Beiträge von Violina

    Deswegen frage ich im Vorfeld nach, um eben keinen Fehler zu machen. Wenn ich mir sicher wäre, würde ich nicht nachfragen. Und ganz besonders süffisant und ohne Wertschätzung war der User Berny, vielen Dank

    Thema für mich erledigt, verstehe jetzt auch den nachfolgenden Hinweis vom Admin im Mai 2015.


    +++ Umgangston im Forum +++

    Von einer regen Teilnahme am Geschehen lebt das Forum, aber achtet bitte auf den Umgangston.

    Behandelt andere User so, wie ihr auch gerne behandel werden wollt - mit Respekt.
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    Viele User, die hier fragen, sind teilweise sehr verzweifelt. Das Letzte, was sie noch brauchen, sind virtuelle Tritte, wenn sie schon "am Boden" liegen.

    Das Forum soll Menschen helfen und nicht als Spielwiese dazu dienen, sich an anderen Usern auszuleben, nur weil das anonymisiert über das Internet sehr einfach ist. Redet mit den Menschen so, wie ihr mit ihnen reden würdet, wenn sie euch gegenüber sitzen würden.

    In diesem Sinne, auf ein respektvolles Miteinander und Füreinander ...

    Nach sechs Jahren Mietzeit ohne Anstrich müsste/sollte ich es eigentlich.

    Das Problem sind die 900 km Entfernung zur neuen Wohnung. Die Umzugsfirma kommt am Tag X, demontiert und lädt ein Danach der Start zur neuen Wohnung, ich fahre natürlich hinterher.

    Danach müsste ich 900 km zurückfahren um den Anstrich auszuführen. Da sind mindestens eine oder zwei Übernachtungen in einer leeren Wohnung notwendig.

    Deswegen ist es eine grundsätzliche Frage. Kein Mieter führt eine Schönheitsreparatur aus, indem er eine Küche oder sonstige Schränke ausbaut. Und wenn ich mir die aktuellen BGH-Urteile anschaue, und sie richtig interpretiere, muss ich keine Endrenovierung machen, wenn ich Monate vorher angestrichen habe.

    Was machen denn Mieter, die nur ein Jahr in einer Wohnung gelebt haben? Die sind zu keiner Schönheitsreparatur verpflichtet, und wenn sie die Küche abbauen sind auch Farbunterschiede zu sehen.

    Okay, die konkrete Frage wäre:

    Die jetzige Schönheitsreparatur in Form des Streichens wird nur um die Küchenmöbeln oder die Lampen herum erfolgen. Der Wohnzimmerschrank ist auch an der Wand befestigt.

    Beim Auszug wird alles demontiert, und es ergibt sich dadurch naturgemäss kein einheitlicher Anstrich.

    Guten Abend,

    in meiner Wohnung wären jetzt laut Mietvertrag die üblichen Schönheitsreparaturen wie Anstreichen fällig.

    Die Wohnung werde ich im Sommer nächsten Jahres verlassen, und 900 km weiter umziehen.

    Jetzt zu meiner Frage:

    Beim jetzigen fälligen Anstrich werde ich weder die Küche abbauen noch Lampen abhängen. Meines Wissens kann der Vermieter keine Endrenovierung verlangen, wenn die fälligen Schönheitsreparaturen fristgerecht laut Mietvertrag durchgeführt wurden.

    Beim Auszug wären ja Farbunterschiede hinter jetzt fest installierten Möbel zusehen, Kränze von Lampen sowie Bohrlöcher. Die Renovierung möchte ich nicht nach dem Umzug tätigen, da die Entfernung zu weit ist zum pendeln.

    Die Thematik dürfte doch des öfteren aufkommen, wenn Mieter ausziehen, und erst ein Jahr vorher renoviert haben.

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