Hallo , keine Vertipperli, habe heute Morgen eine Nachbarin getroffen, die hat ebenfalls eine Betriebskostenvorauszahlung von 150.- Euro bekommen.Also ist es kein vertippen, sondern wirklich der Versuch einer versteckten Mieterhöhung.
2011 hatte ich 1119.- gesamtnebenkosten
2012 " 1163.- "
das war eine Steigerung von 3,9 % und akzeptabel.
Die jetzige Vorauszahlung würde nach der letzten nebenkostenabrechnung eine Erhöhung von 85,7 % bedeuten.
Übrigens in den letzten zwei Abrechnungen wurden Doppeltbeträge in der Gartenarbeit und der Hausmeistertätigkeit aufgeführt, die mit dem Hinweis "Anteil Kosten gemäß § 35aEstg begründet wurden.
Verstehe ich nicht ganz, wo doch auf einer Seite bei der Ista steht"Seit dem 1. Januar 2006 können Mieter und Wohnungseigentümer nach § 35 a EStG nicht nur haushaltsnahe Dienstleistungen oder Beschäftigungsverhältnisse, sondern auch bestimmte Handwerksleistungen in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Sorry, beirag zweimal eingestellt, hatte geglaubt der erste Beitrag wäre mir abhanen gekommen weil ich ihn nicht abgeschickt hätte.
Bin ich als Rentner und Nichtsteuerzahler jetzt der Gelackmeierte?
Kann mir das mal einer plausibel erklären??
Vielen Dank wie immer im Voraus für Eure Beiträge bezüglich dieses Thema.