Holzofen nicht ausreichend

  • Hallo, bin neu hier und habe natürlich auch gleich eine Frage.
    Bin mir nicht sicher ob das Unterforum passt, evtl. gehört der Fred ehr in "Nebenkosten".

    Falls dem so ist bitte ich um entschuldigung, das Thema darf natürlich gern verschoben werden.

    Mein Problem:

    Ich bewohne eine ca. 45 m2 Wonung, mit Wohnzimmer (in dem der Oben bereits erwähnte Holzofen steht), Küche, mini Bad und zwei weiteren Räumen.

    Ich bewohne die Altbauwohnung seit 2012, das Wohnzimmer kann in der Saison mit dem Ofen bequem auf behagliche Temperaturen beheizt werden.
    Für alle anderen Zimmer stehen elektrische Heizlüfter zur Verfühgung, im Bad gibts nen Deckenstrahler.
    Seit dem ich eingezogen bin habe ich den Stromverbrauch vom Versorger schätzen lassen, wollte es in diesem Jahr aber mal wissen und stellte schon beim Ablesen eine gewaltige Differnz zu den Schätzwerten fest, unterm Strich flatterte eine Rechnung von rd. 5400,- Euro ins Haus (wobei mein monatlicher Abschlag schon bei 73,- E liegt).
    Da ich frühverrentet bin und meine Rente unter den HLU-Sätzen liegt ist das Sozialamt zuständig, bemerkenswerter Weise wurde die Nachzahlung anstandslos in voller Höhe (nicht etwa darleehenweise) übernommen.

    Trotzdem finde ich den Stromverbrauch doch arg bedenklich.

    Im Mietvetrag ist die Heizung natürlich erwähnt.

    Meine Frage ist nun ob der Vermieter nicht gezwungen werden kann hier nachzurüsten, evtl. ein 2ter Ofen oder gar der Einbau einer Gas-Ölheizung, evtl. Zentralheizung (alle andren Mieter im Haus stöhnen genauso, im 2ten Stock wohnt seit einigen Wochen eine behinderte Person- unter beiden Kniegelenken amputiert), wie die das Holz in die Wohnung schleppen will ist mir noch nicht klar.

    Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen das es rechtens sein kann solche Stromkosten zu tragen, im Zweifel könnte ich einen großteil der Wohnung natürlich völlig unbeheizt lassen, was diese Räume dann aber zumindest in der Heizsaison
    quasie unbrauchbar macht, das müsste den Mietwert doch deutlich mindern.

    Was kann ich tun?

    Vielen lieben Dank !!!

    Einmal editiert, zuletzt von Specht (1. Oktober 2015 um 18:45)

  • Hier heißt es ganz lapidar, angemietet wie gesehen. Der Vermieter muss hier nichts in Bezug auf Beheizbarkeit der Wohnung ändern. Den Mietern bleibt aber frei gestellt auf eigene Kosten Öfen o.ä. anzuschaffen, vorausgesetzt es liegt z.B. Gas im Haus, bzw. es sind zulässige Kamine vorhanden.

  • Was kann ich tun?


    Ausziehen und eine Dir genehmere Wohnung anmieten. Dabei sollteste besser auf Individualitäten achten. Wenn in dem Raum, wo der Ofen steht, die übliche Raumtemperatur in der Heizsaison errreicht wird, gibt es keinen Reklamationsgrund.

  • Ist das tatsächlich so?

    Angenommen ich lasse einen Großteil der Wohnung unbeheizt (denn andersherum kann mich der Vermieter auch sicher nicht dazu zwingen auf dem unwirtschaftlichsten Wege zu heizen), nun entstehn massive Schäden, Kondenswasser, Schimmel etc.

    Nicht das ich derartiges vor hätte aber wer haftet in dem Fall für enstandene Schäden?

    Ist es tatsächlich so das der Vermieter nicht für eine Brauchbarkeit aller Wohnräume zu jeder Zeit zu sorgen hat?
    Ich würde dnoch mal sagen das ein Raum der nur mit unverhältnissmäßigen Energiekosten in bewohnbarem
    Zustand gehalten werden kann schlicht kein geigneter bzw. einfach kein Wohnraum ist...

    Nun ja und zu dem Arument "wie gesehen...", natürlich mir war damals schon klar das Strom die teuerste Heizalternative ist, 73,- E mtl. ok.
    Aber nach 3 Jahren eine Nachzahlung von 5400,- ??
    Das ist doch völlig aus jedem Rahmen...
    Damit habe ich nicht gerechnet....Edit: und ich glaube nicht das ich das bei Räumen die als Wohnräume vermietet werden musste.

    2 Mal editiert, zuletzt von Specht (1. Oktober 2015 um 20:14)

  • ... Wenn in dem Raum, wo der Ofen steht, die übliche Raumtemperatur in der Heizsaison errreicht wird, gibt es keinen Reklamationsgrund.

    Nein, das ist nicht der Fall:
    In dem Raum in dem der Ofen steht herrschen Temperaturen um 40 grad C wenn der Ofen zur Beheizung der gesamten Wohnung genuzt werden soll (bei 7 Grad Aussentemperatur). das ist sicher keine übliche Raumtemperatur.

  • Specht,
    ich denke nicht, dass es irgendwo verbindliche Vorschriften darüber gibt, welcher Raum zu welcher Jahreszeit von wie sehr abgehärteten Mietern bewohnbar zu sein hat.

  • In dem Raum in dem der Ofen steht herrschen Temperaturen um 40 grad C wenn der Ofen zur Beheizung der gesamten Wohnung genuzt werden soll (bei 7 Grad Aussentemperatur). das ist sicher keine übliche Raumtemperatur.


    Dann sollteste intelligenter lüften, sodass die hohe Temperatur auch den anderen Räumen zugute kommt.

  • Specht,
    ich denke nicht, dass es irgendwo verbindliche Vorschriften darüber gibt, welcher Raum zu welcher Jahreszeit von wie sehr abgehärteten Mietern bewohnbar zu sein hat.

    Also das glaube ich schon. Ich werd mal suchen aber ich bin mir ziemlich sicher das für Wohnräume (in Deutschland ^^) es klar definierte Temperaturbereiche gibt.
    Edit:
    "...In vielen Mietverträgen sind Mindesttemperaturen von 20 bis 22 Grad für den Wohnraum und 23 Grad für das Bad festgehalten. Diese Werte werden von den meisten Gerichten anerkannt und auch zu Grunde gelegt, wenn eine mietvertragliche Vereinbarung nicht vorhanden ist..."
    http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0106/010636.htm


    Und zu dem Lüften: ich wollte das Wohnen jetzt nicht zu nem Fulltimejob machen.
    3x des Nachts aufstehn,lüften um das Einfrieren von Zimmerpflanzen zu verhindern? Wohl kaum ...

    3 Mal editiert, zuletzt von Specht (1. Oktober 2015 um 20:31)

  • Also das glaube ich schon. Ich werd mal suchen aber ich bin mir ziemlich sicher das für Wohnräume (in Deutschland ^^) es klar definierte Temperaturbereiche gibt.


    Quatsch, ganz großer Quatsch. So lange es in Deutschland noch Wohnungen mit Ofenheizung gibt muss der Mieter für ausreichende Beheizung in den Räumen sorgen. Hättest du den Komfort einer Zentralheizung mit entsprechend hoher Miete, sähe es natürlich anders aus.

    Also erkundige dich, wo in dem Haus die Kamine sind und frage den Bezirksschornsteinfeger, ob du daran Holz/Kohleöfen anschließen kannst, aber hör mit dem Jammern auf. Die einzige Alternative ist in deinem Fall eine Wohnung mit Zentralheizung für einen wesentlich höheren Mietpreis.

  • Entschuldigung wenn Du mein Hinterfargen und meinen Unglauben über hier aufgestellte Behauptungen als Jammern empfindest.
    Ein einfacher Ausweg wäre es wenn Behauptungen auch irgendwie belegt werden könnten (Quellenangaben), dann müsste ich nicht "jammern".
    Mir ist auch gar nicht nach Jammern zumute, mir macht es ehr Spaß zu Argumentieren und ggf. zu streiten.
    Ich möchte nur einen Infomationsaustausch, welchen Grund sollte ich haben (für mich) völlig unglaubliche Aussagen einfach zu glauben?
    Ich kann doch in einem "...rechtsforum" hoffentlich erwarten das nicht einfach Meinungen und Annahmen kundgetan werden sondern das ein gewisses Maß an Genauigkeit herrscht. Dh. das wenigstens Quellenangaben gemacht und blosse Meinungen und Annahmen auch als solche benannt werden.
    Entschuldigung wenn ich da zu anspruchsvoll bin aber ich bitte dringend darum dies nicht mit Jammern zu verwechseln^^

    Ausserdem, evtl. hast Du dieses überlesen?

    Also das glaube ich schon. Ich werd mal suchen aber ich bin mir ziemlich sicher das für Wohnräume (in Deutschland ^^) es klar definierte Temperaturbereiche gibt.
    Edit:
    "...In vielen Mietverträgen sind Mindesttemperaturen von 20 bis 22 Grad für den Wohnraum und 23 Grad für das Bad festgehalten. Diese Werte werden von den meisten Gerichten anerkannt und auch zu Grunde gelegt, wenn eine mietvertragliche Vereinbarung nicht vorhanden ist..."
    http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0106/010636.htm

    Also für weiteren Rat bin ich dankbar, blosse unbelegte Meinungen helfen mir aber in keiner Weise.

    Naja, ganz richtig ist das nicht, denn das Fehlen jeglicher stichhaltiger Gegenarumentation bestärkt mich ehr darin mir Expertenrat zu suchen und mich ggf. auf einen Rechtstreit einzulassen.
    Ich würd mir das gerne ersparen wenn jemand ernsthafte Arumente für die Annahme das der Vermieter nicht für die Bewohnbarkeit und damit die sinnvolle Beheizbarkeit von Wohnräumen zu sorgen hat, nehme ich die gerne mit.

    3 Mal editiert, zuletzt von Specht (1. Oktober 2015 um 21:24)

  • Ein einfacher Ausweg wäre es wenn Behauptungen auch irgendwie belegt werden könnten (Quellenangaben), dann müsste ich nicht "jammern".

    Ich kann doch in einem "...rechtsforum" hoffentlich erwarten das nicht einfach Meinungen und Annahmen kundgetan werden sondern das ein gewisses Maß an Genauigkeit herrscht. Dh. das wenigstens Quellenangaben gemacht und blosse Meinungen und Annahmen auch als solche benannt werden.

    Entschuldigung wenn ich da zu anspruchsvoll bin aber ich bitte dringend darum dies nicht mit Jammern zu verwechseln^^

    das Fehlen jeglicher stichhaltiger Gegenarumentation bestärkt mich ehr darin mir Expertenrat zu suchen und mich ggf. auf einen Rechtstreit einzulassen.


    Dir kann sehr fachmännisch geholfen werden: Da gibt es Leute, die nennen sich Fachanwalt für Miet- und Immobilienrecht und warten auf Leute wie Dich, denen sie gutes Geld für Beratungen oder Rechtsstreitigkeiten abknöpfen, um ihre Fincas oder Chalets zu finanzieren...

  • Joa, weil es offenbar vielen Leuten schlicht zu mühsam ist bspw. in Foren ihre Meinungen auch fundiert zu begründen, lieber etwas rumtönen ubewiesene Behauptungen aufstellen um Postings zu sammeln und sich dann "Erfahrener Benutzer" nennen ^^

    Entschuldigung, ich wollte hier ganz sachlich eine Thematik diskutieren, keine Ahnung in welches Fettnäpfchen ich getreten bin um mir Vorwürfe des Jammerns vorhalten lassen oder offensichtliches Offtopic durchlesen zu müssen "Dir kann sehr fachmännisch geholfen werden: Da gibt es Leute, die nennen sich Fachanwalt für Miet- und Immobilienrecht und warten auf Leute wie Dich, denen sie gutes Geld für Beratungen oder Rechtsstreitigkeiten abknöpfen, um ihre Fincas oder Chalets zu finanzieren..."

    Wie schon erwähnt beziehe ich HLU da meine Rente keine 50,- beträgt, die Beratung gibts also quasie gratis auf Schein, wie auch die Prozesskostenhilfe wenn Aussicht auf Erfolg besteht ... genauso wie die Stromkosten.

    Weder Grund zum Jammern also noch mich weiter auf irgendwelche Unsachlichkeiten einzulassen.

    ENDE und CLOSED

  • Und wieder so ein Spinner.

    Du bist nicht in der Lage für deinen eigenen Lebensunterhalt sorgen. Dennoch willst du uns hier erklären, wie die Welt funktioniert. Wir haben dir sogar deine Stromheizkostennachzahlung von 5300 Euro bezahlt. Diese hohe Summe ist nur Zustande gekommen, weil du völlig unbedacht drauflos geheizt hast, obwohl du wußtest dass Heizen mit Strom teuer ist. Den Stromverbrauch muss man übrigens nicht schätzen, man kann ihn ablesen.

    Gruss
    H H

  • Joa, weil es offenbar vielen Leuten schlicht zu mühsam ist bspw. in Foren ihre Meinungen auch fundiert zu begründen, lieber etwas rumtönen ubewiesene Behauptungen aufstellen um Postings zu sammeln und sich dann "Erfahrener Benutzer" nennen ^^

    Entschuldigung, ich wollte hier ganz sachlich eine Thematik diskutieren, keine Ahnung in welches Fettnäpfchen ich getreten bin um mir Vorwürfe des Jammerns vorhalten lassen oder offensichtliches Offtopic durchlesen zu müssen "Dir kann sehr fachmännisch geholfen werden: Da gibt es Leute, die nennen sich Fachanwalt für Miet- und Immobilienrecht und warten auf Leute wie Dich, denen sie gutes Geld für Beratungen oder Rechtsstreitigkeiten abknöpfen, um ihre Fincas oder Chalets zu finanzieren..."

    Wie schon erwähnt beziehe ich HLU da meine Rente keine 50,- beträgt, die Beratung gibts also quasie gratis auf Schein, wie auch die Prozesskostenhilfe wenn Aussicht auf Erfolg besteht ... genauso wie die Stromkosten.

    Weder Grund zum Jammern also noch mich weiter auf irgendwelche Unsachlichkeiten einzulassen.

    ENDE und CLOSED

    Wie das bei anderen aussieht weiß ich nicht, aber ich persönlich habe nicht die Motivation hier Paragraphen und Urteile zu zitieren, die übringens durchaus auch missverständlich sein können.
    Es kommt wohl mehr auf die Rechtspraxis und das Ergebnis an, denke ich. Das Ergebnis sehe ich in deinem Fall wie folgt:
    1. Wohnung mit der Heizung gemietet wie gesehen.
    2. Alle Räume sind beheizbar und auf die nötige Mindesttemperatur zu bringen
    3. Einen Zwang zur Umrüstung auf eine bestimmte Heizung gibt es einfach nicht.
    Daraus ergibt sich für dich, das du entweder weniger heizen must, wenn du die entlasten willst die dir das bezahlen, oder dir eine andere Wohnung suchen solltest, die deinen Ansprüchen genügt, oder in sachen Heizung selber tätig wirst, wenn das möglich ist.
    Realistischer weise solltest du wohl hoffen das der Vermieter nicht tatsächlich auf die Idee kommt dir eine Zentralheizung einzubauen, den das wäre dann eine Modernisierung die auf die Miete umzulegen wäre. Ob die Wohnung dann noch in Rahmen dessen läge was das Amt bezahlen würde, bliebe abzuwarten.
    Mit sozialistischem Gruß,:rolleyes:
    AJ1900

  • Ist das tatsächlich so?

    Angenommen ich lasse einen Großteil der Wohnung unbeheizt (denn andersherum kann mich der Vermieter auch sicher nicht dazu zwingen auf dem unwirtschaftlichsten Wege zu heizen), nun entstehn massive Schäden, Kondenswasser, Schimmel etc.

    Nicht das ich derartiges vor hätte aber wer haftet in dem Fall für enstandene Schäden?

    Ist es tatsächlich so das der Vermieter nicht für eine Brauchbarkeit aller Wohnräume zu jeder Zeit zu sorgen hat?
    Ich würde dnoch mal sagen das ein Raum der nur mit unverhältnissmäßigen Energiekosten in bewohnbarem
    Zustand gehalten werden kann schlicht kein geigneter bzw. einfach kein Wohnraum ist...

    Nun ja und zu dem Arument "wie gesehen...", natürlich mir war damals schon klar das Strom die teuerste Heizalternative ist, 73,- E mtl. ok.
    Aber nach 3 Jahren eine Nachzahlung von 5400,- ??
    Das ist doch völlig aus jedem Rahmen...
    Damit habe ich nicht gerechnet....Edit: und ich glaube nicht das ich das bei Räumen die als Wohnräume vermietet werden musste.

    Hallo,

    die Frage stellt sich erst gar nicht, denn es liegt im Verantwortungsbereich des Mieters den Strom ordnungsgemäß ablesen zu lassen und verrechnen zu lassen und nicht jahrelang eine Schätzung des Stromversorgers zu akzeptieren weil das ja so viel billiger ist, die Rechnung wurde nun präsentiert.

    Die Differenz ergibt sich aus der Schätzung und tatsächlichen Verbrauch und das hat alleine der Mieter verbraucht, denn der Vermieter saß sicherlich nicht in den Räumen und hat geheizt was das Zeug hält.

    Eigenes Fehlverhalten sehen, erkennen und danach zu handeln, soll das auch noch der Vermieter verantworten?

    Aber das widerspiegelt genau die Erwartungs- und Forderungsmentalität so manchen Mieters dem es anscheinend immer noch zu gut geht!

    Gruß

    BHShuber

    2 Mal editiert, zuletzt von BHShuber (2. Oktober 2015 um 09:47)

  • Joa, weil es offenbar vielen Leuten schlicht zu mühsam ist bspw. in Foren ihre Meinungen auch fundiert zu begründen, lieber etwas rumtönen ubewiesene Behauptungen aufstellen um Postings zu sammeln und sich dann "Erfahrener Benutzer" nennen ^^

    Entschuldigung, ich wollte hier ganz sachlich eine Thematik diskutieren, keine Ahnung in welches Fettnäpfchen ich getreten bin um mir Vorwürfe des Jammerns vorhalten lassen oder offensichtliches Offtopic durchlesen zu müssen "Dir kann sehr fachmännisch geholfen werden: Da gibt es Leute, die nennen sich Fachanwalt für Miet- und Immobilienrecht und warten auf Leute wie Dich, denen sie gutes Geld für Beratungen oder Rechtsstreitigkeiten abknöpfen, um ihre Fincas oder Chalets zu finanzieren..."

    Wie schon erwähnt beziehe ich HLU da meine Rente keine 50,- beträgt, die Beratung gibts also quasie gratis auf Schein, wie auch die Prozesskostenhilfe wenn Aussicht auf Erfolg besteht ... genauso wie die Stromkosten.

    Weder Grund zum Jammern also noch mich weiter auf irgendwelche Unsachlichkeiten einzulassen.

    ENDE und CLOSED

    Hallo,

    genau, auch dafür findest du sicherlich einen dem man die Schuld zuschieben kann, ja nicht vor der eigenen Türe kehren, wenn es doch so leicht ist uneigenverantwortlich zu handeln, das Sozialamt zahlt´s ja auf Steuerzahlerkosten :mad:

    Gruß

    BHSHuber

  • Hier heißt es ganz lapidar, angemietet wie gesehen. Der Vermieter muss hier nichts in Bezug auf Beheizbarkeit der Wohnung ändern. Den Mietern bleibt aber frei gestellt auf eigene Kosten Öfen o.ä. anzuschaffen, vorausgesetzt es liegt z.B. Gas im Haus, bzw. es sind zulässige Kamine vorhanden.

    Der Vermieter ist wärend der Heizperiode ab Oktober absolutestestenstensen überhaupt dazu verplichtet dem Mieter eine Mietfläche zur Verfügung zu stellen die bewohnbar ist, heißt unter 18-20 Grad geht nix !!! unter 18Grad 100% Mietminderung !!

    Woher soll denn ein Mietinteressent wissen das der olle Holzofen nicht mal ausreicht um den Kaninchenstall vorm einfrieren zu bewahren ???

    Also Sry Mainschwimmer, da spricht wohl der Vermieter einer Wohnung mit naja geringerem Flair :) und da muss ich mal ganz salop sagen ... Schwachsinn !!! Gekauft wie gesehen gilt vielleicht bei ner Hochzeit in der ehemaligen DDR (jubel sind ja nun schon 25 jahre vereint) ... aber nicht im Mietrecht der BRD.


    Ach und vorab schonmal sry, hab nicht den ganzen Tread gelesen. Die Aussage reichte für eine Berichtigung

    4 Mal editiert, zuletzt von Azze (3. Oktober 2015 um 04:10)

  • Joa, weil es offenbar vielen Leuten schlicht zu mühsam ist bspw. in Foren ihre Meinungen auch fundiert zu begründen, lieber etwas rumtönen ubewiesene Behauptungen aufstellen um Postings zu sammeln und sich dann "Erfahrener Benutzer" nennen ^^

    Entschuldigung, ich wollte hier ganz sachlich eine Thematik diskutieren, keine Ahnung in welches Fettnäpfchen ich getreten bin um mir Vorwürfe des Jammerns vorhalten lassen oder offensichtliches Offtopic durchlesen zu müssen "Dir kann sehr fachmännisch geholfen werden: Da gibt es Leute, die nennen sich Fachanwalt für Miet- und Immobilienrecht und warten auf Leute wie Dich, denen sie gutes Geld für Beratungen oder Rechtsstreitigkeiten abknöpfen, um ihre Fincas oder Chalets zu finanzieren..."

    Wie schon erwähnt beziehe ich HLU da meine Rente keine 50,- beträgt, die Beratung gibts also quasie gratis auf Schein, wie auch die Prozesskostenhilfe wenn Aussicht auf Erfolg besteht ... genauso wie die Stromkosten.

    Weder Grund zum Jammern also noch mich weiter auf irgendwelche Unsachlichkeiten einzulassen.

    ENDE und CLOSED

    Dafür ein klares LIKE von mir ^^ begründen werde ich das Like vorerst nicht, aber da ich nun den Rest des Treds gelesen habe, wird das wohl noch folge KOmmenatre auf sich ziehen... dann wird Begründet ... klar und besorgt Deutschlich :)

  • Und wieder so ein Spinner.

    Du bist nicht in der Lage für deinen eigenen Lebensunterhalt sorgen. Dennoch willst du uns hier erklären, wie die Welt funktioniert. Wir haben dir sogar deine Stromheizkostennachzahlung von 5300 Euro bezahlt. Diese hohe Summe ist nur Zustande gekommen, weil du völlig unbedacht drauflos geheizt hast, obwohl du wußtest dass Heizen mit Strom teuer ist. Den Stromverbrauch muss man übrigens nicht schätzen, man kann ihn ablesen.

    Gruss
    H H

    Ach was hab ich das vermisst. Beleidigungen und Mutmasungen was die Erwerbstätigkeit von Fragestellern in diesem Forum angeht. Klar mal proforma von Herrn High Society Hamburg angenommen das alles Hartz4 bezieht und WLAN gratis bekommt, der mal ne Frage in nem Forum stellt. Logisch das der Jenige auch zu blöde ist richtig zu heizen, volle Pulle halt... zahlt ja das Amt :)

    Deine Äusserungen zum aktuellen Geschehen in Deutschland was Unterbringung etc angeht, möcht ich zu gerne mal hören.

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