Schönheitsreparaturen

  • Guten Abend,

    in meiner Wohnung wären jetzt laut Mietvertrag die üblichen Schönheitsreparaturen wie Anstreichen fällig.

    Die Wohnung werde ich im Sommer nächsten Jahres verlassen, und 900 km weiter umziehen.

    Jetzt zu meiner Frage:

    Beim jetzigen fälligen Anstrich werde ich weder die Küche abbauen noch Lampen abhängen. Meines Wissens kann der Vermieter keine Endrenovierung verlangen, wenn die fälligen Schönheitsreparaturen fristgerecht laut Mietvertrag durchgeführt wurden.

    Beim Auszug wären ja Farbunterschiede hinter jetzt fest installierten Möbel zusehen, Kränze von Lampen sowie Bohrlöcher. Die Renovierung möchte ich nicht nach dem Umzug tätigen, da die Entfernung zu weit ist zum pendeln.

    Die Thematik dürfte doch des öfteren aufkommen, wenn Mieter ausziehen, und erst ein Jahr vorher renoviert haben.

  • Jetzt zu meiner Frage:

    Beim jetzigen fälligen Anstrich werde ich weder die Küche abbauen noch Lampen abhängen. Meines Wissens kann der Vermieter keine Endrenovierung verlangen, wenn die fälligen Schönheitsreparaturen fristgerecht laut Mietvertrag durchgeführt wurden.

    Beim Auszug wären ja Farbunterschiede hinter jetzt fest installierten Möbel zusehen, Kränze von Lampen sowie Bohrlöcher. Die Renovierung möchte ich nicht nach dem Umzug tätigen, da die Entfernung zu weit ist zum pendeln.

    Die Thematik dürfte doch des öfteren aufkommen, wenn Mieter ausziehen, und erst ein Jahr vorher renoviert haben.


    Bitte die konkrete Frage.

  • Okay, die konkrete Frage wäre:

    Die jetzige Schönheitsreparatur in Form des Streichens wird nur um die Küchenmöbeln oder die Lampen herum erfolgen. Der Wohnzimmerschrank ist auch an der Wand befestigt.

    Beim Auszug wird alles demontiert, und es ergibt sich dadurch naturgemäss kein einheitlicher Anstrich.

  • Wie und ob Du während der Dauer des Mietverhältnisses renovierst/streichst, bleibt allein Dir überlassen.

    Nur bei Mietende/Übergabe sollte es schon vernünftig (fachgerecht) aussehen.

    Also lass es sein jetzt zu streichen. Übrigens sind starre Fristen im Mietvertrag wonach wann renoviert werden muß, unwirksam.

  • Okay, die konkrete Frage wäre:

    Die jetzige Schönheitsreparatur in Form des Streichens wird nur um die Küchenmöbeln oder die Lampen herum erfolgen. Der Wohnzimmerschrank ist auch an der Wand befestigt.

    Beim Auszug wird alles demontiert, und es ergibt sich dadurch naturgemäss kein einheitlicher Anstrich.

    Nöö, war keine Frage...

  • Wenn Du renovieren willst, dann auch richtig. Wenn Du um Möbel herum malerst, dürfte das keinen fachgerechten Anstrich ergeben, sondern vielmehr eine "Beschädigung", die der Vermieter nicht hinnehmen muss.

    Ich würde also erst einmal prüfen, ob Du überhaupt Schönheitsreparaturen durchführen musst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Guten Abend,

    in meiner Wohnung wären jetzt laut Mietvertrag die üblichen Schönheitsreparaturen wie Anstreichen fällig.


    Hallo,

    im Ernst, wäre diese fällig?

    Oder eher noch nicht?

    Starre Fristen sind unzulässig, ebenso dumm wäre um die Schränke und Einrichtungsgegenstände herum zu streichen!

    Kleiner Tipp am Rande, eine Renovierung oder Schönheitsreperaturen kann man auch vor einem Umzug erledigen.

    Gruß

    BHShuber

  • Nach sechs Jahren Mietzeit ohne Anstrich müsste/sollte ich es eigentlich.

    Das Problem sind die 900 km Entfernung zur neuen Wohnung. Die Umzugsfirma kommt am Tag X, demontiert und lädt ein Danach der Start zur neuen Wohnung, ich fahre natürlich hinterher.

    Danach müsste ich 900 km zurückfahren um den Anstrich auszuführen. Da sind mindestens eine oder zwei Übernachtungen in einer leeren Wohnung notwendig.

    Deswegen ist es eine grundsätzliche Frage. Kein Mieter führt eine Schönheitsreparatur aus, indem er eine Küche oder sonstige Schränke ausbaut. Und wenn ich mir die aktuellen BGH-Urteile anschaue, und sie richtig interpretiere, muss ich keine Endrenovierung machen, wenn ich Monate vorher angestrichen habe.

    Was machen denn Mieter, die nur ein Jahr in einer Wohnung gelebt haben? Die sind zu keiner Schönheitsreparatur verpflichtet, und wenn sie die Küche abbauen sind auch Farbunterschiede zu sehen.

  • Und wenn ich mir die aktuellen BGH-Urteile anschaue, und sie richtig interpretiere, muss ich keine Endrenovierung machen, wenn ich Monate vorher angestrichen habe.

    Nicht ganz richtig. Hast Du z. B. in nicht dem allgemeinen Farbgeschmack entsprechenden Farben gestrichen oder der Anstrich ist nicht fachgerecht, mußt Du trotzdem bei/zu Mietende streichen.

    Zitat Leipziger82 Post 6

    Zitat

    Wenn Du um Möbel herum malerst, dürfte das keinen fachgerechten Anstrich ergeben, sondern vielmehr eine "Beschädigung", die der Vermieter nicht hinnehmen muss. Ich würde also erst einmal prüfen, ob Du überhaupt Schönheitsreparaturen durchführen musst.

  • Violina:

    "Nach sechs Jahren Mietzeit ohne Anstrich müsste/sollte ich es eigentlich."
    - Hat dieser Satz auch ein Ende?

    "Das Problem sind die 900 km Entfernung zur neuen Wohnung."
    - Für die Rechtsprechung ist das kein Problem.

    "Die Umzugsfirma kommt am Tag X, demontiert und lädt ein Danach der Start zur neuen Wohnung, ich fahre natürlich hinterher. Danach müsste ich 900 km zurückfahren um den Anstrich auszuführen. Da sind mindestens eine oder zwei Übernachtungen in einer leeren Wohnung notwendig."
    - Für die Rechtsprechung ist auch dies kein Problem.

    "Kein Mieter führt eine Schönheitsreparatur aus, indem er eine Küche oder sonstige Schränke ausbaut."
    - Du glaubst garnicht, was manche Mieter so schaffen...

    "Und wenn ich mir die aktuellen BGH-Urteile anschaue, und sie richtig interpretiere, muss ich keine Endrenovierung machen, wenn ich Monate vorher angestrichen habe."
    - Angestrichen, fragt sich nur wie. Und um die Möbel herumgemalert...?

    "Was machen denn Mieter, die nur ein Jahr in einer Wohnung gelebt haben?"
    - Du glaubst garnicht, was manche Mieter so schaffen...

    "Die sind zu keiner Schönheitsreparatur verpflichtet, und wenn sie die Küche abbauen sind auch Farbunterschiede zu sehen."
    - Haha...

  • wie wäre es denn, wenn du 2-3 Tage vor Tag X die Wohnung renovierst bzw. einen übergabereifen Zustand herstellst? (im Übrigen, dass wäre eine Frage ;). Eine Frage endet regelmäßig mit einem Fragezeichen :) )

    Auch musst du die Wohnung ja an deinen Vermieter übergeben. Soll das auch am Tag X statt finden, oder wolltest du den Schlüssel nur in den Briefkasten werfen?

  • Zitat

    Kein Mieter führt eine Schönheitsreparatur aus, indem er eine Küche oder sonstige Schränke ausbaut.

    Warum denn nicht? Ich persönlich nehme zumindest alle Hängeschränke ab. Ob ich diese nun vor dem Streichen abklebe, oder gleich abhänge, spielt kaum eine Rolle.

    Zitat

    Was machen denn Mieter, die nur ein Jahr in einer Wohnung gelebt haben? Die sind zu keiner Schönheitsreparatur verpflichtet, und wenn sie die Küche abbauen sind auch Farbunterschiede zu sehen.

    Eine Schönheitsreparatur ist dann geschuldet, wenn diese tatsächlich notwendig ist. Dies lässt sich also nicht an einem Zeitpunkt festmachen. Es kann also durchaus sein, dass auch nach einem Jahr Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nach sechs Jahren Mietzeit ohne Anstrich müsste/sollte ich es eigentlich.

    Das Problem sind die 900 km Entfernung zur neuen Wohnung. Die Umzugsfirma kommt am Tag X, demontiert und lädt ein Danach der Start zur neuen Wohnung, ich fahre natürlich hinterher.

    Danach müsste ich 900 km zurückfahren um den Anstrich auszuführen. Da sind mindestens eine oder zwei Übernachtungen in einer leeren Wohnung notwendig.

    Hallo,

    nachdenken, mhhm wessen Problem ist das, nicht das Problem des Vermieters oder?

    Zitat

    Deswegen ist es eine grundsätzliche Frage. Kein Mieter führt eine Schönheitsreparatur aus, indem er eine Küche oder sonstige Schränke ausbaut. Und wenn ich mir die aktuellen BGH-Urteile anschaue, und sie richtig interpretiere, muss ich keine Endrenovierung machen, wenn ich Monate vorher angestrichen habe.

    Genau hier beginnt das fehlerhafte Denken, was dann bei Übergabe der Wohnung wie immer zu Ärger führt, den man eigentlich mit gesundem Menschenverstand hätte im Vorfeld bereits verhindern können.

    Zitat

    Was machen denn Mieter, die nur ein Jahr in einer Wohnung gelebt haben? Die sind zu keiner Schönheitsreparatur verpflichtet, und wenn sie die Küche abbauen sind auch Farbunterschiede zu sehen.

    Das ist ein völlig anderer Sachverhalt als eine Küche die 6 Jahre drin ist und um die herumgemalert wurde!

    Aber mach das mal so wie du meinst, abgerechnet wird zum Schluss!

    Gruß

    BHShuber

  • Deswegen frage ich im Vorfeld nach, um eben keinen Fehler zu machen. Wenn ich mir sicher wäre, würde ich nicht nachfragen. Und ganz besonders süffisant und ohne Wertschätzung war der User Berny, vielen Dank

    Thema für mich erledigt, verstehe jetzt auch den nachfolgenden Hinweis vom Admin im Mai 2015.


    +++ Umgangston im Forum +++

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    In diesem Sinne, auf ein respektvolles Miteinander und Füreinander ...

  • Deswegen frage ich im Vorfeld nach, um eben keinen Fehler zu machen. Wenn ich mir sicher wäre, würde ich nicht nachfragen. Und ganz besonders süffisant und ohne Wertschätzung war der User Berny, vielen Dank

    Ich verstehe nicht, inwiefern Bernys Beitrag respektlos ist. Wenn Du nun um Möbel herumstreichst, dann kann hier doch kaum von vernünftigen Schönheitsreparaturen ausgegangen werden, oder?

    Man sollte sich bei der Recherche um notwendige Schönheitsreparaturen eben nicht nur auf die Rechte des Mieters beschränken, sondern auch die Pflichten prüfen.

    Wenn es sich zur Durchführung der Maßnahmen erforderlich macht, Möbel abzubauen, dann muss der Betroffene halt in den sauren Apfel beißen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Deswegen frage ich im Vorfeld nach, um eben keinen Fehler zu machen. Wenn ich mir sicher wäre, würde ich nicht nachfragen. Und ganz besonders süffisant und ohne Wertschätzung war der User Berny, vielen Dank

    Thema für mich erledigt, verstehe jetzt auch den nachfolgenden Hinweis vom Admin im Mai 2015.


    ...

    Hallo,

    man muss aber schon zugeben, dass man hier in der Fragestellung bereits eine vorgefasste Meinung und Entscheidung getroffen hat und sich eigentlich hier nur die Bestätigung dessen holen wollte, oder?

    Was glaubst du wie viele hier mit den Antworten nicht zufrieden sind, weil sie das nicht lesen wollen was geschrieben steht, unzählige.

    Eines darfst du auch wenn du verärgert bist glauben, hier im Forum ist hochwertiges Fachwissen und Erfahrungen versammelt und 90% aller Fragenden bekommen eine gute sehr wertvolle Antwort auf ihre Fragen.

    Gruß

    BHShuber

  • Ich habe noch nie jemanden gesehen der seine Küche streicht und dann die Hängeschränke nicht abnimmt ! Wenn du dein Wohnzimmer streichst , lässte dann auch die Bilder hängen und klebst diese ab um drum herum zu malern ?

    Dann lass es besser gleich sein und bezahl jemanden der es macht wenn die Bude leer ist.

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