Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Mein Mietvertrag lief bis zum 30.09.15. Ich bin vor 2 Jahren dort eingezogen und es war ein Erstbezug bei Neubau.
Mein Vermieter verlangt nun von mir, die komplette Wohnung zu streichen. Ich habe aber lediglich die farbige Wand wieder weiß gemacht sowie alle Löcher zugemacht und geweißt.
Der Mietvertrag ist etwas undurchsichtig. Es ist ein Mietvertrag von Haus und Grund, wo die standardmäßige Formulierung der Schönheitsreperaturen drin steht. Nun hat mein Vermieter unter sonstiges handschriftlich folgende Ergänzung getroffen
"Schönheitsreperaturen sind nicht vereinbart. Nach Auszug ist das Mietobjekt vollrenoviert, in weiß gestrichen sowie mängelfrei wie bei Einzug übernommen zurückzugeben".
Meines Wissens nach ist das nicht gültig, da die Schönheitsreparaturen im normalen Vertrag drin stehen und NICHT durchgestrichen sind.
Darüberhinaus unterstellt er mir nun Mängel, die definitv nicht stimmen. Er unterstellt mir beispielsweise ich hätte eine Fuge lackiert um Dreck zu überdecken. Das stimmt aber nicht. Das gesamte Fugenmaterial in der Wohnung ist beschädigt und abgebröckelt. Den Mangel habe ich ihm schon vor einem Jahr mitgeteilt, leider nicht schriftlich.
Desweiteren war er zur Mängelfeststellung ohne mein Einverständnis während meiner Abwesenheit noch bei bestehendem Mietverhältnis in der Wohnung.
Ich weigere mich sowohl die gesamte Wohnung zu streichen als auch die Fugen zu säubern.
Was haltet ihr von der Sache?