Beiträge von Capitano15

    Dann teile dem Verwalter bestimmt aber höflich mit das Du dieses Mieterhöhungsverlangen als Gegenstandslos betrachtest da die Miete erst zum 1.6.2015 um 20 % erhöht wurde. Kopie des Mieterhöhungsverlangens vom März beifügen und darauf verweisen das Du ab dem 1.6. die erhöhte Miete zahlst. Tust Du doch?

    Vielleicht weiß die neue Verwaltung ja nichts von der Mieterhöhung zum 1.6.

    Die Miete wurde zum 01.06.2014 und nicht 2015 erhöht.Die soll erst am 1.12.2015 erhöht werden.

    Hallo, bin neu hier und habe ein Problem mit dem Vermieter in Bezug auf Mieterhöhung innerhalb einem Zeitraum von 18. Monaten.
    Mit Vorankündigung vom 27.03.2014 wurde die Miete zum 01.06.2014 um genau 20 % erhöht.Mittlerweile wechselte der Verwalter und der teilte mir per Schreiben vom 25.09.2015 mit das sich die Miete ab 01.12.2015 wiederum um 20 % genau erhöht würde.
    Laut Mietspiegelvon Siegen beträgt der Durchschnittswert des Mietspiegel 6,81.Bei mir liegt der Durchschnittswertbei der jetzigen Erhöhung bei 5,86 Euro.
    Muss aber dabei erwähnen das weder Wärmeschutzmäßige Leistungen am Mehrfamilienhaus noch Immusionsschutz ectr. in den ganzen Jahren nichts unternommen wurde, und der Verwalter bestimmt keinen Energieschlüssel nach EU Gesetz erforderlich bei Neuvermietung vorlegen kann.
    Durch diese fehlenden Energiemaßnahmen in den letzten Jahren habe ich als Erdgeschossbewohner mit 75 qm Wohnung erhöhte Heizungskosten von monatl 140.- Euro Abschlag, die von mir allerdings an das Energieunternehmen direkt bezahlt werden und nichts mit einer Nebenkostenabrechnung des Vermieter zu tun haben.

    Meine Frage bezieht sich speziell auf den 3 Jahres- Rythmus wo die Miete nur einmal um 20 % erhöht werden kann.

    Hoffe, das heir einige erfahrene User im Forum sind, die mir das iorgendwie näher erläutern und eventuell auf gesetzliche Link hinweisen können, worauf ich in einem Schreiben an den Vermieter hinweisen kann.
    War bis vor 5 Jahren Eigentumswohnungsbesitzer und bin durch einen familiären Schicksalsschlag zum Mieter geworden.

    Für einige erwartete Hinweise bezüglich meines Problem bedanke ich mich schon mal im Voraus.

    Mit freundlichem Gruß an dieComunity,

    Capitano15

    Ahoi, Capitano,
    danke, werden wohl monatliche Preise pro m² Mietfläche sein.
    .

    ja sind es, und danach habe ich mir mal die Betriebskosten für zukünftige Zahlungen mal ausgerechnet und komme auf 103,60.
    Also nix mit 187.- Euro.

    habe hier die Versorger von Wasser und Strom angeschrieben und die Preisspirale von 2012 bis 2014 angefordert.
    Und wenn ich die habe, werde ich den mal einen saftigen Brief schreiben,und um Begründung der enormen Betriebskostenvorauszahlung bitten, denn dann habe ich ja Zahlen wo ich vergleichen kann.

    Gruß Capitano15

    hallo Berny,
    Mittlerweile habe ich mich mal ein wenig schlau gemacht, und einen Betriebskostenspiegel für NRW zu rate gezogen und mir ausgerechnet, was mich kommendes Jahr erwartet.
    Nach diesem Spiegel müßte ich eine Betriebskostenvorauszahlung von monatlich 107,00 Euro leisten.
    Alles aAndere wäre laut überzogen und das werde ich den herren der Verwaltung am Montag mal schriftlich mitteilen, mit der Forderung mir eine genaue Berchnung der Betriebskostenvorauszahlung zuschicken damit ich sie rechtlich überprüfen kann.

    Nochmal svielen Dank für Deine Beiträge bezzglich meines Anliegen.

    Freundliche Grüße

    Capitano15

    Hallo Kollinum,
    Da mein Scanner defekt ist versuche ich es über eine Fotomontage die letzte Abrechnung einzustellen.
    sind zwei Teilfotos.

    Ich hoffe, Du kannst was damit anfangen.Musste vieleicht am PC vergrößern, anders bekomme ich das Foto nicht hier eingestellt.

    Nohmals vielen dank.

    Hallo , keine Vertipperli, habe heute Morgen eine Nachbarin getroffen, die hat ebenfalls eine Betriebskostenvorauszahlung von 150.- Euro bekommen.Also ist es kein vertippen, sondern wirklich der Versuch einer versteckten Mieterhöhung.

    2011 hatte ich 1119.- gesamtnebenkosten
    2012 " 1163.- "
    das war eine Steigerung von 3,9 % und akzeptabel.
    Die jetzige Vorauszahlung würde nach der letzten nebenkostenabrechnung eine Erhöhung von 85,7 % bedeuten.

    Übrigens in den letzten zwei Abrechnungen wurden Doppeltbeträge in der Gartenarbeit und der Hausmeistertätigkeit aufgeführt, die mit dem Hinweis "Anteil Kosten gemäß § 35aEstg begründet wurden.

    Verstehe ich nicht ganz, wo doch auf einer Seite bei der Ista steht"Seit dem 1. Januar 2006 können Mieter und Wohnungseigentümer nach § 35 a EStG nicht nur haushaltsnahe Dienstleistungen oder Beschäftigungsverhältnisse, sondern auch bestimmte Handwerksleistungen in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

    Sorry, beirag zweimal eingestellt, hatte geglaubt der erste Beitrag wäre mir abhanen gekommen weil ich ihn nicht abgeschickt hätte.

    Bin ich als Rentner und Nichtsteuerzahler jetzt der Gelackmeierte?

    Kann mir das mal einer plausibel erklären??

    Vielen Dank wie immer im Voraus für Eure Beiträge bezüglich dieses Thema.

    Kein Vertipperli, habe heute eine Nachbaerin gefragt und die hat eine erhöhung von 150.- Euro monatlich.
    habe mir mal die Abrechnungen der letzten Jahre angeschaut.Die Abrechnung von 2012, in der ich 143,95 nachzahlen musste, ist mir zwei neue Posten in der Abrechnung aufgefallen und zwar,wurde zweimal die Gartenpflege mit 170,37 und der Haiusmeisterposten mit 72,96 ebenfalls berechnet.Eine doppelte Anrechnung wird mit dem "Anteil Kosten gemäß &35a Estg. begründet. Ich meine das wäre eine Steuerabschreibung und keine zusätzliche Belastung für den Mieter. werde daraus nicht schlau???

    Durch diese doppelt Beträge des §35aEstg.ist auch die Nachzahlung von 143,95 enstanden.

    Kann mir das mal einer ganz plausibel erklären, warum diese Beträge aufgeführt werden.

    Freundliche Grüße,

    Capitano15

    Die "Rechtfertigung" wird dann sicher ein "Büroversehen" sein...

    hallo berny, Guten Morgen.
    das nehme ich auch an das hier ein Versehen vorliegt und eine 1 zusätzlich eingefügt wurde.
    Denn der Betrag von 87,- Euro bestand ja, so das irrtümlich vieleicht eine 1 davorgesetzt wurde. Nur hätte der Zahlendreher auffallen müssen bei der Addierung der Gesamtmietezahlung.
    Na ja, einstweilen vielen Dank an die Expertenrunde hier. werde Montag den Vermieter in einem Formschreiben auffordern mir Unterlagen zur Überprüfung der Betriebskosten zukommen lassen, aus dem ersichtlich würde wie die zukünftige Nebenkostenpauschale
    rechnerisch zu Stande kommen würde.
    Werde Euch von der Antwort des Vermieter in Kenntniss setzen.
    An der eigentlichen Mieterhöhung werde ich wohl nicht vorbeikommen, werde aber in Zukunft mehr Reparaturarbeiten vom Vermieter machen lassen und nicht wie bisher selbst Hand anlegen.Dadurch werde ich wohl einen Ausgleich der Erhöhung schaffen können.

    Wünsche allen ein schönes sonniges Wochenende.

    ... und die Betriebskosten-VZ-Erhöhung...?

    Die Betriebskostenerhöhung wurde so aufgeführt ohne Abrechnung und begründung.

    Ihre neue Miete beträgt damit ab 01.06.2014 368,93
    betriebskostenvorauszahlung 187,00
    heizkostenvorauszahlung 0,00
    --------

    Gesamtmiete 555,93Euro

    Ihre Zustimmungserklärung senden sie bitte bis zum 31.05.2014 an uns unterschrieben zurück.

    fazit: Die nebenkostenerhöhung wurde in dem Mieterhöhungsschreiben nur beifällig erwähnt bei der monatlichen zukünftigen Mietzahlung.
    keine Abrechnung und kein weiteres Eingehen weshalb auch die Nebenkosten so trastisch gestiegen sind.

    Apropo heizkosten werden von mir direkt an den versorgungsbetrieb mit einem monatlichen Abschlag extra bezahlt und spielen in der Nebenkostenabrechnug keine Rolle.

    Ich bat darum das Mieterhöhungsverlangen einzuscannen, zumindest aber den exakten Wortlaut einzustellen.

    Ist das so schwer?

    Erhöhung der NK seitens des VM geht nur nach korrekter Abrechnung und wenn diese eine Nachzahlung ergibt.

    Ausgerechnet wenn man ihn mal braucht, ist der Scanner defekt.
    habe ein Foto gemacht und stelle es mal hier ein.

    Hoffe, das es Dir reicht und Du aus dem Foto einen Schluß ziehen kannst.

    Vielen dank im Voraus für Deine beantwortung.

    Hallo Capitano15,

    was die Betriebskosten-Vorauszahlungen betrifft: Hast Du eine Jahresabrechnung erhalten, aufgrund deren die zukünftigen mtl. VZ errechnet worden sind?
    Denn eine Erhöhung um 220% ... *kopfkratz*

    Die letzte Abrechnung von 2012 wurde mit einer Nachzahlung von 143,60 deklariert, das kam abner dadurch weil eine Sonderaktion bezüglich des Garten 2012 erfolgt war. Im jahre 2013 ist dies Aktion nicht durchgeführt worden
    In dem Bescheid steht auch keine zukünftige Nebenkostenzahlung die ich leisten muss, sondern ist bei 87 Euro im Monat geblieben.
    Für 2013 wurde noch keine Nebenkostenaufstellung ausgehändigt, sondern nur mit der Mieterhöhung ein vermerk im Schreiben das ab Juno Mieterhöhung und Nebenkostenerhöhung in Höhe wie im ersten Beitrag zu leisten sind.

    Habe heute eine Mieterhöhung für unsere Wohnung von 75,43qm erhalten. Die Miete soll zukünftig um 61,49 Euro angehoben werden.Dies wäre eine Erhöhung um 20%. Soviel mir bekannt ist kann man die Miete nur um 10 % erhöhen.
    Gleichzeitig wurden die Nebenkosten von 87.00 Euro auf 187.- Euro angehoben, was aber in dem Schreiben nicht hervorgehoben wurde.
    das Schreiben bezieht sich hauptsächlich auf die Mieterhöhung mit Begründung der Erhöhung das der örtliche Mietspiegel sich zwischen 5,20 und 5,90 bewegen würde.daher wäre die Mieterhöhung Rechtens, da sie sich mt der qm Betrag von 4,89 noch unter dem örtlichen Mietspiegel befinden würde.

    Die Miete würde um 20 % angehoben und die nebenkosten um 220 %

    Ist das mietrechtlich gesehen in Ordnung?
    Ich soll das Schreiben unterschreiben und zurückschicken, was ich natürlich nicht tun werde.

    Um einige Antworten bezüglich mener Fragen wäre ich sehr dankbar.

    Freundliche Grüße
    Capitano15

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