollzierher auf die Straße setzen kann?

    Das wäre durchaus möglich. Aber bis es dazu wirklich kommt, kann es Jahre dauern.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!