Warmwasserabrechnung und Durchlauferhitzer

  • Mitte des Jahres wollte I. aus einer WG raus und hat sich eine Wohnung gesucht. I. hat dann eine perfekte Wohnung zu einem güstigen Preis ergattern können. I. war auch etwas stolz, es gab zahlreiche Interessenten, welche im 30-Minuten-Takt durch die Wohnung geschleust wurden (Liste an der Tür am Besichtigungstag). Die Wohnung sagte I. - und laut Vermieter auch anderen - auf den ersten Blick sofort zu, entsprach in den meisten Punkten I's Vorstellungen und schien noch erschwinglich. I hat dann schnellstmöglich gegenüber Makler und Mieter sein Interesse bekundet.

    Das Thema Warmwassererzeugung in Mietwohnungen war I. zu dem Zeitpunkt noch nicht so bewusst, daher hat I. auch nicht nachgefragt - ein Fehler?

    I. hat dann den Zuschlag bekommen, den Vertrag unterschreiben. Der Vertrag schien für I. keine Fußangeln zu haben.

    Inzwischen hat I. die Wohnung übernommen und bemerkte dabei einen Kasten mit roter Lampe und Rohren unter dem Badezimmerwaschbecken, der ihm vorher bei der Besichtigung so nicht aufgefallen war (Schrank davor?).

    Erst nachdem I. nun nach einem Stromvertrag recherchierte, wurde ihm die Durchlauferhitzerproblematik bewusst.

    I. hat dann noch einmal geschaut, was im Mietvertrag zu dem Thema Warmwasser steht.

    Es ist offenbar ein Mietvertrag von Haus und Grund "V 1424/3.15" (kann man googlen).

    Dort gibt es auf Seite 2 eine Tabelle für Betriebskosten.

    Zitat


    b) Folgende Betriebskosten im Sinne von § 556 Abs. 1 BGB (erläutert durch die Betriebskostenverordnung) sind in der obigen Miete nicht enthalten und deshalb gesondert zu zahlen:

    Spalte 1: Kosten für -- Spalte 2: Verteilungsschlüssel (z.B. nach Personenzahl, qm-Wohnfläche, Bruchteilen oder Messgeräten)

    Zitat


    1.
    2.
    ...

    18. Heizung (siehe § 8 Zff. 2 dieses Vertrages): nach Verbrauch bei jährlicher Abrechnung
    19. Warmwasser (siehe § 9 dieses Vertrages): nach Verbrauch bei jährlicher Abrechnung
    20. Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten, Etagenheizungen und Einzelöfen: entfällt

    Daher ist I. auch beim Vertrag nicht stutzig geworden. Im Mietvertrag taucht desweiteren die Küche mit Einzelheiten sowie die Duschabtrennung etc. etc. (§ 15) auf, aber von Durchlauferhitzern ist nirgendwo die Rede. Alles was sonst in der Tabell als "entfällt" gekennzeichnet ist wie die Pflege des Gartens (Nr. 10 - nicht vorhanden) oder Waschmaschine (14. - ebenfalls nicht vorhanden) ergibt ansonsten auch Sinn.

    I. hat jetzt aber gegooglet, dass ein Vermieter einzelne Posten in der Abrechnung offenbar auch weglassen kann? Nur wenn der Vermieter sich entschließt, muss er es tun wie in der Tabelle??

    I. fragt sich zudem, wie der §9 des Haus- und Grund-Vertrages zu lesen ist.

    https://www5.hugform.de/hugform24/htdocs/_ioi_page.php?page=2&func=do_dl&dl_resource_id=5028

    Nur klarstellend? Bei I. ist eine Warmwasserversorgung vorhanden, aber wohl keine zentrale.

    Treffen die beiden letzten Sätze des §9 vielleicht auf I. zu?

    Inwieweit wäre es überhaupt zulässig, Sachen mit Verteilungsschlüssel in der Tabelle zu listen (z.B. Schneeräumung), diese dann aber tatsächlich nicht abzurechnen und den einzelnen Mietern aufzubrummen, dass sie sich privat kümmern?

  • In 99% aller Wohnungen in Deutschland wird für Strom ein Vertrag zwischen Mieter und Versorger geschlossen. Lediglich der Strom für Treppenhausbeleuchtung und die Heizungspumpe wird über die Betriebskosten abgerechnet. Wenn wie in dieser Wohnung das Warmwasser mittels eines Durchlauferhitzers produziert wird, muss das im Vertrag nicht explizit erwähnt werden.

    Der kundige Mieter fragt bei der Besichtigung wo das heiße Wasser herkommt, der unkundige sollte es spätestens dann merken, wenn undefinierbare Geräusche beim Öffnen des Heißwasserhahnes zu hören sind.

    Zitat

    Nur klarstellend? Bei I. ist eine Warmwasserversorgung vorhanden, aber wohl keine zentrale.


    Richtig, wenn du den richtigen Hahn aufdrehst, kommt warmes Wasser. Also Versorgung vorhanden, aber nicht zentral. Vorteil: Du bezahlst nur deinen Verbrauch und bist nicht an den Grundkosten der Warmwassererzeugung beteiligt.

    Zitat

    Inwieweit wäre es überhaupt zulässig, Sachen mit Verteilungsschlüssel in der Tabelle zu listen (z.B. Schneeräumung), diese dann aber tatsächlich nicht abzurechnen


    Was soll daran unzulässig sein, wenn durch Eigenleistung der Mieter der teure Schneeräumdienst durch ein Unternehmen auf Kosten der Mieter vermieden wird.

  • §9 Gilt nicht für Durchlauferhitzer diese sind örtlich und nicht zentral.

    Wenn im MV die Schneeräumung rausgenommen ist und sich die Mieter darum kümmern darf es auch nicht berechnet werden, wenn sich allerdings nur unzureichend durch die Mieter gekümmert wird, darf der Vermieter das auch anderweitig vergeben und berechnen.

  • Was bringt es denn überhaupt für den Vermieter, in einem Haus die Ziffern 19 und 20 wie im obigen Beispiel geschehen, auszufüllen, wenn das Haus nur Durchlauferhitzer in den Wohnungen hat?

    Also irgendwo groß in den Vertrag reinzuschreiben "Warmwasser wird wie die Heizung im Rahmen der Nebenkosten so und so abgerechnet", und zwei Seiten weiter steht dann iim Text drin "aber nur bei zentraler Warmwasserbereitung", wenn ich als Vermieter von vornherein weiss, dass ich Warmwasser aufgrund meiner Wasserversorgung im Haus gar nicht so abrechnen kann wie in der Tabelle beschrieben?

    Das wäre auch der Unterschied zum Beispiel von Mainschwimmer mit dem Schneeräumen. Es ist sowohl möglich, das Räumen durch eine Firma als auch durch die Mieter tun zu lassen. Nur eine Frage der Organisation. Wenn jetzt in die Wohnungen aber nur Kaltwasserstränge laufen, dann ist die Wohnung mal eben nicht schnell auf zentrale Warmwasserbereitung umgestellt...

    Das Beispiel was daher zu Mainschwimmer passt, um die Analogie zur Wasserversorgung wiederherzustellen: Ich habe ein Haus mit zentraler Warmwasserbereitung und entscheide mich als Mieter frei dazu, lieber das Kalte Wasser mit einem Durchlauferhitzer zu erwärmen, und habe dann die Warmwasserbereitung aus der NK-Abrechnung raus. Entscheide ich mich wieder dazu, den DL-Erhitzer rauszuwerfen, tritt wieder die Regelung wie im Mietvertrag in Kraft.


    Das wäre doch ähnlich wie beim Autokauf:

    -Sie kaufen ein grünes Auto Typ XY
    -Satz Winterreifen ist beim Typ XY enthalten

    Zwei Seiten später:
    Die Winterreifen passen aus technischen Gründen nur zu roten Autos des Typs XY und sind daher auch nur bei roten Autos dabei.

    4 Mal editiert, zuletzt von kabuco (3. Oktober 2015 um 15:58)

  • Ganz einfach die Heizungsanlage erzeugt nunmal warmes Wasser, für die Heizkörper in der Wohnung, ja da wird vom Keller aus das erwärmte Wasser reingepumpt und dann wirds warm inner Bude :)

    Eure Trinkwasserleitungen sind aber eben nicht an der Heizungsanlage mit angeschloßen, das hat viele Vorteile die ich nun aber nicht extra aufführen werde. Das kommt eben örtlich per Durchlauferhitzer

  • kabuco:

    "Das Beispiel was daher zu Mainschwimmer passt, um die Analogie zur Wasserversorgung wiederherzustellen: Ich habe ein Haus mit zentraler Warmwasserbereitung und entscheide mich als Mieter frei dazu, lieber das Kalte Wasser mit einem Durchlauferhitzer zu erwärmen, und habe dann die Warmwasserbereitung aus der NK-Abrechnung raus. Entscheide ich mich wieder dazu, den DL-Erhitzer rauszuwerfen, tritt wieder die Regelung wie im Mietvertrag in Kraft."
    - Schon mal darüber nachgedacht, dass der VM im MV vorsichtshalber ein oder zwei Passagen zuviel angekreuzt hat, um (bei Bedarf:rolleyes:) gaanz sicher zu gehen.?

  • Das ist doch Quatsch! In dem Mustervertrag sind keine Ziffern 19 oder 20 zum Ausfüllen. Wenn das in deinem Vertrag anders aussieht, dann musst du trotzdem die Tatsachen akzeptieren. Und die wären:
    1. Dein Warmwasser wird durch einen Durchlauferhitzer mit dem von zu bezahlenden Strom produziert.
    2. Die Schneeräumung wird den Mietern organisiert und ausgeführt (also bei Bedarf auch von dir). Dadurch erspart ihr die teure Arbeit von Räumprofis.
    3. Für dich wäre es tatsächlich besser, du würdest dir ein Hotel suchen.

  • Das heisst, wenn ich jetzt eine Bruchbude am Waldrand habe und vermieten will und einen "Hartz-Cindy-aus Marzahn-Gamer-Macker-Nerd", der noch mit der Unterschrift unter den Mietvertrag zögert, kann ich so vorgehen:

    Ich ergänze den Mietvertrag §4 um die sonstigen Nebenkosten

    22. Glasfaser-Internet: Abrechnung in TB/person und Tag in Cent
    23. Versorgung mit Bier über Pipeline zur Öttinger-Brauerei: Abrechnung in hl/Monat und Wohneineit in Euro

    Monatliche Vorauszahlung 150 Euro.

    Dann verfasse ich einen § 20a, wonach Glasfaser-Internet und Bierversorgung nur bei vorliegen eines entsprechenden Hausanschlusses abgerechnet werden.
    Ich weiss natürlich genau, dass meine Hütte weder im DSL- noch Kabel- oder LTE-Bereich liegt und Glasfaser absolut utopisch ist. Auch die direkte Pipeline zur 500 km entfernten Öttinger-Brauerei wird natürlich nie kommen.

    Der Kandidat unterschreibt, und als er fragt, was mit Internet und Bier ist, sage ich ihm, beides nicht verfügbar und wird nie kommen, er hätte sich besser informieren sollen. Wäre ich damit rechtlich auf der sicheren Seite?

    Einmal editiert, zuletzt von kabuco (3. Oktober 2015 um 20:01)

  • Der Kandidat unterschreibt, und als er fragt, was mit Internet und Bier ist, sage ich ihm, beides nicht verfügbar und wird nie kommen, er hätte sich besser informieren sollen. Wäre ich damit rechtlich auf der sicheren Seite?


    Ja, aber nur, wenn das Bier über einen Koaxial-Hohlleiter verfügbar ist.

  • Den Post find ich recht amüsant :) das sind aber alles Dinge die laut BetrKV §2 nicht als mögliche anerkannte Betriebskosten gelistet sind. Welche individuellen NK dann tatsächlich anfallen kann doch in dem Mustervertrag durch Eintragen des Verteilerschlüssels aufgezeigt werden. Rest wird gestrichen oder frei gelassen. Hinweis auf die BetrKV reicht ansich schon, da muss nicht extra alles ganz genau aufgelistet werden. Ist aber von Vorteil um Theater zu vermeiden. Ändern kann sich nachträglich immer noch was aber nicht in der Form das was umgelegt wird , was nicht angefallen ist.

  • Sag mal sonst gehts noch, oder hast du nen Zwilling? Für so viel Unsin (Scheiß, Quatsch) braucht man eigentlich 2 Leute. Wenn du aber alleine agierst, kann ich nur sagen: Respekt vor so viel Blödheit.

    Mindestens 2 User hier versuchen dir zu erklären, dass dein Mietvertrag ok ist, du nur zu faul warst ihn zu lesen und zu dumm, um ihn zu verstehen. Ob jetzt zentrale oder dezentrale Warmwasserversorgung dürfte wohl egal sein, entscheidend ist doch, dass du fließend warmes Wasser hast. Und wenn du zu faul zum Schneeräumen bist, dann kannst du ja für deine Räumwoche einen Profi anstellen.

  • Ich versuche nur gerade die Logik zu durchdringen, da helfen mir extreme Beispiele zum Verständnis...

    Zitat


    Welche individuellen NK dann tatsächlich anfallen kann doch in dem Mustervertrag durch Eintragen des Verteilerschlüssels aufgezeigt werden. Rest wird gestrichen oder frei gelassen. Hinweis auf die BetrKV reicht ansich schon, da muss nicht extra alles ganz genau aufgelistet werden. Ist aber von Vorteil um Theater zu vermeiden. Ändern kann sich nachträglich immer noch was aber nicht in der Form das was umgelegt wird , was nicht angefallen ist.

    Das war zum Beispiel zum Verständnis sehr hilfreich, vielen Dank dafür. :)

    Einmal editiert, zuletzt von kabuco (3. Oktober 2015 um 20:54)

  • damit du dich nicht wegen den Stromkosten für den Durchlauferhitzer mehr ärgerst nenn ich dir nun mal die Vorteile dieser Art Warmwasser zu erzeugen. Klar fressen die viel Strom aber die laufen ja auch nicht den ganzen Tag wie wie ne Zentralheizung die auch Warmwasser liefert.

    1. Du zahlst nur für das was du auch wirklich an Strom verbraucht hast. Keine Kosten für viel lang und heiß Duscher im Haus die du sonst mittragen müsstest. Wenn du noch nen extra Kaltwasserzähler in der Wohnung hast biste da auch raus.
    2. Wartungskosten, Verwaltungskosten für die kompliziertere Abrechnung , Mietgebühren für Zähler, Betriebskosten wie Strom , das sparste dir ein da eine Heizungsanlage ohne Wasseraufbereiter und das ganzen andere technische Zeugs was nötig wäre, Wasserenthärtungsanlagwe etc wird gespart und kostet daher auch weniger.
    3. Kann die Zentralheizung im Sommer abgeschaltet werden, wenn Warmwasser darüber erzeugt wird für Duschen etc, müsste die Kiste auch bei 30 Grad draussen laufen. Was kostet. Öl ist teuer, Fernwärme eh und Gas gibts auch nicht Gratis
    4. gibts paar Spartricks bei Durchlauferhitzern. Die müssen nicht auf 65 Grad stehen so das man sich gleich verbrühen würde und volles Pfund Kaltwasser beimischen muss, da dreht man auf 38 Grad runter. Das ist Optimal und verbraucht sehr viel weniger Strom. Bei Badewasser kanns auch mal 2 Grad höher sein. Aber wer badet schon..... Duschen und gut is
    5. Mit der Variante stehste dich wahrscheinlich echt günstiger als kleiner Haushalt, für Familiy mit 3 Kids wahrscheinlich eher nicht mehr.

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (3. Oktober 2015 um 21:04)

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