Guten Abend,
in meiner Wohnung wären jetzt laut Mietvertrag die üblichen Schönheitsreparaturen wie Anstreichen fällig.
Die Wohnung werde ich im Sommer nächsten Jahres verlassen, und 900 km weiter umziehen.
Jetzt zu meiner Frage:
Beim jetzigen fälligen Anstrich werde ich weder die Küche abbauen noch Lampen abhängen. Meines Wissens kann der Vermieter keine Endrenovierung verlangen, wenn die fälligen Schönheitsreparaturen fristgerecht laut Mietvertrag durchgeführt wurden.
Beim Auszug wären ja Farbunterschiede hinter jetzt fest installierten Möbel zusehen, Kränze von Lampen sowie Bohrlöcher. Die Renovierung möchte ich nicht nach dem Umzug tätigen, da die Entfernung zu weit ist zum pendeln.
Die Thematik dürfte doch des öfteren aufkommen, wenn Mieter ausziehen, und erst ein Jahr vorher renoviert haben.