So ein richtiges opfer-forum. Nur internethalbstarke hier.... Ein bekannter sagte mir noch, geh nicht in foren nachfragen, da sind nur vögel, die dir dumme kommentare an den kopf werfen weil sie sich hinterm pc stark und cool fühlen und im realen leben scheissen die sich ein wenn du vor ihnen stehst........ Recht hatte er........ich bin raus.....
Beiträge von Siebenstein4711
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Nich Dein Ernst?
hast du irgendein problem ?
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vielen dank...aber den meter, wo früher die fußmatte und die schuhe standen, gehört zur wohnfläche, richtig ?!? ...dieser ist ja nun IN der wohnung
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Guten Tag,
ich hätte mal eine kurze Frage und zwar haben wir ein mehrfamilien Haus, welches normalerweise aus EG, 1.OG und DG besteht.
Wir möchten nun im OG die Einganstüre nach vorne setzen, sodass der Fußmattenbereich + das gesamte Treppenhaus bis zum DG INNERHALB der oberen Wohnung liegt und auch nur für diese Mieter zugänglich ist. Sprich, das vorher frei zugängliche Treppenhaus bis zum EG haben wir ab dem 1. OG zu EINE Wohnung gemacht, da die Wohnungs-Eingangstür nun im Treppenhaus sitzt und der obere Teil des Treppenhauses samt DG nun zur Wohnung 1.OG gehört.
Ich habe nun die Wonung im 1. OG separat vermessen und das DG...aber wie verhält es sich nun mit dem Treppenhaus, kann man wenigstens die Grundfläche dessen als Wohnfläche angeben ?!? oder garnicht ?!?
Es ist 2 x 2 m und geht hoch bis ins DG.... Kann ich dieses mit 4m² einberechnen, oder fällt es komplett weg ?!?
Vielen Dank schonmal.
Siebenstein4711
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