Danke, das beruhigt mich doch etwas!![]()
Beiträge von kabuco
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Ich versuche nur gerade die Logik zu durchdringen, da helfen mir extreme Beispiele zum Verständnis...
Zitat
Welche individuellen NK dann tatsächlich anfallen kann doch in dem Mustervertrag durch Eintragen des Verteilerschlüssels aufgezeigt werden. Rest wird gestrichen oder frei gelassen. Hinweis auf die BetrKV reicht ansich schon, da muss nicht extra alles ganz genau aufgelistet werden. Ist aber von Vorteil um Theater zu vermeiden. Ändern kann sich nachträglich immer noch was aber nicht in der Form das was umgelegt wird , was nicht angefallen ist.Das war zum Beispiel zum Verständnis sehr hilfreich, vielen Dank dafür.

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Das heisst, wenn ich jetzt eine Bruchbude am Waldrand habe und vermieten will und einen "Hartz-Cindy-aus Marzahn-Gamer-Macker-Nerd", der noch mit der Unterschrift unter den Mietvertrag zögert, kann ich so vorgehen:
Ich ergänze den Mietvertrag §4 um die sonstigen Nebenkosten
22. Glasfaser-Internet: Abrechnung in TB/person und Tag in Cent
23. Versorgung mit Bier über Pipeline zur Öttinger-Brauerei: Abrechnung in hl/Monat und Wohneineit in EuroMonatliche Vorauszahlung 150 Euro.
Dann verfasse ich einen § 20a, wonach Glasfaser-Internet und Bierversorgung nur bei vorliegen eines entsprechenden Hausanschlusses abgerechnet werden.
Ich weiss natürlich genau, dass meine Hütte weder im DSL- noch Kabel- oder LTE-Bereich liegt und Glasfaser absolut utopisch ist. Auch die direkte Pipeline zur 500 km entfernten Öttinger-Brauerei wird natürlich nie kommen.Der Kandidat unterschreibt, und als er fragt, was mit Internet und Bier ist, sage ich ihm, beides nicht verfügbar und wird nie kommen, er hätte sich besser informieren sollen. Wäre ich damit rechtlich auf der sicheren Seite?
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Was bringt es denn überhaupt für den Vermieter, in einem Haus die Ziffern 19 und 20 wie im obigen Beispiel geschehen, auszufüllen, wenn das Haus nur Durchlauferhitzer in den Wohnungen hat?
Also irgendwo groß in den Vertrag reinzuschreiben "Warmwasser wird wie die Heizung im Rahmen der Nebenkosten so und so abgerechnet", und zwei Seiten weiter steht dann iim Text drin "aber nur bei zentraler Warmwasserbereitung", wenn ich als Vermieter von vornherein weiss, dass ich Warmwasser aufgrund meiner Wasserversorgung im Haus gar nicht so abrechnen kann wie in der Tabelle beschrieben?
Das wäre auch der Unterschied zum Beispiel von Mainschwimmer mit dem Schneeräumen. Es ist sowohl möglich, das Räumen durch eine Firma als auch durch die Mieter tun zu lassen. Nur eine Frage der Organisation. Wenn jetzt in die Wohnungen aber nur Kaltwasserstränge laufen, dann ist die Wohnung mal eben nicht schnell auf zentrale Warmwasserbereitung umgestellt...
Das Beispiel was daher zu Mainschwimmer passt, um die Analogie zur Wasserversorgung wiederherzustellen: Ich habe ein Haus mit zentraler Warmwasserbereitung und entscheide mich als Mieter frei dazu, lieber das Kalte Wasser mit einem Durchlauferhitzer zu erwärmen, und habe dann die Warmwasserbereitung aus der NK-Abrechnung raus. Entscheide ich mich wieder dazu, den DL-Erhitzer rauszuwerfen, tritt wieder die Regelung wie im Mietvertrag in Kraft.
Das wäre doch ähnlich wie beim Autokauf:
-Sie kaufen ein grünes Auto Typ XY
-Satz Winterreifen ist beim Typ XY enthaltenZwei Seiten später:
Die Winterreifen passen aus technischen Gründen nur zu roten Autos des Typs XY und sind daher auch nur bei roten Autos dabei. -
Mitte des Jahres wollte I. aus einer WG raus und hat sich eine Wohnung gesucht. I. hat dann eine perfekte Wohnung zu einem güstigen Preis ergattern können. I. war auch etwas stolz, es gab zahlreiche Interessenten, welche im 30-Minuten-Takt durch die Wohnung geschleust wurden (Liste an der Tür am Besichtigungstag). Die Wohnung sagte I. - und laut Vermieter auch anderen - auf den ersten Blick sofort zu, entsprach in den meisten Punkten I's Vorstellungen und schien noch erschwinglich. I hat dann schnellstmöglich gegenüber Makler und Mieter sein Interesse bekundet.
Das Thema Warmwassererzeugung in Mietwohnungen war I. zu dem Zeitpunkt noch nicht so bewusst, daher hat I. auch nicht nachgefragt - ein Fehler?
I. hat dann den Zuschlag bekommen, den Vertrag unterschreiben. Der Vertrag schien für I. keine Fußangeln zu haben.
Inzwischen hat I. die Wohnung übernommen und bemerkte dabei einen Kasten mit roter Lampe und Rohren unter dem Badezimmerwaschbecken, der ihm vorher bei der Besichtigung so nicht aufgefallen war (Schrank davor?).
Erst nachdem I. nun nach einem Stromvertrag recherchierte, wurde ihm die Durchlauferhitzerproblematik bewusst.
I. hat dann noch einmal geschaut, was im Mietvertrag zu dem Thema Warmwasser steht.
Es ist offenbar ein Mietvertrag von Haus und Grund "V 1424/3.15" (kann man googlen).
Dort gibt es auf Seite 2 eine Tabelle für Betriebskosten.
Zitat
b) Folgende Betriebskosten im Sinne von § 556 Abs. 1 BGB (erläutert durch die Betriebskostenverordnung) sind in der obigen Miete nicht enthalten und deshalb gesondert zu zahlen:Spalte 1: Kosten für -- Spalte 2: Verteilungsschlüssel (z.B. nach Personenzahl, qm-Wohnfläche, Bruchteilen oder Messgeräten)
Zitat
1.
2.
...18. Heizung (siehe § 8 Zff. 2 dieses Vertrages): nach Verbrauch bei jährlicher Abrechnung
19. Warmwasser (siehe § 9 dieses Vertrages): nach Verbrauch bei jährlicher Abrechnung
20. Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten, Etagenheizungen und Einzelöfen: entfälltDaher ist I. auch beim Vertrag nicht stutzig geworden. Im Mietvertrag taucht desweiteren die Küche mit Einzelheiten sowie die Duschabtrennung etc. etc. (§ 15) auf, aber von Durchlauferhitzern ist nirgendwo die Rede. Alles was sonst in der Tabell als "entfällt" gekennzeichnet ist wie die Pflege des Gartens (Nr. 10 - nicht vorhanden) oder Waschmaschine (14. - ebenfalls nicht vorhanden) ergibt ansonsten auch Sinn.
I. hat jetzt aber gegooglet, dass ein Vermieter einzelne Posten in der Abrechnung offenbar auch weglassen kann? Nur wenn der Vermieter sich entschließt, muss er es tun wie in der Tabelle??
I. fragt sich zudem, wie der §9 des Haus- und Grund-Vertrages zu lesen ist.
https://www5.hugform.de/hugform24/htdocs/_ioi_page.php?page=2&func=do_dl&dl_resource_id=5028
Nur klarstellend? Bei I. ist eine Warmwasserversorgung vorhanden, aber wohl keine zentrale.
Treffen die beiden letzten Sätze des §9 vielleicht auf I. zu?
Inwieweit wäre es überhaupt zulässig, Sachen mit Verteilungsschlüssel in der Tabelle zu listen (z.B. Schneeräumung), diese dann aber tatsächlich nicht abzurechnen und den einzelnen Mietern aufzubrummen, dass sie sich privat kümmern?
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