Mitte des Jahres wollte I. aus einer WG raus und hat sich eine Wohnung gesucht. I. hat dann eine perfekte Wohnung zu einem güstigen Preis ergattern können. I. war auch etwas stolz, es gab zahlreiche Interessenten, welche im 30-Minuten-Takt durch die Wohnung geschleust wurden (Liste an der Tür am Besichtigungstag). Die Wohnung sagte I. - und laut Vermieter auch anderen - auf den ersten Blick sofort zu, entsprach in den meisten Punkten I's Vorstellungen und schien noch erschwinglich. I hat dann schnellstmöglich gegenüber Makler und Mieter sein Interesse bekundet.
Das Thema Warmwassererzeugung in Mietwohnungen war I. zu dem Zeitpunkt noch nicht so bewusst, daher hat I. auch nicht nachgefragt - ein Fehler?
I. hat dann den Zuschlag bekommen, den Vertrag unterschreiben. Der Vertrag schien für I. keine Fußangeln zu haben.
Inzwischen hat I. die Wohnung übernommen und bemerkte dabei einen Kasten mit roter Lampe und Rohren unter dem Badezimmerwaschbecken, der ihm vorher bei der Besichtigung so nicht aufgefallen war (Schrank davor?).
Erst nachdem I. nun nach einem Stromvertrag recherchierte, wurde ihm die Durchlauferhitzerproblematik bewusst.
I. hat dann noch einmal geschaut, was im Mietvertrag zu dem Thema Warmwasser steht.
Es ist offenbar ein Mietvertrag von Haus und Grund "V 1424/3.15" (kann man googlen).
Dort gibt es auf Seite 2 eine Tabelle für Betriebskosten.
Zitat
b) Folgende Betriebskosten im Sinne von § 556 Abs. 1 BGB (erläutert durch die Betriebskostenverordnung) sind in der obigen Miete nicht enthalten und deshalb gesondert zu zahlen:
Spalte 1: Kosten für -- Spalte 2: Verteilungsschlüssel (z.B. nach Personenzahl, qm-Wohnfläche, Bruchteilen oder Messgeräten)
Zitat
1.
2.
...18. Heizung (siehe § 8 Zff. 2 dieses Vertrages): nach Verbrauch bei jährlicher Abrechnung
19. Warmwasser (siehe § 9 dieses Vertrages): nach Verbrauch bei jährlicher Abrechnung
20. Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten, Etagenheizungen und Einzelöfen: entfällt
Daher ist I. auch beim Vertrag nicht stutzig geworden. Im Mietvertrag taucht desweiteren die Küche mit Einzelheiten sowie die Duschabtrennung etc. etc. (§ 15) auf, aber von Durchlauferhitzern ist nirgendwo die Rede. Alles was sonst in der Tabell als "entfällt" gekennzeichnet ist wie die Pflege des Gartens (Nr. 10 - nicht vorhanden) oder Waschmaschine (14. - ebenfalls nicht vorhanden) ergibt ansonsten auch Sinn.
I. hat jetzt aber gegooglet, dass ein Vermieter einzelne Posten in der Abrechnung offenbar auch weglassen kann? Nur wenn der Vermieter sich entschließt, muss er es tun wie in der Tabelle??
I. fragt sich zudem, wie der §9 des Haus- und Grund-Vertrages zu lesen ist.
https://www5.hugform.de/hugform24/htdocs/_ioi_page.php?page=2&func=do_dl&dl_resource_id=5028
Nur klarstellend? Bei I. ist eine Warmwasserversorgung vorhanden, aber wohl keine zentrale.
Treffen die beiden letzten Sätze des §9 vielleicht auf I. zu?
Inwieweit wäre es überhaupt zulässig, Sachen mit Verteilungsschlüssel in der Tabelle zu listen (z.B. Schneeräumung), diese dann aber tatsächlich nicht abzurechnen und den einzelnen Mietern aufzubrummen, dass sie sich privat kümmern?