Umbuchung Instandhaltungsrücklage

  • Hallo zusammen,

    ich habe von unserer Hausverwaltung vor ein paar tagen die Nebenkosten- bzw. Hausgeldabrechnung erhalten. bei der Durchsicht ist mir etwas aufgefallen, dass ich mir nicht erklären kann und hoffe auf Eure fachkundigen Erläuterungen.

    Auf der ersten Seite sind sämtliche Kosten, aufgeteilt nach Umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten aufgeführt. die IR sind im bereich der nicht umlagefähigen Kosten aufgeführt. Die Gesamtforderung liegt in meinem Fall bei 3685,94€. Soweit so gut...
    Auf der folgenden Seite sind meine monatlichen Zahlungen aufgeführt, insgesamt 3965,87€. Jetzt kommt der Knackpunkt. Am Ende der Auflistung meiner Zahlungen, wird eine Umbuchung der IR auf ein separates Buchungskonto vorgenommen und damit von meinen geleisteten Zahlungen abgezogen. Demzufolge ergibt sich für mich eine ausgewiesene Zahlung in Höhe von nur noch 3402,53 (563,34€ ist die IR).
    Ich soll nun 283,41€ nachzahlen. Die IR ist nun im Abschnitt Rücklagenentwicklung als Guthaben in oben genannter Höhe ausgewiesen, aber ohne einen Forderungsbetrag gegenüber zu stellen.
    Falls ich nun die geforderten 283,41€ zahlen würde, hätte ich die IR meines Erachtens nach doppelt gezahlt. Eigentlich hätte unsere Hausverwaltung die IR auch auf der ersten Seite bei der Kostenaufstellung auf dieses IR Konto umbuchen müssen, in folge dessen die Forderungen ebenfalls um diesen Betrag reduziert worden wären.

    Ich hoffe, dass ich den Sachverhalt einigermaßen verständlich darlegen konnte und hoffe auf Eure Hilfe!

    Danke

  • Bevor Sie hier wildfremde Menschen mit Problemen Ihrer Hausverwaltung beschäftigen, wäre es interessant zu wissen, welche Antwort Sie von der HV erhalten haben. Ich habe nicht die Absicht, hier irgendetwas zu orakeln.

  • Ich hoffe, dass ich den Sachverhalt einigermaßen verständlich darlegen konnte und hoffe auf Eure Hilfe!

    Die Hoffnung täuscht aber gewaltigt. Weil:

    1. Sich dieses Forum, wie auch in der Überschrift deutlich zu lesen ist, mit Mietrecht beschäftigt. Und Eigentumswohnungen sind nun mal keine Mietwohnungen mit Mietern und Vermietern.

    2. Keiner der User hier mit einer Kristallkugel ausgestattet ist, um den Sachverhalt mit eigenen Augen zu erkennen.

    3. Es soll Foren geben, in denen Probleme von Wohnungseigentümern behandelt werden. Google hilft bestimmt.

  • Sorry, ich hab die Abkürzung nicht im text erklärt. IR=Instandhaltungsrücklage


    ... und damit hat der Mieter (nachdenken!) überhaupt nichts zu tun.
    Viele Eigentumswohnungsbesitzer/-vermieter wälzen gerne solche Posten ebenfalls auf ihre Mieter ab. Da sollteste nochmals genau nachschauen, bspw. Verwaltungskosten u.ä. bleiben auch beim VM hängen.

  • Hallo Slayerone,
    du hast vollkommen Recht. Die IR wird doppelt abgebucht.
    Einmal in der Vorauszahlung und einmal in der Abrechnung
    Hier das Gesetz: seid 2010 BGH-Urteil V ZR 44/09
    „Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und -einzelabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen.“


    Hallo zusammen,

    ich habe von unserer Hausverwaltung vor ein paar tagen die Nebenkosten- bzw. Hausgeldabrechnung erhalten. bei der Durchsicht ist mir etwas aufgefallen, dass ich mir nicht erklären kann und hoffe auf Eure fachkundigen Erläuterungen.

    Auf der ersten Seite sind sämtliche Kosten, aufgeteilt nach Umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten aufgeführt. die IR sind im bereich der nicht umlagefähigen Kosten aufgeführt. Die Gesamtforderung liegt in meinem Fall bei 3685,94€. Soweit so gut...
    Auf der folgenden Seite sind meine monatlichen Zahlungen aufgeführt, insgesamt 3965,87€. Jetzt kommt der Knackpunkt. Am Ende der Auflistung meiner Zahlungen, wird eine Umbuchung der IR auf ein separates Buchungskonto vorgenommen und damit von meinen geleisteten Zahlungen abgezogen. Demzufolge ergibt sich für mich eine ausgewiesene Zahlung in Höhe von nur noch 3402,53 (563,34€ ist die IR).
    Ich soll nun 283,41€ nachzahlen. Die IR ist nun im Abschnitt Rücklagenentwicklung als Guthaben in oben genannter Höhe ausgewiesen, aber ohne einen Forderungsbetrag gegenüber zu stellen.
    Falls ich nun die geforderten 283,41€ zahlen würde, hätte ich die IR meines Erachtens nach doppelt gezahlt. Eigentlich hätte unsere Hausverwaltung die IR auch auf der ersten Seite bei der Kostenaufstellung auf dieses IR Konto umbuchen müssen, in folge dessen die Forderungen ebenfalls um diesen Betrag reduziert worden wären.

    Ich hoffe, dass ich den Sachverhalt einigermaßen verständlich darlegen konnte und hoffe auf Eure Hilfe!

    Danke

  • Hallo Akkarin,
    schau Dir die Höhe der Rechnung an, dann erübrigt sich Deine Frage. Natürlich Eigentümer. Als Mieter hat er nichts mit der IR zu tun.

    Wissen ist Macht nichts wissen macht nichts.

  • Hallo Egbert,

    Das vermuten wie, aber wir wissen es nicht.

    Das waere weder der erste noch der letzte Mieter, der die Hausgeld Abrechnung als Nk Abrechnung weitergereicht bekommt mit der Bitte um ausgleich

  • Hallo Akkarin,
    Was hat ein Mieter mit der Hausgeld-Abrechnung zu tun ? Hier die Antwort: Nichts
    Es sei denn er ist Mieter seiner eigenen Wohnung (Eigentumswohnung) die von einem Verwalter verwaltet wird.
    Ich glaube langsam, dass Du gar nicht weißt was Hausgeld bedeutet.


  • Ich glaube langsam, dass Du gar nicht weißt was Hausgeld bedeutet.


    Und ich denke, dass Egbert keinen Durchblick hat. Ich erlebe regelmäßig in diesem und auch in anderen Foren, dass es sich Vermieter von vermieteten Eigentumswohnungen sehr einfach machen. Die reichen die Abrechnung des Hausgeldes 1:1 an ihre Mieter als Betriebskostenabrechnung weiter.

    Da sind dann Positionen wie Hausverwaltung, Instandhaltung, etc. regelmäßig nicht heraus gerechnet. Das passiert meist nicht mit Absicht, sondern aus Unwissenheit der Vermieter.

    Darum war und ist der Einwand von Akkarin schon berechtigt gewesen.

  • Hallo Egbert,

    vielleicht Geld das ich fürs Haus bezahle? hihi

    @ Mainschwimmer: Danke :)
    Denau deshalb hab ich gefragt, ob er Eigentümer oder Mieter ist, um den von dir beschriebenen Fall auszuschließen.

  • Hallo Mainschwimmer,
    und ich denke Du hast keinen Durchblick.
    "Vermieter von vermieteten Eigentumswohnungen" wie soll das gehen ?
    Was Hausgeld bedeutet, weißt Du offensichtlich auch nicht.
    Also schwimme lieber weiter im Main und lass die unqualifizierten Aussagen.
    Noch etwas zu Deinem Beitrag vom 25.09.2015:
    "Und Eigentumswohnungen sind nun mal keine Mietwohnungen mit Mietern und Vermietern."
    Und warum nicht ? Warum sollte ich meine Eigentumswohnung nicht vermieten können ?
    Dann bin ich Vermieter und habe einen Mieter.
    Alles klar ? So schwer ist das doch nicht.

  • Hallo Egbert,

    Da wir ja so dumm sind: erklaerst du uns bitte was Hausgeld ist?


    Nicht Akkarin, das wird nichts. Hier versucht jemand sein bisschen Wissen aufzuzeigen und merkt nicht, dass er von einem Unsinn in den nächsten gerät. Wenn mir jemand erklären will, was Hausgeld ist, dann kann ich nur lachen.

    In der Immobilie, die ich über Jahre verwaltet habe, habe ich beim "Hausgeld" eine klare Trennung gemacht. Meine Eigentümer bekamen eine saubere Auflistung der Kosten, die sie an ihre Mieter weiterreichten. Nur die Grundsteuer kam vom Vermieter dazu, fertig.

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