Ich habe heute von dem Anwalt meines Vermieters folgenden Brief erhalten:
Sehr geehrte Frau XXX,
ausweislich beigefügter Vollmachtzeige ich die rechtliche Vertretung Ihres Vermieters, Herrn YYY an.
Gegenstand meiner Beauftragungist das mit Ihnen seit ca. zwei Jahren bestehende Mietverhältnis.Dieses wird aus den Ihnen bereits von meinem Mandantengenannten Gründen hiermit ausdrücklich und wirksam
ordentlich gekündigt wegen Eigenbedarf
und zwar zum 28.02.3011
Das für die ordentliche Kündigung ausreichende berechtigte Interesse (§573 Abs. 2 Nr.2 BGB) begründet sich wie folgt:Mein Mandant wohnte bekanntlich zunächst im Obergeschoss des Hauses,in dem Sie im Erdgeschoss wohnen. Nachdem seine Eltern 2009 verstarben, zog er in deren Haus. Dieses Haus hat er aber nunmehr verkauft und zwar im Juni 2010.
Seitdem wohnt mein Mandant wieder in seiner alten Wohnung im Obergeschoss,ist ihm aber ein weiteres wohnen dort nicht zu zumuten,da er aufgrund einer schweren Operation am Bein große Beschwerden und Schmerzen beim Treppen steigen hat. Er möchte daher in das Erdgeschoss ziehen,welches Sie bewohnen und wird deshalb den Mietvertrag für Ihre Wohnung wegen Eigenbedarfs in Person meines Mandanten gekündigt.
Sie wohnen seit rd. zwei Jahren in dem Haus,so dass die Kündigungsfrist drei Monate abzüglich drei Tagen Karenzzeit beträgt. Sollte die Frist fruchtlos ablaufen,so würde ich meinem Mandanten Räumungsklage empfehlen müssen.
Ich weise darauf hin,dass Sie gem. § 574 BGB gegen die hiermit ausgesprochene Kündigung Widerspruch einlegen können. Dies können Sie aber nur dann, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie und Ihren bei Ihnen lebenden achtjährigen Sohn eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde,die auch unter Würdigung der Interessen meines Mandanten durch nichts zu rechtfertigen ist.
Ferner teile ich Ihnen noch mit,dass die Tochter meines Mandanten, Frau AAA, seit kurzem geschieden ist und wieder nach ... zu ihrem Vater ins Haus ziehen möchte. Diese wird daher das Obergeschoss,welches zur Zeit noch von meinem Mandanten bewohnt wird, belegen.
Kurzum: Das gesamte Haus Wird von meinem Mandanten und seiner Tochter bewohnt werden, er wohnt im Erdgeschoss und seine Tochter im Obergeschoss.
Es sollte Ihnen möglich sein,bis Ende Februar 2011 eine Ersatzwohnung zu beschaffen, zumal der Landkreis für Sie und Ihren Sohn als Kostenträger zur Verfügung steht.
Der Fortsetzung des Mietverhältnisses wird schon jetzt und hiermit ausdrücklich widersprochen.
Sollte es Ihnen möglich sein,die Wohnung schon vor der genennten Frist verlassen zu können,so wird um Nachricht gebeten,denn mein Mandant möchte aufgrund seiner Beschwerden und der Scheidung seiner Tochter so bald als möglich in das Erdgeschoss und seine Tochter in das Obergeschoss einziehen.
Mit freundlicher Empfehlung
XYZ
Erstmal vorweg: Ich möchte gerne Widerspruch einlegen,nur weiß ich nicht,ob ich dafür einen Anwalt brauche oder nicht. Zum Schreiben:
- Ich habe bisher keine ordentliche schriftliche Kündigung erhalten
- Das Mietverhältniss beträgt erst ein Jahr
- er hat das Haus im Oktober 2010 verkauft
- Mein Vermieter hatte eine OP am Bein,wodurch er auch nicht so gut laufen kann. Er sagte mir jedoch,dass er gerne in das EG will,damit er seinen Hund nachts einfach mal so raus lassen könne. Zudem kommt hinzu,dass er starker Alkoholiker ist und somit das eher der Grund,warum ihm das Treppen steigen schwer fällt. Seine Bein-OP (Bruch) hatte er auch diesem Konsum zu zuschreiben.
- Die Tochter meines Vermieters ist schon seit 2009 geschieden. Sie hat noch nie bei Ihrem Vater gewohnt und aufgrund des nicht sehr guten Verhältnisses der beiden glaube ich kaum, dass sie hier einziehen wird.
- Ist die Scheidung denn Grund genug dafür,dass sie hier einzieht? Sie war bisher immer eigenständig,ist ca. 32 Jahre alt.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß
schnuckileinw30