Nein natürlich nicht. Die Kündigung war fristgerecht und schriftlich. Das war ja auch alles soweit in Ordnung
Beiträge von melina87
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Ja es wurden sämtliche Schlüssel abgegeben, 2 Originale Schlüssel und ein Nachgemachter und ein Briefkastenschlüssel. Der Bote hat die Schlüssel selbst eingetütet und eingeworfen und dies auf einem extra Zettel quittiert.
Ich kann ja über nichts Buchführen, da ich außer per Email bislang keinen weiteren Kontakt zu meinem Vermieter hatte. Die Emails sind aber alle vorhanden und gespeichert.
Ich habe einfach ziemliche Angst vor dem Kerl, der schüchtert miche in und droht mir teilweise.. Ich hab schon Magenkrämpfe wegen der ganzen Angelegenheit.
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Guten Abend zusammen!
Ich habe weiterhin große Probleme mit meinem alten Vermieter. Bei Beendigung des Mietverhältnisses habe ich ihm mehrere Termine zur Übergabe gemacht. Meist reagierte er gar nicht darauf, erst am letzten möglichen Termin, den ich nannte sagte er er habe keine Zeit.
Da er mir aber auch nie Gegenvorschläge machte, wartete ich noch einige Tage ab. Keine Reaktion.
Dann entschied ich mich dazu, die Schlüssel von einem unabhängigen Zeugen in einen Briefumschlag tüten zu lassen und beim Vermieter einzuwerfen. Das ganze quittierte mir der Zeuge mit Datum und Uhrzeit des Einwurfes.
Nun behauptet mein Vermieter, die Schlüssel seien erst deutlich später bei ihm eingegangen. Ich vermute sowieso, dass er die Übergabe nicht hat machen wollen um mich ggf noch zu einer Mietzahlung über den Kündigungszeitraum hinweg zz bekommen,da es noch keinen Nachmieter gibt.Wie gehe ich nun weiter vor?
Er setzt mich auch aufgrund anderer Dinge ziemlich unter Druck. -
Individual kann man da eigentlich nichts nennen. Mir wurde der Vertrag so zur Unterschrift vorgelegt.
Meines Erachtens nach ist es so nicht rechtens.Die Wohnung ist aber komplett weiß, es sind keine Gebrauchsspuren an den Wänden. Ich weiß absolut nicht, wieso ich eine schon komplett weiße Wohnung (die ja erst vor 2 Jahren weiß bei Erstbezug gestrichen wurde) nochmals weiß überstreichen sollte.
Geht ihr denn ebenso davon aus, dass die Endrenovierungsklausel hier nicht gültig ist? Oder sollte ich tatsächlich nochmal ALLES Streichen??
Ist denn nicht sowieso Fugenmaterial Vermietersache? Ich kann doch nichts dazu, dass sich Fugenmaterial komplett löst, zumal er auch Dehnungsfugen nicht beachtet hat und diese mit normalem Fugenmaterial hat verfugen lassen.
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Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Mein Mietvertrag lief bis zum 30.09.15. Ich bin vor 2 Jahren dort eingezogen und es war ein Erstbezug bei Neubau.Mein Vermieter verlangt nun von mir, die komplette Wohnung zu streichen. Ich habe aber lediglich die farbige Wand wieder weiß gemacht sowie alle Löcher zugemacht und geweißt.
Der Mietvertrag ist etwas undurchsichtig. Es ist ein Mietvertrag von Haus und Grund, wo die standardmäßige Formulierung der Schönheitsreperaturen drin steht. Nun hat mein Vermieter unter sonstiges handschriftlich folgende Ergänzung getroffen
"Schönheitsreperaturen sind nicht vereinbart. Nach Auszug ist das Mietobjekt vollrenoviert, in weiß gestrichen sowie mängelfrei wie bei Einzug übernommen zurückzugeben".Meines Wissens nach ist das nicht gültig, da die Schönheitsreparaturen im normalen Vertrag drin stehen und NICHT durchgestrichen sind.
Darüberhinaus unterstellt er mir nun Mängel, die definitv nicht stimmen. Er unterstellt mir beispielsweise ich hätte eine Fuge lackiert um Dreck zu überdecken. Das stimmt aber nicht. Das gesamte Fugenmaterial in der Wohnung ist beschädigt und abgebröckelt. Den Mangel habe ich ihm schon vor einem Jahr mitgeteilt, leider nicht schriftlich.
Desweiteren war er zur Mängelfeststellung ohne mein Einverständnis während meiner Abwesenheit noch bei bestehendem Mietverhältnis in der Wohnung.Ich weigere mich sowohl die gesamte Wohnung zu streichen als auch die Fugen zu säubern.
Was haltet ihr von der Sache?
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