Beiträge von Specht

    Joa, weil es offenbar vielen Leuten schlicht zu mühsam ist bspw. in Foren ihre Meinungen auch fundiert zu begründen, lieber etwas rumtönen ubewiesene Behauptungen aufstellen um Postings zu sammeln und sich dann "Erfahrener Benutzer" nennen ^^

    Entschuldigung, ich wollte hier ganz sachlich eine Thematik diskutieren, keine Ahnung in welches Fettnäpfchen ich getreten bin um mir Vorwürfe des Jammerns vorhalten lassen oder offensichtliches Offtopic durchlesen zu müssen "Dir kann sehr fachmännisch geholfen werden: Da gibt es Leute, die nennen sich Fachanwalt für Miet- und Immobilienrecht und warten auf Leute wie Dich, denen sie gutes Geld für Beratungen oder Rechtsstreitigkeiten abknöpfen, um ihre Fincas oder Chalets zu finanzieren..."

    Wie schon erwähnt beziehe ich HLU da meine Rente keine 50,- beträgt, die Beratung gibts also quasie gratis auf Schein, wie auch die Prozesskostenhilfe wenn Aussicht auf Erfolg besteht ... genauso wie die Stromkosten.

    Weder Grund zum Jammern also noch mich weiter auf irgendwelche Unsachlichkeiten einzulassen.

    ENDE und CLOSED

    Entschuldigung wenn Du mein Hinterfargen und meinen Unglauben über hier aufgestellte Behauptungen als Jammern empfindest.
    Ein einfacher Ausweg wäre es wenn Behauptungen auch irgendwie belegt werden könnten (Quellenangaben), dann müsste ich nicht "jammern".
    Mir ist auch gar nicht nach Jammern zumute, mir macht es ehr Spaß zu Argumentieren und ggf. zu streiten.
    Ich möchte nur einen Infomationsaustausch, welchen Grund sollte ich haben (für mich) völlig unglaubliche Aussagen einfach zu glauben?
    Ich kann doch in einem "...rechtsforum" hoffentlich erwarten das nicht einfach Meinungen und Annahmen kundgetan werden sondern das ein gewisses Maß an Genauigkeit herrscht. Dh. das wenigstens Quellenangaben gemacht und blosse Meinungen und Annahmen auch als solche benannt werden.
    Entschuldigung wenn ich da zu anspruchsvoll bin aber ich bitte dringend darum dies nicht mit Jammern zu verwechseln^^

    Ausserdem, evtl. hast Du dieses überlesen?

    Also das glaube ich schon. Ich werd mal suchen aber ich bin mir ziemlich sicher das für Wohnräume (in Deutschland ^^) es klar definierte Temperaturbereiche gibt.
    Edit:
    "...In vielen Mietverträgen sind Mindesttemperaturen von 20 bis 22 Grad für den Wohnraum und 23 Grad für das Bad festgehalten. Diese Werte werden von den meisten Gerichten anerkannt und auch zu Grunde gelegt, wenn eine mietvertragliche Vereinbarung nicht vorhanden ist..."
    http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0106/010636.htm

    Also für weiteren Rat bin ich dankbar, blosse unbelegte Meinungen helfen mir aber in keiner Weise.

    Naja, ganz richtig ist das nicht, denn das Fehlen jeglicher stichhaltiger Gegenarumentation bestärkt mich ehr darin mir Expertenrat zu suchen und mich ggf. auf einen Rechtstreit einzulassen.
    Ich würd mir das gerne ersparen wenn jemand ernsthafte Arumente für die Annahme das der Vermieter nicht für die Bewohnbarkeit und damit die sinnvolle Beheizbarkeit von Wohnräumen zu sorgen hat, nehme ich die gerne mit.

    Specht,
    ich denke nicht, dass es irgendwo verbindliche Vorschriften darüber gibt, welcher Raum zu welcher Jahreszeit von wie sehr abgehärteten Mietern bewohnbar zu sein hat.

    Also das glaube ich schon. Ich werd mal suchen aber ich bin mir ziemlich sicher das für Wohnräume (in Deutschland ^^) es klar definierte Temperaturbereiche gibt.
    Edit:
    "...In vielen Mietverträgen sind Mindesttemperaturen von 20 bis 22 Grad für den Wohnraum und 23 Grad für das Bad festgehalten. Diese Werte werden von den meisten Gerichten anerkannt und auch zu Grunde gelegt, wenn eine mietvertragliche Vereinbarung nicht vorhanden ist..."
    http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0106/010636.htm


    Und zu dem Lüften: ich wollte das Wohnen jetzt nicht zu nem Fulltimejob machen.
    3x des Nachts aufstehn,lüften um das Einfrieren von Zimmerpflanzen zu verhindern? Wohl kaum ...

    ... Wenn in dem Raum, wo der Ofen steht, die übliche Raumtemperatur in der Heizsaison errreicht wird, gibt es keinen Reklamationsgrund.

    Nein, das ist nicht der Fall:
    In dem Raum in dem der Ofen steht herrschen Temperaturen um 40 grad C wenn der Ofen zur Beheizung der gesamten Wohnung genuzt werden soll (bei 7 Grad Aussentemperatur). das ist sicher keine übliche Raumtemperatur.

    Ist das tatsächlich so?

    Angenommen ich lasse einen Großteil der Wohnung unbeheizt (denn andersherum kann mich der Vermieter auch sicher nicht dazu zwingen auf dem unwirtschaftlichsten Wege zu heizen), nun entstehn massive Schäden, Kondenswasser, Schimmel etc.

    Nicht das ich derartiges vor hätte aber wer haftet in dem Fall für enstandene Schäden?

    Ist es tatsächlich so das der Vermieter nicht für eine Brauchbarkeit aller Wohnräume zu jeder Zeit zu sorgen hat?
    Ich würde dnoch mal sagen das ein Raum der nur mit unverhältnissmäßigen Energiekosten in bewohnbarem
    Zustand gehalten werden kann schlicht kein geigneter bzw. einfach kein Wohnraum ist...

    Nun ja und zu dem Arument "wie gesehen...", natürlich mir war damals schon klar das Strom die teuerste Heizalternative ist, 73,- E mtl. ok.
    Aber nach 3 Jahren eine Nachzahlung von 5400,- ??
    Das ist doch völlig aus jedem Rahmen...
    Damit habe ich nicht gerechnet....Edit: und ich glaube nicht das ich das bei Räumen die als Wohnräume vermietet werden musste.

    Hallo, bin neu hier und habe natürlich auch gleich eine Frage.
    Bin mir nicht sicher ob das Unterforum passt, evtl. gehört der Fred ehr in "Nebenkosten".

    Falls dem so ist bitte ich um entschuldigung, das Thema darf natürlich gern verschoben werden.

    Mein Problem:

    Ich bewohne eine ca. 45 m2 Wonung, mit Wohnzimmer (in dem der Oben bereits erwähnte Holzofen steht), Küche, mini Bad und zwei weiteren Räumen.

    Ich bewohne die Altbauwohnung seit 2012, das Wohnzimmer kann in der Saison mit dem Ofen bequem auf behagliche Temperaturen beheizt werden.
    Für alle anderen Zimmer stehen elektrische Heizlüfter zur Verfühgung, im Bad gibts nen Deckenstrahler.
    Seit dem ich eingezogen bin habe ich den Stromverbrauch vom Versorger schätzen lassen, wollte es in diesem Jahr aber mal wissen und stellte schon beim Ablesen eine gewaltige Differnz zu den Schätzwerten fest, unterm Strich flatterte eine Rechnung von rd. 5400,- Euro ins Haus (wobei mein monatlicher Abschlag schon bei 73,- E liegt).
    Da ich frühverrentet bin und meine Rente unter den HLU-Sätzen liegt ist das Sozialamt zuständig, bemerkenswerter Weise wurde die Nachzahlung anstandslos in voller Höhe (nicht etwa darleehenweise) übernommen.

    Trotzdem finde ich den Stromverbrauch doch arg bedenklich.

    Im Mietvetrag ist die Heizung natürlich erwähnt.

    Meine Frage ist nun ob der Vermieter nicht gezwungen werden kann hier nachzurüsten, evtl. ein 2ter Ofen oder gar der Einbau einer Gas-Ölheizung, evtl. Zentralheizung (alle andren Mieter im Haus stöhnen genauso, im 2ten Stock wohnt seit einigen Wochen eine behinderte Person- unter beiden Kniegelenken amputiert), wie die das Holz in die Wohnung schleppen will ist mir noch nicht klar.

    Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen das es rechtens sein kann solche Stromkosten zu tragen, im Zweifel könnte ich einen großteil der Wohnung natürlich völlig unbeheizt lassen, was diese Räume dann aber zumindest in der Heizsaison
    quasie unbrauchbar macht, das müsste den Mietwert doch deutlich mindern.

    Was kann ich tun?

    Vielen lieben Dank !!!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!