Dafür gibt es gut bezahlte HerrenDamen in schwarz...
Ich möchte versuchen eine außergerichtliche Lösung zu finden, falls das nicht geht, werde ich wohl darauf zurückgreifen müssen ![]()
In meinen Augen ist die HV der Verursacher. Und der Verursacher sollte auch für den Schaden aufkommen.
vielleicht ist das ja rechtlich die passende Richtung:
Historisch existierte der Urheber auch im deutschen Strafrecht: Unter dem Urheber des Verbrechens (auctor delicti) wurde, im Gegensatz zum Gehilfen (socius delicti), derjenige verstanden, in dessen Person und Handlung sich der Tatbestand des Verbrechens vollständig in objektiver wie in subjektiver Hinsicht vereinigt findet.
Als Intellektueller Urheber galt derjenige, der eine Handlung ausgedacht und vorbereitet, die Ausführung aber einem andern überlassen hat, insofern war er der Anstifter.