Keller leergeräumt

  • Hallo ihr Lieben,
    ich wende mich an dieses Forum, da ich mir leider keinen Rechtsbeistand leisten kann und nicht recht weiß wie ich diese Sache überhaupt angehen soll.
    Zu meinem Fall:
    Ich bin im April in meine derzeitige Wohnung eingezogen, zu der mir ein Kellerabteil bei der Wohnungsübergabe zugewiesen wurde.
    Im Juli ist meine Nachbarin aus- und neue Nachbarn eingezogen.
    Bei dessen Wohnungsübergabe wurde meinen neuen Nachbarn mein Keller zugewiesen. Da dieser jedoch mit meinen Sachen vollgestellt war, wurde die Vormieterin dazu gezwungen (mit Androhung, dass ansonsten die Kaution teilweise einbehalten wird) meinen Keller bzw. den Keller für die Nachmieter zu räumen.
    Ich habe kein Schloss an meinem Kellerabteil, da es für den Keller eine Seperate und geschlossene Tür gibt. Es befanden sich auch keine materiell besonders wertvollen Gegenstände darin, so dass ein Einbrecher mit meinen Sachen keinen Nutzen gehabt hätte.
    Die Vormieterin hat bis zu diesem Zeitpunkt nie einen Keller verwendet und wusste nicht welches Abteil zu ihr gehört, so dass bei der Wohnungsübergabe davon ausgegangen wurde, mein Keller gehöre zu ihrer Wohnung, da es der einzige ohne Schloss war. Zudem wurde angenommen, dass die darin enthaltenen Sachen wohl IHRER Vormieterin gehören und beim Einzug meiner ehemaligen Nacchbarin vergessen wurden.
    Im September war ich nun mal wieder im Keller um einen alten Wohnzimmer Tisch unter zu stellen und stellte fest, dass meine Sachen weg sind und ein Vorhängeschloss meinen Keller versperrt.
    Es folgten endlose Telefonate mit meiner Hausverwaltung, welche behauptet, der Keller wurde von meiner ehemaligen Nachbarin leer an meine neuen Nachbarn übergeben.
    Meine neuen Nachbarn und meine ehemalige Nachbarin und einige ihrer Freunde bestätigen jedoch, dass diese meinen Keller geräumt haben und alles auf dem Müll gelandet ist.
    Im Übergabe Protokoll ist sogar erwähnt, dass meine ehemalige Nachbarin eine Frist zur Kellerräumung bekommen hat, da sie sich zunächst weigerte fremde Sachen aus einem ihr fremden Kellerabteil zu beseitigen.
    Weitere Fakten: Das Kellerabteil hat eine klare und deutliche Markierung, welche auf MEINE Wohnung hinweist. Im Mietvertrag ist ein Kellerabteil mehrmals erwähnt, jedoch gibt es keinen genauen Wortlaut, der besagt, dass ich einen Keller miete. Es gab weder einen Brief noch einen Aushang um zu klären, wem dieses Kellerabteil gehört. Man ist einfach vom oben erwähnten Szenario ausgegangen.

    Ich will nun keine weiteren Telefonate mehr mit der Hausverwaltung führen, da es nichts bringt. Die wissen auch noch nicht, dass ich die "wahrheit" kenne. Stattdessen möchte ich das ganze über Briefverkehr betreiben. Ich weiß nur nicht ob ich ein Recht auf Schadensersatz habe und in welcher Höhe dieser ausfallen würde. Meine Recherche hat ergeben, dass es sich dabei um eine "verbotene Eigenmacht" seitens der Hausverwaltung handelt, aber sind die auch daran Schuld? Denn Hand angelegt, hat ja meine ehemalige Nachbarin, die dazu gezwungen wurde. Ich habe letztlich einen Artikel über einen ähnlichen Fall gelesen, den der Mieter gewonnen hat. Zudem habe ich in Erfahrung bringen können, dass ein Keller nur leer übergeben werden darf. Wie also hätte die Vormieterin meiner ehemaligen Nachbarin ihren Keller bei deren Wohnungsübergabe vergessen können. Ein einfacher Blick in das alte Übergabeprotokoll hätte das ganze doch sofort aufgeklärt. Zudem war der Herr der Hausverwaltung bei der Übergabe der selbe wie bei mir. Wie kann man innerhalb von ein paar Wochen vergessen, dass er mir diesen Keller zugewisen hat.

    Nochmal kurz zusammengefasst:
    Mein keller wurde von meiner ehemaligen Nachbarin X ausgeräumt. X wurde angedroht die Kaution nicht zurück zu bekommen, sollte sie dies nicht machen. Die hausverwaltung ging davon aus, dass mein Keller zur Wohnung von X gehört, ohne Forschung zu betreiben. Es wurde angenommen, dass die Sachen darin ihrer Vormieterin Y gehören, aber X dafür verantwortlich sei. Der keller gehört nun meinen neuen Nachbarn Z. Meine Sachen sind auf dem Müll gelandet.

    Es ist sehr verwirrend, würde mich aber sehr über Rückmeldungen freuen.
    Gruß

  • Also auf den ersten Blick würde ich mich da an die ehemalige Nachbarin halten. Das die Hausverwaltung einen Keller verwechselt soll schon mal vorgekommen sein, aber das berechtigt deshalb doch niemanden fremde Keller auszuräumen?
    Bekommst du den nun eine neuen Keller?

  • Hallo,

    ich weiß nicht wie deine Chancen vor Gericht stehen. Wenn ich allerdings höre, dass du deinen Keller nicht verschlossen und erst im September gemerkt hast, dass dein Keller Monate vorher ausgeräumt wurde, dann würde ich das nicht riskieren.

    Was heißt denn "Keller zugewiesen"? Wer hat wem die Keller gezeigt? Vielleicht hast du tatsächlich einen falschen Keller belegt.

    Gruss
    H H

  • Also der Keller wurde mir von der Hausverwaltung gegeben. Ich war mit dem Herrn von der Hausverwaltung und meinem Vormieter dort und er hat mir exakt dieses Abteil gegeben. Außerdem ist das Abteil mit meiner Wohnungs Nummer gekennzeichnet.
    Die Ausräumung des Kellers war wohl erst eine Woche bevor ich es gemerkt habe. War zu dem Zeitpunkt, als er gerräumt wurde für ein paar Tage an der Nordsee und habe deshalb nichts mitbekommen.
    Die ehemalige Nachbarin wurde ja gezwungen den Keller zu räumen, sie wollte das ja nicht. Und die Verwaltung behaputet, dass der Keller leer übergeben wurde und es auch so im Protokoll stehen würde (habe mir aber das Protokoll meiner neuen Nachbarn zeigen lassen, da steht eben das mit der Frist zur Kellerräumung etc. drin)
    An einem neuen Keller bin ich dran, bisher ohne Erfolg. Werde vertröstet.
    Aber nur weil kein Schloss dran war, kann mir die Verwaltung doch nicht einfach die Sachen auf den Müll schmeißen lassen...

  • Laut Aussage meiner neuen Nachbarn und ehem. Nachbarin war es wohl so:"hmm welcher Keller gehört denn Ihnen, warum wissen Sie das nicht? Das wird dann wohl der hier sein, das ist der einzige ohne Schloss. Sehen Sie zu dass das Zeug verschwindet, ist wohl von ihrer Vormieterin."
    Und auch sonst kann ich laienhafte Arbeit, Pfusch und jede Menge Ärger mit der Hausverwaltung finden. Es kommt mir einfach so vor, als hätten die keine Lust auf ihre Arbeit und versuchen es sich einfach zu machen. Diesmal eben auf meine Kosten. Die Sachen darin hatten einen sentimentalen Wert für mich und ich finde es echt schade, dass durch solche Unfähigkeit alles auf dem Müll gelandet ist.

  • Also der Keller wurde mir von der Hausverwaltung gegeben. Ich war mit dem Herrn von der Hausverwaltung und meinem Vormieter dort und er hat mir exakt dieses Abteil gegeben. Außerdem ist das Abteil mit meiner Wohnungs Nummer gekennzeichnet.


    Wenn Dir lt. MV auch ein Kellerraum zusteht, ist dies für mich klar. Dass Du ihn nicht gesichert hast, halte ich für persönliches Pech (und Verleitung zum Diebstahl?).


  • Die ehemalige Nachbarin wurde ja gezwungen den Keller zu räumen, sie wollte das ja nicht. Und die Verwaltung behaputet, dass der Keller leer übergeben wurde und es auch so im Protokoll stehen würde (habe mir aber das Protokoll meiner neuen Nachbarn zeigen lassen, da steht eben das mit der Frist zur Kellerräumung etc. drin)
    Aber nur weil kein Schloss dran war, kann mir die Verwaltung doch nicht einfach die Sachen auf den Müll schmeißen lassen...

    Soweit ich das verstanden habe, war das auch nicht die Verwaltung sondern die ehmalige Nachbarin, oder? Was heißt denn gezwungen? Nur weil die Verwaltung Unsinn schreibt zwingt mich das doch nicht diesem Unsinn nachzugeben? Oder Stand der Herr von der Hausverwaltung unter Androhung von Schusswaffengebrauch hinter deiner Nachbarin, und ließ Sie den Keller ausräumen?
    Man kann das drehen wie man will, aber eines dürfte wohl unstreitig sein. Deine Nachbarin wußte das es weder ihr Keller noch ihre Sache sind. Was bitte hat man dann in fremden Kellern zu suchen?
    Die Verwechslung durch die Hausverwaltung war doch spätestens da offensichtlich.

  • Sie hätte sonst ihre Kaution nicht zurück bekommen. Die Hausverwaltung hat darauf bestanden, dass sie den Keller räumt. Ja das dachte ich auch mit dem Schloss, aber meine Sachen sind ja nicht in dem Sinne geklaut worden, dahinter steckt ja letztendlich die Hausverwaltung. Es steht ja nirgends geschrieben, dass ich mein Abteil verschließen muss. Laut Gesetz spricht man hier wohl von einer verbotenen Eigenmacht.
    Es gibt einen ähnlichen Fall, in dem der VM dem M einfach den Keller geräumt hat und der M hat vor Gericht Recht bekommen. In meinem Fall sind nun aber ne ganze Menge andere Leute beteiligt...
    An die ehemalige Nachbarin werde ich jetzt schlecht ran kommen, die wohnt mitlerweile in Japan :S

    Es ist nicht eben nur eine si ple Verwechslung sondern Willkür in meinen Augen...
    Es sind in dem Keller alle Abteile verschlossen, da die Hausverwaltung von selbst ungenutzte Abteile zugemacht hat. Das ist noch sowas, wieso haben sie nicht einfach eines der anderen Abteile genommen.
    Die ehem. Mieterin hat mehrmals gesagt, dass es nicht ihre Sachen sind, sie aber nicht weiß welches Abteil zu ihrer Wohnung gehört, da sie nie einen Keller benutzt hat (Flugbegleiterin und selten zu hause).

    Die Hausverwaltung versucht mich zu belügen, das ist in meinen Augen der Kern der Dinge und nachdem ich die Wahrheit laut einiger Zeugen kenne, für mich ein Schuldeingeständnis.
    Ich möchte jetzt eben möglichst clever eine friedliche Einigung zu meinen Gunsten bewirken, da die Hausverwaltung nicht weiß wie viel ich über das Thema weiß, ohne jedoch meine ehemalige Nachbarin anzuschwärzen.
    Bleibt nur die Frage, ob das eben auch so richtig und machbar ist :confused:

    3 Mal editiert, zuletzt von mojo47 (7. Oktober 2015 um 15:48)

  • Sie hätte sonst ihre Kaution nicht zurück bekommen. Die Hausverwaltung hat darauf bestanden, dass sie den Keller räumt.

    Sorry das ist einfach Unsinn. Dann muß ich als Mieter eben im zweifel den Rechtsweg beschreiten, aber deshalb kann ich doch nicht fremder Leute Keller ausräumen und entsorgen, nur weil mich das im Zweifel schneller an meine Kaution bringt?
    Das ist doch ein absolut naives Verhalten.
    Davon abgesehen, woher weißt du das alles wenn die Ex-Mieteren, die das angerichtete hat, in Japan ist? Hast du was schriftlich oder ist das nur Hörensagen?

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (7. Oktober 2015 um 15:50)

  • Sorry das ist einfach Unsinn. Dann muß ich als Mieter eben im zweifel den Rechtsweg beschreiten, aber deshalb kann ich doch nicht fremder Leute Keller ausräumen und entsorgen, nur weil mich das im Zweifel schneller an meine Kaution bringt?
    Das ist doch ein absolut naives Verhalten.

    Ja das habe ich befürchtet, so werde ich wohl auf meinem Schaden sitzen bleiben. Klingt auch sehr plausibel was du sagst.
    Ich frage mich nur in wieweit die Hausverwaltung eine Mitschuld trägt, ist es nicht auch ihre Aufgabe solche Missverständnisse aufzuklären?
    Denn auf die Frage, wieso nicht ein Brief oder Aushang an die Mieter rausging, bekam ich die Antwort "das ist nicht unsere Aufgabe, damit hätten wir viel zu viel Arbeit wenn wir uns auch noch darum kümmern müssten, wem welches Kellerabteil gehört"

    Einmal editiert, zuletzt von mojo47 (7. Oktober 2015 um 15:55)

  • Ja das habe ich befürchtet, so werde ich wohl auf meinem Schaden sitzen bleiben. Klingt auch sehr plausibel was du sagst.
    Ich frage mich nur in wieweit die Hausverwaltung eine Mitschuld trägt, ist es nicht auch ihre Aufgabe solche Missverständnisse aufzuklären?


    Ganz ehrlich, was willst du den bitte in der Realtität einem Richter erzählen? Das ist doch nun wirklich ein sehr weites Feld. Eigentlich braucht doch jeder nur sagen er weiß von nichts, und da du deinen Keller auch nicht verschlossen hast, bist du doch ehe schon geplatzt. Da kann es auch der Gärtner gewesen sein?
    Außerdem wirst du den Schaden dann ja auch beziffern müssen, aber für Sachen die man unverschlossen im Kelle lagert, da wird man wohl keinen besonderen Wert annehmen dürfen, denke ich?
    Wenn ich du wäre, würde ich erst mal auf einen neuen Keller bestehen, und mir dann ein Schloß besorgen, und am besten deinen Namen auf die Tür schreiben/kleben.


  • Wenn ich du wäre, würde ich erst mal auf einen neuen Keller bestehen, und mir dann ein Schloß besorgen, und am besten deinen Namen auf die Tür schreiben/kleben.

    Sehe ich genauso. Wenn du dich da jetzt reinsteigerst, nützt es dir nichts. Du willst die Verwaltung wirst du ohnehin nicht verklagen können. Hak die Sache ab.

    Ich kann mir aber immer noch nicht vorstellen, dass es wirklich so war, wie die Nachbarin erzählt. Wenn deine Nummer dran steht, würde die Verwaltung doch nicht der Einfachheit halber annehmen, dass der Keller zu jemand anderem gehört.

    Möglicherweise hat deine Nachbarin es von sich aus gemacht, weil Sie einen leeren Keller übergeben musste und deiner der Einzige war, der in Frage kam.

    Gruss
    H H

  • Hallo, mojo47

    Trotz Deines Mißgeschikes mußte ich lachen, wäre fast ein Beitrag für die Bütt. Du weißt ja: "wer den Schaden hat....
    Also rechtlich gesehen muß Dir derjenige, der Deine Gegenstände weggeworfen hat, auch Schadenersatz leisten (wenn es denn welchen gab) Beweise liefern.

    Was Deine Nachbarin sagt von wegen Kaution usw. ist unerheblich, und "nicht wissen" schützt nicht vor Strafe. Zu ihrem eigenen Vorteil räumte sie Deinen Keller. Was es nicht alles gibt.

  • Hallo ihr Lieben,
    ich wende mich an dieses Forum, da ich mir leider keinen Rechtsbeistand leisten kann und nicht recht weiß wie ich diese Sache überhaupt angehen soll.
    Sachen vollgestellt war, Es ist sehr verwirrend, würde mich aber sehr über Rückmeldungen freuen.
    Gruß

    Hallo,

    das ist ja wieder was, meine Fresse im Großen und Ganzen schließe ich mich meinen Vorschreibern an, entweder abhaken oder reinsteigern!

    Solltest du es nicht dabei belassen wie es ist, hast du die Möglichkeit wenn du dir keinen Rechtsbeistand leisten kannst, Gerichtskostenbeihilfe zu beantragen, d. h. man suche sich einen Fachanwalt für Mietrecht, lasse sich beraten und der RA wird dann Rechtskostenbeihilfe nach Einschätzung der Sachlage beantragen.

    Gruß

    BHShuber

  • Solltest du es nicht dabei belassen wie es ist, hast du die Möglichkeit wenn du dir keinen Rechtsbeistand leisten kannst, Gerichtskostenbeihilfe zu beantragen, d. h. man suche sich einen Fachanwalt für Mietrecht, lasse sich beraten und der RA wird dann Rechtskostenbeihilfe nach Einschätzung der Sachlage beantragen.


    Halte ich schon für sinnvoll, denn Schadenersatz für den abhanden gegangenen Goldbarren muss ja auch realisiert werden.

  • Halte ich schon für sinnvoll, denn Schadenersatz für den abhanden gegangenen Goldbarren muss ja auch realisiert werden.

    Es geht ja nicht nur um den berüchtigten Goldbarren. Es gibt möglicherweise Gegenstände, die zwar keinen großen Wert haben, aber vom
    Eigentümer noch gebraucht werden, und sei's nur ein Liebhaberstück.
    Ich würde mich schon entsprechend bedanken,wenn mir jemand den Keller ausräumt und auch noch die Dinge zum Müll befördert.

  • Halte ich schon für sinnvoll, denn Schadenersatz für den abhanden gegangenen Goldbarren muss ja auch realisiert werden.

    Hallo,

    ich zahl den Prozess und mache einen Zeugen, wenn ich im Gegenzug die Hälfte des Schadenersatzes für den "Picasso" im Keller bekomme :rolleyes:

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    ich zahl den Prozess und mache einen Zeugen, wenn ich im Gegenzug die Hälfte des Schadenersatzes für den "Picasso" im Keller bekomme :rolleyes:
    Gruß
    BHShuber

    Picasso im unverschlossenen Keller? Du kannst den Prozess finanzieren und das war's. /ironie

  • also erstmal vielen dank für die ganzen Antworten! :)
    Naja ich habe einige Zeugen, die bestätigen, dass es eben genau so abgelaufen sein soll. Ich habe auch sonst immer wieder Probleme (und das haben 90% der anderen Mieter hier scheinbar auch) mit der HV, da diese einfach schlampig arbeitet und absolut desinteressiert ist. Ich konnte mir auch nicht vorstellen, dass eine Verwechslung auftrat obwohl meine Wohnungsnummer dran steht. Aber ich bekomme auch dieses Kellerabteil nicht zurück. Die HV will mir ein neues geben und sagt, das Abteil gehört jetzt meinen Nachbarn, obwohl die Abteile eindeutig markiert sind. Ein Kellerabteil mit der Wohnungsnummer meiner Nachbarn gibt es dort jedoch nicht! Habe alles abgesucht und an keinem Kellerabteil etwas gefunden. (Was wohl der Grund für die Annahme war, das unverschlossene Abteil gehöre meiner ehem. Nachbarin).
    Die ehemalige Nachbarin ist eben insofern schuld, dass sie nachgegeben hat, das ist ja hier die einheitliche Meinung. Kann ich auch nachvollziehen. Aber ist denn nicht die HV auch dafür zuständig, dass so etwas nicht passiert? Die sollten doch wissen wem welcher Keller gehört.
    Habe durch langjährige Bewohner in diesem Haus erfahren, dass diese willkürliche Vorgehensweise wohl sehr üblich sei bei dieser HV. Kann man hier nicht von "Anstiftung" o. ä. sprechen? Es gibt 3 Zeugen, die bei der Übergabe dabie waren und alle erzählen das gleiche. Die 4. Person (der Herr von der HV) streitet alles ab, obwohl es sogar Beweise im Übergabeprotokoll gibt. Ich möchte die HV eigentlich nicht so ohne weiteres davon kommen lassen. Und ich habe nochmal nachgesehen, es ist keine Fahrlässigkeit ein Kellerabteil unverschlossen zu halten, wenn es eine weitere, verschließbare Tür zu den Kellerräumen gibt. es ist bloß bei Versicherungsfragen (welche ich hierfür nicht habe) problematisch, bspw. wenn ich ein Fahrrad im Keller aufbewahre.
    Werde mal sehen ob ich noch fundamentale Paragraphen finden kann oder eben das mit der Rechtshilfe ausprobieren. Falls sich was ergibt werde ich mich nochmal melden, für diejenigen hier, die das interessieren sollte :)

    3 Mal editiert, zuletzt von mojo47 (8. Oktober 2015 um 15:17)

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