Hallo!
Ich erhielt eine Kündigung wegen Eigenbedarf und beabsichtige, einen Rechtsanwalt einzuschalten, da aus meiner Sicht die Kündigungsgründe nicht ausreichend sind.Nehmen wir einmal an, dass es zu einem Prozess kommt, den wir (Mieter) gewinnen.
Nun zu meinen Fragen:
Kann mir der Vermieter nach dem Rechtsentscheid erneut wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er andere Gründe anführt?
Falls das möglich ist, muss er dann eine bestimmte Frist einhalten?
Ich hoffe, dass mir jemand meine Fragen beantworten kann. - Danke im Voraus.
Viele Grüße
Nirco