Hallo, bin neu hier und habe ein Problem mit dem Vermieter in Bezug auf Mieterhöhung innerhalb einem Zeitraum von 18. Monaten.
Mit Vorankündigung vom 27.03.2014 wurde die Miete zum 01.06.2014 um genau 20 % erhöht.Mittlerweile wechselte der Verwalter und der teilte mir per Schreiben vom 25.09.2015 mit das sich die Miete ab 01.12.2015 wiederum um 20 % genau erhöht würde.
Laut Mietspiegelvon Siegen beträgt der Durchschnittswert des Mietspiegel 6,81.Bei mir liegt der Durchschnittswertbei der jetzigen Erhöhung bei 5,86 Euro.
Muss aber dabei erwähnen das weder Wärmeschutzmäßige Leistungen am Mehrfamilienhaus noch Immusionsschutz ectr. in den ganzen Jahren nichts unternommen wurde, und der Verwalter bestimmt keinen Energieschlüssel nach EU Gesetz erforderlich bei Neuvermietung vorlegen kann.
Durch diese fehlenden Energiemaßnahmen in den letzten Jahren habe ich als Erdgeschossbewohner mit 75 qm Wohnung erhöhte Heizungskosten von monatl 140.- Euro Abschlag, die von mir allerdings an das Energieunternehmen direkt bezahlt werden und nichts mit einer Nebenkostenabrechnung des Vermieter zu tun haben.
Meine Frage bezieht sich speziell auf den 3 Jahres- Rythmus wo die Miete nur einmal um 20 % erhöht werden kann.
Hoffe, das heir einige erfahrene User im Forum sind, die mir das iorgendwie näher erläutern und eventuell auf gesetzliche Link hinweisen können, worauf ich in einem Schreiben an den Vermieter hinweisen kann.
War bis vor 5 Jahren Eigentumswohnungsbesitzer und bin durch einen familiären Schicksalsschlag zum Mieter geworden.
Für einige erwartete Hinweise bezüglich meines Problem bedanke ich mich schon mal im Voraus.
Mit freundlichem Gruß an dieComunity,
Capitano15