Beiträge von mojo47

    Azze sowas habe ich mir auch schon überlegt. Wäre da nicht die Sache mit dem Übergabeprotokoll mit dem Fristdatum, welches mit der Zeit meiner Entdeckung übereinstimmt und in dem steht, dass die Nachbarin X meinen Keller räumen muss und ihre Aussage darüber, dass sie es auch getan hat (hab sie nochmal kontaktiert). Außerdem lügt die HV (was ich mit dem Protokoll beweisen kann). Dafür hätten sie ja keinen Grund wenn sie nichts zu verbergen hätten.
    Ich wohne nicht im Dachgeschoss, aber es gibt tatsächlich weniger Kellerabteile als Wohnungen hier und ich habe bemerkt, dass einige Kellerabteile die gleiche Beschriftung haben, laut der Beschriftung im Keller würden zu meiner Wohnung 2 Abteile gehören (1.OGR) xD
    naja ich glaube mitlerweile, dass ich Schadenseratz nur über die Nachbarin X bekommen kann, die HV ist hier aus dem Schneider wenn ich keine harten Geschütze mit Anzeige etc. auffahren will (und das will ich tatsächlich nicht, die Kosten und der Zeitaufwand sind zu enorm).
    Außerdem habe ich über einige langjährige Mieter herausbekommen, dass die HV hier gerne mal Kellerabteile hin und her tauscht und verwechselt.
    Dass ich kein Schloss dran hatte ist tatsächlich blöd, nachdem es keine Pflicht ist eines anzubringen dachte ich mir eben, dass das noch Zeit hat, bis es etwas in Vergessenheit geriet. Ist meine erste eigene Wohnung und für Erfahrungen muss man leider manchmal teuer bezahlen.
    Danke für eure Bemühungen!

    Verstehe mich nicht falsch, du kannst meinetwegen auch gern bis vor den Bundesgerichtshof ziehen, wenn es die spaß macht. Was du sagst hört sich aber nicht danach an, das du Schadensersatz für irgend etwas haben willst, sondern allegemein mit der HV unzufrieden bist. Das ist aber eine anderes Thema.
    Noch mal, fang mal damit an real einen Schaden zu beziffern und bedenke das das mottenzerfresene Sofa, oder die alten ABBA-LP`s oder die Benjamin Blümchen Kassetten im grunde wertlos sind.
    Solltes du unglaublich wertvolle Dinge gelagert haben, dann überlege dir wie du erklärst das da dann nicht mal ein Schloß dran war.
    Wenn du das hast kannst du dir Gedanken machen über "Anstiftung" usw.
    Für mich hört sich das allerdings eher so an, als würdest du, wenn du dich beeilst, der HV auch noch den Mord an JFK anhängen können.:rolleyes:
    Alles in allem eine recht wackelige und irgendwie unlogische Sache. Willst du am Ende ernsthaft deine jetzigen Nachbarn oder wen auch immer, wegen deinem alten Kinderzimmer im Keller mit Zeugenaussagen belästigen?

    Ich verstehe was du meinst, möchte bloß etwas Druck machen und gucken ob was dabei herauskommt. Ich kann diese Methoden nicht ab und finde es mehr als ungerecht, dass die auch noch damit davon kommen und dann nicht einmal die Courage haben die Wahrheit zu sagen oder sich zu entschuldigen. In der Realität wird es mir wrsl. nichts bringen dagegen zu klagen und ich glaube nicht, dass ich das wirklich machen werde.
    Das größte Problem betrifft tatsächlich nur diesen einen Herrn der HV, der hier die Übergaben und grobe Reparaturen macht, der zieht die Leute total übern Tisch. Aber da hast du recht, das ist eine andere Sache :)


    Wobei mir das auch erst hier klar geworden ist. Vor dieser Diskussion war ich drauf und dran die HV vor Gericht zu schleppen xD total überreagiert...
    Aber dafür ist dieses Forum ja hoffentlich auch gedacht. Wollte gucken wie meine Chancen sind und was ich überhaupt machen kann. Das ganze holt mich jetzt natürlich schon auf den Boden der Tatsachen.

    Leute verschließt bloß eure Keller!!!

    Ganz ehrlich, was willst du den bitte in der Realtität einem Richter erzählen? Das ist doch nun wirklich ein sehr weites Feld. Eigentlich braucht doch jeder nur sagen er weiß von nichts, und da du deinen Keller auch nicht verschlossen hast, bist du doch ehe schon geplatzt. Da kann es auch der Gärtner gewesen sein?
    Außerdem wirst du den Schaden dann ja auch beziffern müssen, aber für Sachen die man unverschlossen im Kelle lagert, da wird man wohl keinen besonderen Wert annehmen dürfen, denke ich?
    Wenn ich du wäre, würde ich erst mal auf einen neuen Keller bestehen, und mir dann ein Schloß besorgen, und am besten deinen Namen auf die Tür schreiben/kleben.

    Es war größtenteils wirklich nur emotionaler wert. Abgesehen davon alte Schuhe, ein uralter Bürostuhl und das einzig wirklich "wertvolle" 2 Schranktüren.
    Es gibt eben Beweise dafür, u.a. im Übergabeprotokoll. Die Geschichte der Zeugen werde ich wohl glauben müssen, denn die HV streitet sogar ab, dass darüber etwas im Protokoll stehen würde (angeblich wurde der Keller leer übergeben). Ich habe das Protokoll allerdings gesehen und es ist Fakt, dass das Abteil nicht leer übergeben wurde und zu räumen war. Fazit: die HV will mich abwimmeln und lügt. Da ist es für mich einfach die Geschichte der anderen zu glauben. Es kommt zeitlich auch alles hin, denn die Übergabe war im Juni und der Keller wurde ende August ausgeräumt, 1 Woche später habe ich es bemerkt und am selben Tag noch die alten Pappkisten mit meiner Beschriftung im Hausmüll gefunden (der Keller kann nicht leer übergeben worden sein, der Keller müsste ja viel früher geleert worden sein und der Hausmüll wird alle 1-2 Wochen geleert). Sonst war von meinen Sachen leider nichts zu finden. Ich weiß nicht ob es Schadensersatz für emotionalen Wert gibt, oder ob es sich hier um einen Eingriff in meine Privatsphäre handelt und, und, und.

    Ja an dem neuen Keller bin ich dran, den alten bekomme ich (trotz der Markierung für meine Wohnung, die von der HV angebracht wurde) nicht zurück. Ein Schloss habe ich bereits besorgt :)

    Dafür gibt es gut bezahlte HerrenDamen in schwarz...

    Ich möchte versuchen eine außergerichtliche Lösung zu finden, falls das nicht geht, werde ich wohl darauf zurückgreifen müssen ^^

    In meinen Augen ist die HV der Verursacher. Und der Verursacher sollte auch für den Schaden aufkommen.
    vielleicht ist das ja rechtlich die passende Richtung:

    Historisch existierte der Urheber auch im deutschen Strafrecht: Unter dem Urheber des Verbrechens (auctor delicti) wurde, im Gegensatz zum Gehilfen (socius delicti), derjenige verstanden, in dessen Person und Handlung sich der Tatbestand des Verbrechens vollständig in objektiver wie in subjektiver Hinsicht vereinigt findet.

    Als Intellektueller Urheber galt derjenige, der eine Handlung ausgedacht und vorbereitet, die Ausführung aber einem andern überlassen hat, insofern war er der Anstifter.

    also erstmal vielen dank für die ganzen Antworten! :)
    Naja ich habe einige Zeugen, die bestätigen, dass es eben genau so abgelaufen sein soll. Ich habe auch sonst immer wieder Probleme (und das haben 90% der anderen Mieter hier scheinbar auch) mit der HV, da diese einfach schlampig arbeitet und absolut desinteressiert ist. Ich konnte mir auch nicht vorstellen, dass eine Verwechslung auftrat obwohl meine Wohnungsnummer dran steht. Aber ich bekomme auch dieses Kellerabteil nicht zurück. Die HV will mir ein neues geben und sagt, das Abteil gehört jetzt meinen Nachbarn, obwohl die Abteile eindeutig markiert sind. Ein Kellerabteil mit der Wohnungsnummer meiner Nachbarn gibt es dort jedoch nicht! Habe alles abgesucht und an keinem Kellerabteil etwas gefunden. (Was wohl der Grund für die Annahme war, das unverschlossene Abteil gehöre meiner ehem. Nachbarin).
    Die ehemalige Nachbarin ist eben insofern schuld, dass sie nachgegeben hat, das ist ja hier die einheitliche Meinung. Kann ich auch nachvollziehen. Aber ist denn nicht die HV auch dafür zuständig, dass so etwas nicht passiert? Die sollten doch wissen wem welcher Keller gehört.
    Habe durch langjährige Bewohner in diesem Haus erfahren, dass diese willkürliche Vorgehensweise wohl sehr üblich sei bei dieser HV. Kann man hier nicht von "Anstiftung" o. ä. sprechen? Es gibt 3 Zeugen, die bei der Übergabe dabie waren und alle erzählen das gleiche. Die 4. Person (der Herr von der HV) streitet alles ab, obwohl es sogar Beweise im Übergabeprotokoll gibt. Ich möchte die HV eigentlich nicht so ohne weiteres davon kommen lassen. Und ich habe nochmal nachgesehen, es ist keine Fahrlässigkeit ein Kellerabteil unverschlossen zu halten, wenn es eine weitere, verschließbare Tür zu den Kellerräumen gibt. es ist bloß bei Versicherungsfragen (welche ich hierfür nicht habe) problematisch, bspw. wenn ich ein Fahrrad im Keller aufbewahre.
    Werde mal sehen ob ich noch fundamentale Paragraphen finden kann oder eben das mit der Rechtshilfe ausprobieren. Falls sich was ergibt werde ich mich nochmal melden, für diejenigen hier, die das interessieren sollte :)

    Sorry das ist einfach Unsinn. Dann muß ich als Mieter eben im zweifel den Rechtsweg beschreiten, aber deshalb kann ich doch nicht fremder Leute Keller ausräumen und entsorgen, nur weil mich das im Zweifel schneller an meine Kaution bringt?
    Das ist doch ein absolut naives Verhalten.

    Ja das habe ich befürchtet, so werde ich wohl auf meinem Schaden sitzen bleiben. Klingt auch sehr plausibel was du sagst.
    Ich frage mich nur in wieweit die Hausverwaltung eine Mitschuld trägt, ist es nicht auch ihre Aufgabe solche Missverständnisse aufzuklären?
    Denn auf die Frage, wieso nicht ein Brief oder Aushang an die Mieter rausging, bekam ich die Antwort "das ist nicht unsere Aufgabe, damit hätten wir viel zu viel Arbeit wenn wir uns auch noch darum kümmern müssten, wem welches Kellerabteil gehört"

    Sie hätte sonst ihre Kaution nicht zurück bekommen. Die Hausverwaltung hat darauf bestanden, dass sie den Keller räumt. Ja das dachte ich auch mit dem Schloss, aber meine Sachen sind ja nicht in dem Sinne geklaut worden, dahinter steckt ja letztendlich die Hausverwaltung. Es steht ja nirgends geschrieben, dass ich mein Abteil verschließen muss. Laut Gesetz spricht man hier wohl von einer verbotenen Eigenmacht.
    Es gibt einen ähnlichen Fall, in dem der VM dem M einfach den Keller geräumt hat und der M hat vor Gericht Recht bekommen. In meinem Fall sind nun aber ne ganze Menge andere Leute beteiligt...
    An die ehemalige Nachbarin werde ich jetzt schlecht ran kommen, die wohnt mitlerweile in Japan :S

    Es ist nicht eben nur eine si ple Verwechslung sondern Willkür in meinen Augen...
    Es sind in dem Keller alle Abteile verschlossen, da die Hausverwaltung von selbst ungenutzte Abteile zugemacht hat. Das ist noch sowas, wieso haben sie nicht einfach eines der anderen Abteile genommen.
    Die ehem. Mieterin hat mehrmals gesagt, dass es nicht ihre Sachen sind, sie aber nicht weiß welches Abteil zu ihrer Wohnung gehört, da sie nie einen Keller benutzt hat (Flugbegleiterin und selten zu hause).

    Die Hausverwaltung versucht mich zu belügen, das ist in meinen Augen der Kern der Dinge und nachdem ich die Wahrheit laut einiger Zeugen kenne, für mich ein Schuldeingeständnis.
    Ich möchte jetzt eben möglichst clever eine friedliche Einigung zu meinen Gunsten bewirken, da die Hausverwaltung nicht weiß wie viel ich über das Thema weiß, ohne jedoch meine ehemalige Nachbarin anzuschwärzen.
    Bleibt nur die Frage, ob das eben auch so richtig und machbar ist :confused:

    Laut Aussage meiner neuen Nachbarn und ehem. Nachbarin war es wohl so:"hmm welcher Keller gehört denn Ihnen, warum wissen Sie das nicht? Das wird dann wohl der hier sein, das ist der einzige ohne Schloss. Sehen Sie zu dass das Zeug verschwindet, ist wohl von ihrer Vormieterin."
    Und auch sonst kann ich laienhafte Arbeit, Pfusch und jede Menge Ärger mit der Hausverwaltung finden. Es kommt mir einfach so vor, als hätten die keine Lust auf ihre Arbeit und versuchen es sich einfach zu machen. Diesmal eben auf meine Kosten. Die Sachen darin hatten einen sentimentalen Wert für mich und ich finde es echt schade, dass durch solche Unfähigkeit alles auf dem Müll gelandet ist.

    Also der Keller wurde mir von der Hausverwaltung gegeben. Ich war mit dem Herrn von der Hausverwaltung und meinem Vormieter dort und er hat mir exakt dieses Abteil gegeben. Außerdem ist das Abteil mit meiner Wohnungs Nummer gekennzeichnet.
    Die Ausräumung des Kellers war wohl erst eine Woche bevor ich es gemerkt habe. War zu dem Zeitpunkt, als er gerräumt wurde für ein paar Tage an der Nordsee und habe deshalb nichts mitbekommen.
    Die ehemalige Nachbarin wurde ja gezwungen den Keller zu räumen, sie wollte das ja nicht. Und die Verwaltung behaputet, dass der Keller leer übergeben wurde und es auch so im Protokoll stehen würde (habe mir aber das Protokoll meiner neuen Nachbarn zeigen lassen, da steht eben das mit der Frist zur Kellerräumung etc. drin)
    An einem neuen Keller bin ich dran, bisher ohne Erfolg. Werde vertröstet.
    Aber nur weil kein Schloss dran war, kann mir die Verwaltung doch nicht einfach die Sachen auf den Müll schmeißen lassen...

    Hallo ihr Lieben,
    ich wende mich an dieses Forum, da ich mir leider keinen Rechtsbeistand leisten kann und nicht recht weiß wie ich diese Sache überhaupt angehen soll.
    Zu meinem Fall:
    Ich bin im April in meine derzeitige Wohnung eingezogen, zu der mir ein Kellerabteil bei der Wohnungsübergabe zugewiesen wurde.
    Im Juli ist meine Nachbarin aus- und neue Nachbarn eingezogen.
    Bei dessen Wohnungsübergabe wurde meinen neuen Nachbarn mein Keller zugewiesen. Da dieser jedoch mit meinen Sachen vollgestellt war, wurde die Vormieterin dazu gezwungen (mit Androhung, dass ansonsten die Kaution teilweise einbehalten wird) meinen Keller bzw. den Keller für die Nachmieter zu räumen.
    Ich habe kein Schloss an meinem Kellerabteil, da es für den Keller eine Seperate und geschlossene Tür gibt. Es befanden sich auch keine materiell besonders wertvollen Gegenstände darin, so dass ein Einbrecher mit meinen Sachen keinen Nutzen gehabt hätte.
    Die Vormieterin hat bis zu diesem Zeitpunkt nie einen Keller verwendet und wusste nicht welches Abteil zu ihr gehört, so dass bei der Wohnungsübergabe davon ausgegangen wurde, mein Keller gehöre zu ihrer Wohnung, da es der einzige ohne Schloss war. Zudem wurde angenommen, dass die darin enthaltenen Sachen wohl IHRER Vormieterin gehören und beim Einzug meiner ehemaligen Nacchbarin vergessen wurden.
    Im September war ich nun mal wieder im Keller um einen alten Wohnzimmer Tisch unter zu stellen und stellte fest, dass meine Sachen weg sind und ein Vorhängeschloss meinen Keller versperrt.
    Es folgten endlose Telefonate mit meiner Hausverwaltung, welche behauptet, der Keller wurde von meiner ehemaligen Nachbarin leer an meine neuen Nachbarn übergeben.
    Meine neuen Nachbarn und meine ehemalige Nachbarin und einige ihrer Freunde bestätigen jedoch, dass diese meinen Keller geräumt haben und alles auf dem Müll gelandet ist.
    Im Übergabe Protokoll ist sogar erwähnt, dass meine ehemalige Nachbarin eine Frist zur Kellerräumung bekommen hat, da sie sich zunächst weigerte fremde Sachen aus einem ihr fremden Kellerabteil zu beseitigen.
    Weitere Fakten: Das Kellerabteil hat eine klare und deutliche Markierung, welche auf MEINE Wohnung hinweist. Im Mietvertrag ist ein Kellerabteil mehrmals erwähnt, jedoch gibt es keinen genauen Wortlaut, der besagt, dass ich einen Keller miete. Es gab weder einen Brief noch einen Aushang um zu klären, wem dieses Kellerabteil gehört. Man ist einfach vom oben erwähnten Szenario ausgegangen.

    Ich will nun keine weiteren Telefonate mehr mit der Hausverwaltung führen, da es nichts bringt. Die wissen auch noch nicht, dass ich die "wahrheit" kenne. Stattdessen möchte ich das ganze über Briefverkehr betreiben. Ich weiß nur nicht ob ich ein Recht auf Schadensersatz habe und in welcher Höhe dieser ausfallen würde. Meine Recherche hat ergeben, dass es sich dabei um eine "verbotene Eigenmacht" seitens der Hausverwaltung handelt, aber sind die auch daran Schuld? Denn Hand angelegt, hat ja meine ehemalige Nachbarin, die dazu gezwungen wurde. Ich habe letztlich einen Artikel über einen ähnlichen Fall gelesen, den der Mieter gewonnen hat. Zudem habe ich in Erfahrung bringen können, dass ein Keller nur leer übergeben werden darf. Wie also hätte die Vormieterin meiner ehemaligen Nachbarin ihren Keller bei deren Wohnungsübergabe vergessen können. Ein einfacher Blick in das alte Übergabeprotokoll hätte das ganze doch sofort aufgeklärt. Zudem war der Herr der Hausverwaltung bei der Übergabe der selbe wie bei mir. Wie kann man innerhalb von ein paar Wochen vergessen, dass er mir diesen Keller zugewisen hat.

    Nochmal kurz zusammengefasst:
    Mein keller wurde von meiner ehemaligen Nachbarin X ausgeräumt. X wurde angedroht die Kaution nicht zurück zu bekommen, sollte sie dies nicht machen. Die hausverwaltung ging davon aus, dass mein Keller zur Wohnung von X gehört, ohne Forschung zu betreiben. Es wurde angenommen, dass die Sachen darin ihrer Vormieterin Y gehören, aber X dafür verantwortlich sei. Der keller gehört nun meinen neuen Nachbarn Z. Meine Sachen sind auf dem Müll gelandet.

    Es ist sehr verwirrend, würde mich aber sehr über Rückmeldungen freuen.
    Gruß

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