Wohnungsübergabe Problem

  • Guten Tag liebe Community,

    ich werde die problematische Situation, die ich habe, möglichst genau Schildern.

    Ich habe am 21.08.15 die Kündigung meines WG-Zimmers, in der ich seit 27.08.15 alleine gewohnt habe, erhalten (ohne Datum). Der Vermieter meinte deshalb, dass ich zum 01.10.15 ausziehen muss.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Er hat die Kündigungsfrist nicht eingehalten, jedoch war ich damit einverstanden, da ich dann ab dem 01.10.15 ohnehin eine neue Wohnung hatte.

    Jetzt kommt die Interessante Sache: Die Kaution. Hier zunächst mal ein paar Fakten:

    monatl. Miete: 220€
    Kaution: 310€

    Am 5.10.15 haben wir per E-mail ausgemacht, dass das Zimmer (inklusive Küche, Bad, Gäste-WC und Flur) am 6.10.15 abgenommen werden soll(vorher hatten beide Seiten zeitlich nicht die Möglichkeit dazu). So kam es dann auch mit einer Ausnahme: Da mein Vermieter mind. einmal (von weiteren malen weiß ich nichts) unerlaubt in meinem Zimmer war, habe ich seit dem immer, wenn ich das Haus verlassen habe, ein Steckschloss im Türschloss reingesteckt und abgeschlossen, so dass er nicht mehr rein kommt.

    Am besagten 6.10.15 habe ich den Steckschlüssel dummerweise nicht dabei gehabt. Also haben wir ausgemacht, dass ich mich melde, sobald ich ihn habe. Am 9.10.15 habe ich ihm gleich 2 E-Mails geschickt. Die Erste (11:59 Uhr) beinhaltete, dass er die Erlaubnis hatte, das Schloss zu brechen. Die 2. E-Mail, die ich 2 Stunden (13:55) später losschickte, beinhaltete, dass ich nun doch den Schlüssel gefunden habe und ihm diesen in den Briefkasten schmeiße.

    Dies ist auch um 15 Uhr des selbigen Tages geschehen. Hinzu kommt, dass ich ihm geschrieben habe, dass er in das Zimmer gehen kann. Sollte er Mängel feststellen, so habe ich ihn darum gebeten, solle er mir bescheid geben, damit ich diese umgehend beseitigen kann.

    Nach mehreren E-mails, was nun sei und ob noch etwas anfällt, habe ich ihn schließlich per Anruf erreicht und wir haben uns am heutigen 15.10.15 erst getroffen. (Vorher konnte ER nicht, sagte er)

    Nun zu seinen Vorwürfen:

    Er wirft mir jetzt vor, dass er das Zimmer einen halben Monat lang nicht vermieten konnte und will von den 310€ Kaution, 110€ (halbe Monatsmiete) abziehen. Desweiteren gefiel ihm nicht, wie der Teppichboden (vermeintlicher Dreck) aussah und das an der Wand etwas Schmutz war. Daraufhin will er weitere 100€ der Kaution einbehalten. Er will mich auch nicht die Mängel (Teppichboden und Wand) beseitigen lassen, obwohl ich ihm 1 Woche zuvor ganz klar darum gebeten habe, mir die Mängel mit zu teilen, damit ich diese Beseitigen kann.

    Ist das alles so rechtens? Kann er mir einfach verbieten die Mängel zu beseitigen, die ich locker zwischen dem 9.10.15 und 15.10.15 schon längst hätte erledigen können? (das war die Zeit, in der ER sich nicht gemeldet hat, trotz mehrerer Nachfragen). Was kann ich tun?

    Ich bitte inständig um Hilfe

    Einmal editiert, zuletzt von Trigger (15. Oktober 2015 um 21:37)

  • Hallo Trigger,

    "ich werde die problematische Situation, die ich habe, möglichst genau Schildern."
    - Uns wären Fakten lieber als ein Roman...

    "Ich habe am 21.08.15 die Kündigung meines WG-Zimmers, in der ich seit 27.08.15 alleine gewohnt habe, erhalten (ohne Datum). Der Vermieter meinte deshalb, dass ich zum 01.10.15 ausziehen muss.
    Lange Rede, kurzer Sinn: Er hat die Kündigungsfrist nicht eingehalten, jedoch war ich damit einverstanden, da ich dann ab dem 01.10.15 ohnehin eine neue Wohnung hatte."
    - OK, wenigstens im Resultat.

    "Am 5.10.15 haben wir per E-mail ausgemacht, dass ...
    Am besagten 6.10.15 habe ich den Steckschlüssel dummerweise nicht dabei gehabt.
    Am 9.10.15 habe ich ihm gleich 2 E-Mails geschickt. Die Erste (11:59 Uhr) beinhaltete, dass er die Erlaubnis hatte, das Schloss zu brechen. Die 2. E-Mail, die ich 2 Stunden (13:55) später losschickte, beinhaltete, dass ich nun doch den Schlüssel gefunden habe und ihm diesen in den Briefkasten schmeiße."
    - Das war mietrechtlich alles Mist. Ihr habt es wohl nicht geschafft, eine Rückgabe der Mietsache zum 30.09.2015 (MV enden immer zum Monatsende) zu bewerkstelligen. Damit steht dem VM mindestens die halbe Oktobermiete in Form einer Nutzungsentschädigung zu.

    "Er wirft mir jetzt vor, dass er das Zimmer einen halben Monat lang nicht vermieten konnte und will von den 310€ Kaution, 110€ (halbe Monatsmiete) abziehen."
    - Korrekt, falls er (beweisbar) einen nahtlosen Mietnachfolger gehabt hätte.

    "Kann er mir einfach verbieten die Mängel zu beseitigen, die ich locker zwischen dem 9.10.15 und 15.10.15 schon längst hätte erledigen können? (das war die Zeit, in der ER sich nicht gemeldet hat, trotz mehrerer Nachfragen). Was kann ich tun?"
    - Das hinnehmen ODER ein Fass vor dem Amtsgericht aufmachen mit mindestens dreistelligem Eurorisiko.

  • Hallo,

    sehe ich genauso wie Berny. Ist zwar alles ärgerlich, aber an der verspäteten Rückgabe trägst du eine Mitschuld, wenn nicht sogar die Hauptschuld (wer kommt denn ohne Schlüssel zur Übergabe). So gesehen ist die Nutzungsentschädigung in Ordnung.

    Am Ende redest du von 100Euro, die möglicherweise unberechtigt einbehalten werden. Da lohnt der Aufwand und das Risiko doch gar nicht.

    Hakt es ab und ärgere dich nicht.

    Gruss
    H H


  • Ist das alles so rechtens? Kann er mir einfach verbieten die Mängel zu beseitigen, die ich locker zwischen dem 9.10.15 und 15.10.15 schon längst hätte erledigen können? (das war die Zeit, in der ER sich nicht gemeldet hat, trotz mehrerer Nachfragen). Was kann ich tun?

    Ich bitte inständig um Hilfe

    Hallo,

    wer was wo wieso warum weshalb, es ist immer wieder unglaublich, dass erwachsene Menschen nicht fähig sind Wohnraum pünktlich und in ordentlichem Zustand zurück zu geben und zurück zu nehmen, das gilt für Mieter und Vermieter gleichermaßen, das ist mir unverständlich.
    :confused:

    Die Schuld an der Situation liegt bei beiden Seiten so wie das geschildert ist, ich schließe mich meinen Vorschreibern an, wegen faktisch ein paar Kröten fufzig bleibt es jedem selber überlassen vor einem Gericht ein Fass aufzumachen, viel Erfolg dabei.

    Gruß

    BHShuber

  • Son Kokolores grade bei WG Zimmern scheint ja der Standard zu sein. Inner WG wohnt man doch meist als Student oder ? Da sollte man ein wenig an Hirnsubstanz und die Fähigkeit logisch zu denken annehmen dürfen, obwohl heute ist ja alles möglich. Aber das ist ein anderes Thema

    Man kündigt immer schriftlich und fristgerecht . Dann macht man vor Ablauf der Mietzeit eine Abnahme in der man sich den ordentlichen Zustand abzeichen lässt, falls Mängel da sind werden diese beseitigt. Dann übergibt man die Schlüssel und alles ist gut.

    Wer das nicht hinkriegt, schaffts auch nicht nach dem Toilettenbesuch abzuspülen !! Sry ... aber Abi gibts wohl heute zum download auf RTL.de

  • Son Kokolores grade bei WG Zimmern scheint ja der Standard zu sein. Inner WG wohnt man doch meist als Student oder ? Da sollte man ein wenig an Hirnsubstanz und die Fähigkeit logisch zu denken annehmen dürfen, obwohl heute ist ja alles möglich. Aber das ist ein anderes Thema

    Man kündigt immer schriftlich und fristgerecht . Dann macht man vor Ablauf der Mietzeit eine Abnahme in der man sich den ordentlichen Zustand abzeichen lässt, falls Mängel da sind werden diese beseitigt. Dann übergibt man die Schlüssel und alles ist gut.

    Wer das nicht hinkriegt, schaffts auch nicht nach dem Toilettenbesuch abzuspülen !! Sry ... aber Abi gibts wohl heute zum download auf RTL.de


    Wo Du recht hast, hast Du recht...

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