Mieterhöhung innerhalb von 18 Monaten um 40 %? Ist das gesetzlich möglich?

  • Hallo, bin neu hier und habe ein Problem mit dem Vermieter in Bezug auf Mieterhöhung innerhalb einem Zeitraum von 18. Monaten.
    Mit Vorankündigung vom 27.03.2014 wurde die Miete zum 01.06.2014 um genau 20 % erhöht.Mittlerweile wechselte der Verwalter und der teilte mir per Schreiben vom 25.09.2015 mit das sich die Miete ab 01.12.2015 wiederum um 20 % genau erhöht würde.
    Laut Mietspiegelvon Siegen beträgt der Durchschnittswert des Mietspiegel 6,81.Bei mir liegt der Durchschnittswertbei der jetzigen Erhöhung bei 5,86 Euro.
    Muss aber dabei erwähnen das weder Wärmeschutzmäßige Leistungen am Mehrfamilienhaus noch Immusionsschutz ectr. in den ganzen Jahren nichts unternommen wurde, und der Verwalter bestimmt keinen Energieschlüssel nach EU Gesetz erforderlich bei Neuvermietung vorlegen kann.
    Durch diese fehlenden Energiemaßnahmen in den letzten Jahren habe ich als Erdgeschossbewohner mit 75 qm Wohnung erhöhte Heizungskosten von monatl 140.- Euro Abschlag, die von mir allerdings an das Energieunternehmen direkt bezahlt werden und nichts mit einer Nebenkostenabrechnung des Vermieter zu tun haben.

    Meine Frage bezieht sich speziell auf den 3 Jahres- Rythmus wo die Miete nur einmal um 20 % erhöht werden kann.

    Hoffe, das heir einige erfahrene User im Forum sind, die mir das iorgendwie näher erläutern und eventuell auf gesetzliche Link hinweisen können, worauf ich in einem Schreiben an den Vermieter hinweisen kann.
    War bis vor 5 Jahren Eigentumswohnungsbesitzer und bin durch einen familiären Schicksalsschlag zum Mieter geworden.

    Für einige erwartete Hinweise bezüglich meines Problem bedanke ich mich schon mal im Voraus.

    Mit freundlichem Gruß an dieComunity,

    Capitano15

    Einen großen Vorsprung im Leben hat,
    wer da schon handelt,
    wo die anderen noch reden.

    (John F. Kennedy)

  • Zitat

    Mit Vorankündigung vom 27.03.2014 wurde die Miete zum 01.06.2014 um genau 20 % erhöht.Mittlerweile wechselte der Verwalter und der teilte mir per Schreiben vom 25.09.2015 mit das sich die Miete ab 01.12.2015 wiederum um 20 % genau erhöht würde.

    Die Miete kann angehoben werden, wenn diese 15 Monate unverändert war (Vgl. 558 BGB). Das ist hier schon mal der Fall, da zwischen dem 01.06.15 und dem 01.12. eben 18 Monate liegen.

    Aber: Es gibt eine Kappungsgrenze, wonach die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 15-20% steigen darf.

    Zitat

    Muss aber dabei erwähnen das weder Wärmeschutzmäßige Leistungen am Mehrfamilienhaus noch Immusionsschutz ectr. in den ganzen Jahren nichts unternommen wurde

    Das spielt für Mieterhöhungen nach § 558 BGB überhaupt keine Rolle.

    Zitat

    der Verwalter bestimmt keinen Energieschlüssel nach EU Gesetz erforderlich bei Neuvermietung vorlegen kann.

    Was ist ein Energieschlüssel nach EU-Gesetz? :confused:

    Meinst Du die Vorschriften nach der EnEV? Das ist eine nationale Regelung und gilt in der Regel kaum bis gar nicht für Bestandsimmobilien, sondern vielmehr für neue Bauprojekte.

    Zitat

    und eventuell auf gesetzliche Link hinweisen können, worauf ich in einem Schreiben an den Vermieter hinweisen kann.

    ich verweise hier auf den § 558 BGB.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Mittlerweile wechselte der Verwalter und der teilte mir per Schreiben vom 25.09.2015 mit das sich die Miete ab 01.12.2015 wiederum um 20 % genau erhöht würde.

    Dann teile dem Verwalter bestimmt aber höflich mit das Du dieses Mieterhöhungsverlangen als Gegenstandslos betrachtest da die Miete erst zum 1.6.2015 um 20 % erhöht wurde. Kopie des Mieterhöhungsverlangens vom März beifügen und darauf verweisen das Du ab dem 1.6. die erhöhte Miete zahlst. Tust Du doch?

    Vielleicht weiß die neue Verwaltung ja nichts von der Mieterhöhung zum 1.6.

  • Dann teile dem Verwalter bestimmt aber höflich mit das Du dieses Mieterhöhungsverlangen als Gegenstandslos betrachtest da die Miete erst zum 1.6.2015 um 20 % erhöht wurde. Kopie des Mieterhöhungsverlangens vom März beifügen und darauf verweisen das Du ab dem 1.6. die erhöhte Miete zahlst. Tust Du doch?

    Vielleicht weiß die neue Verwaltung ja nichts von der Mieterhöhung zum 1.6.

    Die Miete wurde zum 01.06.2014 und nicht 2015 erhöht.Die soll erst am 1.12.2015 erhöht werden.

    Einen großen Vorsprung im Leben hat,
    wer da schon handelt,
    wo die anderen noch reden.

    (John F. Kennedy)

  • Die Miete wurde zum 01.06.2014 und nicht 2015 erhöht.Die soll erst am 1.12.2015 erhöht werden.

    Völlig Wurscht! Das sind trotzdem keine 3 Jahre.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Miete kann angehoben werden, wenn diese 15 Monate unverändert war (Vgl. 558 BGB). Das ist hier schon mal der Fall, da zwischen dem 01.06.15 und dem 01.12. eben 18 Monate liegen.


    01.12. welchen Jahres??

  • Bei solchen Anliegen wäre immer sehr schön die entsprechenden Schreiben einzuscannen und hier reinzustellen. Dann steht auch mal ne Begründung dabei auf welcher Grundlage überhaupt. Oder auch obs wirklich 2 mal ganze 20% waren. Oder vielleicht einfach mal die Nebenkosten um 50 Euro angestiegen sind.

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